Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh
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GLOSSAR
Juristische Begrifflichkeiten
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Einfach und verständlich
Erklärung von Begrifflichkeiten
Abfindung
Eine Geldzahlung oder andere Leistung, die in bestimmten rechtlichen Konstellationen anstelle einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung geleistet wird, z. B. bei Erbauseinandersetzungen oder Kündigungen.
Abmahnung
Eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder zu ändern, um rechtliche Schritte zu vermeiden. Dies wird häufig im Arbeitsrecht oder im Wettbewerbsrecht verwendet.
Abstraktionsprinzip
Ein Grundsatz des deutschen Zivilrechts, der zwischen dem Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag) und dem Verfügungsgeschäft (z. B. Eigentumsübertragung) unterscheidet und besagt, dass diese in ihrer rechtlichen Beurteilung voneinander unabhängig sind.
Abtretung
Die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen.
Alleinerbe
Eine Person, die den gesamten Nachlass erhält.
Amtsgericht
Gericht der unteren Instanz, zuständig für Zivil-, Straf- und Nachlassangelegenheiten.
Anfechtung
Die Möglichkeit, eine Willenserklärung wegen eines Willensmangels (z. B. Irrtum oder Täuschung) rückwirkend unwirksam zu machen.
Aufhebung
Beendigung eines Vertrags durch Vereinbarung der Vertragsparteien.
Auflage
Eine Anordnung im Testament, die den Erben zu bestimmten Handlungen verpflichtet, z. B. Grabpflege.
Auflassung
Die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung an einem Grundstück, die notariell beurkundet wird.
Aufschiebende Bedingung
Eine vertragliche Regelung, bei der ein Rechtsgeschäft erst mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses wirksam wird.
Bedachter
Eine Person, die durch ein Vermächtnis begünstigt wird, aber nicht Erbe ist.
Belehrungspflicht
Die Verpflichtung des Notars, die Parteien über die rechtlichen Folgen eines Rechtsgeschäfts umfassend zu informieren.
Berliner Testament
Eine besondere Form des Testaments, die von Ehepartnern erstellt wird. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, wer nach dem Tod beider den Nachlass erhält.
Beschluss
Eine gerichtliche Entscheidung, die meist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder in Zwischenentscheidungen ergeht.
Betreuungsverfügung
Eine Erklärung, mit der eine Person festlegt, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll.
Bürgschaft
Ein Vertrag, durch den sich der Bürge verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen.
Eigentumsvorbehalt
Eine Sicherungsklausel im Kaufvertrag, wonach das Eigentum an der Kaufsache erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übergeht.
Einrede
Ein Verteidigungsmittel, mit dem der Schuldner die Durchsetzung eines Anspruchs verhindern kann (z. B. Verjährung).
Enterbung
Der Ausschluss einer Person von der Erbfolge, welche ausdrücklich im Testament festgelegt wird. Pflichtteilsansprüche bleiben hingegen bestehen.
Erbauseinandersetzung
Die Aufteilung eines Nachlasses unter den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft.
Erbeinsetzung
Die Bestimmung einer Person im Testament, die das Erbe antreten soll. Dies kann eine Einzelperson oder eine Erbengemeinschaft betreffen. Es wird festgelegt, welche Anteile oder Vermögenswerte die benannte Person erhält.
Erbengemeinschaft
Eine Gemeinschaft mehrerer Personen, die gemeinsam als Erben eines Nachlasses auftreten. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft müssen im Wesentlichen zusammen Entscheidungen über den Nachlass treffen, wobei auch eine Mehrheitsregelung möglich ist.
Erbquote
Der Anteil am Nachlass, der einem Erben zusteht, oft in Bruchteilen (z. B. ½).
Erbschein
Ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das die Erbenstellung und den Umfang der Erbberechtigung nachweist.
Erfüllungsgehilfe
Eine Person, die bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit für den Schuldner tätig wird (§ 278 BGB).
Forderung
Der rechtliche Anspruch einer Person gegenüber einer anderen auf Leistung, z.B. Zahlung von Geld oder Übergabe einer Ware.
Formvorschriften
Gesetzliche Anforderungen an die Form von Rechtsgeschäften, z. B. Schriftform oder notarielle Beurkundung.
