Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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HOFÜBERGABE & HÖFERECHT

Beratung und Vertragsgestaltung gemäß der Höfeordnung

Die Höfeordnung in NRW

Das Erbrecht in der Landwirtschaft

Es gibt viele gute Gründe, den Hof zu Lebzeiten auf den Hofnachfolger zu übertragen.
Hier haben es alle Parteien in der Hand, eine sichere Nachfolge in die nächste Generation zu gestalten.

Alle Familienangehörigen können an einem Übergabeprozess beteiligt werden. Stellt der Hof nicht mehr die Existenzgrundlage für den Übernehmer dar, können Modelle gefunden und gestaltet werden, die eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte unter den Kindern ermöglichen.

Bei der Hofübergabe sollten neben der notariellen Begleitung immer auch steuerliche Berater hinzugezogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei der Übertragung Vermögenswerte zurückbehalten werden.

Das höferechtliche  Betriebsvermögen deckt sich nicht zwingend mit den steuerrechtlichen Betriebsvermögen. Eine unvollständige Übertragung kann zur Aufdeckung von stillen Reserven führen, was recht teuer werden kann.

Inhalt

Ihr Anliegen

Die Übertragung des Hofs in die nächste Generation

Landwirte denken nicht in einer Generation, sondern in mehreren Generationen. Der Hof eines Landwirtes ist sein Lebensmittelpunkt, seine Existenzgrundlage und sein Lebensinhalt.

Diese Sicht der Dinge wird jedoch von vielen Kindern der heutigen Landwirte nicht mehr geteilt. Diese haben sich vielleicht dazu entschlossen, andere berufliche Herausforderungen anzutreten und sind als Ingenieure, Lehrer, IT-Techniker etc. in der Bundesrepublik oder weltweit tätig. Gleichwohl möchten Sie als Inhaber Ihren Hof in die nächste Generation übertragen.

Gerade die in Nordrhein-Westfalen geltende Höfeordnung stellt ein Sondererbrecht zum allgemeinen Erbrecht dar und enthält für Sie als Landwirt eine Vielzahl von Besonderheiten, die in der Übergabe- und Übernehmergeneration Erleichterungen und Vorteile bringen. Sollte der Betrieb jedoch von Ihnen in der nächsten Generation an jemanden weitergegeben werden, dem die Qualifikation als Hofnachfolger (sog. Wirtschaftsfähigkeit) fehlt, können sich für Sie in der Tat dramatische Konsequenzen hieraus ergeben. Denn nach der jetzigen Höfeordnung ist Voraussetzung zur Übernahme eines Hofes grundsätzlich die Wirtschaftsfähigkeit des Übernehmers.

Die Wirtschaftsfähigkeit des Übernehmers ist dann gewährleistet, wenn dieser entweder aufgrund praktischer Erfahrung in ganz erheblichem Umfang Kenntnisse aus der Landwirtschaft hat oder die Landwirtschaft zu seinem Beruf gemacht hat. Dies ist jedoch in der heutigen Wirtschaftsrealität eher die Ausnahme. Kann die Wirtschaftsfähigkeit allerdings nicht nachgewiesen werden, kann dies zur Konsequenz haben, dass der gesamte landwirtschaftliche Betrieb an einen nahen Angehörigen des ersten oder zweiten Grades fällt und die eigenen Kinder bei der Hoferbfolge nicht berücksichtigt werden.

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Soforthilfe von der Notarin in Gütersloh

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Was gehört zum Hof - und was nicht?

Landwirt­schafts­fremde Nutzung

Außerdem gibt es mittlerweile eine Vielzahl von landwirtschaftsfremden Nutzungen.

Dies beinhaltet insbesondere

Hier ist genau zu klären, ob diese Vermögenswerte dem Hof zuzurechnen sind oder – wie dies in der Regel der Fall ist – ob sie hof­fremdes Vermögen sind.

Wahrung Ihrer Interessen als Übergeber

Vereinbarungen zu Nießbrauch, Unterhalt und Pflege

Selbstverständlich muss das Interesse des Übergebers durch entsprechende Verpflegungsverpflichtung und Nießbrauchsvereinbarung (Altenteil) geschützt werden. Der Barunterhalt muss angemessen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls ist auch noch eine Pflegeverpflichtung, soweit diese realistischerweise zu erbringen ist, in den Vertrag aufzunehmen.

Mit der Übernahme des Hofes sind bestehende Zahlungsverpflichtungen zu regeln. Die weichenden Erben sollten konsequenterweise entsprechende Pflichtteilsverzichtserklärungen abgeben. Sollte der Nachfolger des Hofes in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, sollte durch eine Rückfallklausel gewährleistet werden, dass der Hofübergeber die Möglichkeit hat, den Hof zurückzuverlangen.

Was passiert nach der Übergabe?

Wie ich Ihnen als Notarin und Fach­anwältin für Erbrecht bei der Hof­über­nahme helfen kann

Die Regelung einer Hofübernahme kann eine nervenaufreibende Angelegenheit im landwirtschaftlichen Familienverbund sein, die gut vorbereitet werden soll. Insbesondere auch die Klärung mit den werdenden Erben erfordert viel Fingerspitzengefühl.

Deshalb ist es immer empfehlenswert, sich als Hofbesitzer frühzeitig über die Wünsche zur eigenen Hofübergabe Gedanken zu machen und sich auch dementsprechend professionell beraten zu lassen.

Als spezialisierte Fachanwältin für Erbrecht und Notarin kläre ich Sie über die in Nordrhein-Westfalen gültigen Erbrechtsgesetze in der Landwirtschaft auf und kann Ihren individuellen Fall zur Hofübernahme analysieren.

Ich zeige Ihnen Alternativen zur Regelung der Hofübernahme auf und berate Sie auch hinsichtlich der Gestaltung der Pflichtteilsansprüche.

Natürlich informiere ich Sie auch über die Möglichkeiten, alternativ zur Hofübernahme ggf. eine verbindliche letztwillige Verfügung hierzu zu erstellen.

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