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Verfahren, die nicht streitig, sondern auf Anordnung oder Genehmigung gerichtlicher Entscheidungen abzielen, z. B. Nachlasssachen oder Grundbuchangelegenheiten.
Gemeinschaftliches Testament
Ein Testament, das von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt wird.
Geschäftsfähigkeit
Die Fähigkeit, wirksame Rechtsgeschäfte vorzunehmen, abhängig vom Alter und geistigen Zustand einer Person.
Gesetzliche Erbfolge
Die erbrechtliche Regelung, die eintritt, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Erben werden dann nach dem Verwandtschaftsgrad bestimmt.
Grundbuch
Ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken eingetragen sind.
Grundschuld
Ein Grundpfandrecht zur Sicherung einer Forderung, z. B. eines Darlehens.
Haftung
Die rechtliche Verantwortung für ein bestimmtes Verhalten oder eine Handlung. Eine Haftung kann sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein.
Haftungsausschluss
Eine vertragliche Regelung, durch die die Haftung für bestimmte Schäden ausgeschlossen wird, soweit rechtlich zulässig.
Handlungsvollmacht
Eine eingeschränkte Vertretungsmacht, die einer Person für bestimmte Geschäfte eingeräumt wird (§ 54 HGB).
Kaufvertrag
Ein Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben, und der Käufer den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 BGB).
Klage
Die Einreichung eines Begehrens bei Gericht, um einen Anspruch durchzusetzen.
Kündigung
Ist die einseitige Erklärung einer Partei, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu beenden. Sie erfolgt in der Regel schriftlich und kann verschiedene rechtliche Beziehungen betreffen, wie etwa Arbeitsverhältnisse, Mietverhältnisse oder Verträge.
Maklervertrag
Ein Vertrag, bei dem der Makler gegen Zahlung einer Provision den Nachweis oder die Vermittlung eines Vertrags ermöglicht.
Mängelhaftung
Die Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Sach- oder Rechtsmängel einer Kaufsache oder eines Werkes.
Nachlass
Das Vermögen und die Schulden, die eine Person hinterlässt.
Nachlassgericht
Das zuständige Amtsgericht, das für die Eröffnung von Testamenten und Nachlassangelegenheiten verantwortlich ist.
Nachlasspflegschaft
Eine gerichtliche Maßnahme zur Sicherung des Nachlasses, wenn die Erben noch unbekannt oder verhindert sind.
Notarielle Beurkundung
Eine besondere Formvorschrift, bei der ein Notar die Erklärung der Parteien schriftlich aufnimmt und die Rechtswirksamkeit bestätigt.
Nottestament
Ein Testament, das in außergewöhnlichen Situationen ohne die üblichen formalen Anforderungen verfasst werden darf, beispielsweise in Anwesenheit von drei Zeugen.
Pflichtteil
Der gesetzliche Mindestanspruch auf den Nachlass, den bestimmte Angehörige auch bei Enterbung geltend machen können (z. B. Kinder, Ehepartner).
Pflichtteilsentzug
Eine seltene Möglichkeit, bestimmten Pflichtteilsberechtigten ihren Anspruch zu entziehen, z. B. bei schwerwiegendem Fehlverhalten.
Protokoll
Die schriftliche Wiedergabe der Verhandlungen und Beschlüsse einer Sitzung oder eines gerichtlichen Verfahrens.
Prozesskostenhilfe
Eine staatliche Unterstützung zur Übernahme der Kosten eines Gerichtsverfahrens, wenn die Partei bedürftig ist und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Schuldnerverzug
Der Zustand, in dem sich der Schuldner befindet, wenn er seine Leistung nicht rechtzeitig erbringt (§ 286 BGB).
Sicherungsübereignung
Eine Übertragung von Eigentum zur Sicherung einer Forderung, wobei der ursprüngliche Eigentümer die Sache weiterhin nutzen kann.
Sorgerechtsverfügung
Eine Verfügung, in der Eltern festlegen, wer im Falle ihres Todes die elterliche Sorge für minderjährige Kinder übernehmen soll.
Testament
Eine einseitige, formgebundene Verfügung, mit der eine Person ihren letzten Willen festlegt.
Testamentsvollstrecker
Eine vom Erblasser bestimmte Person, die für die Abwicklung und Umsetzung des Testaments verantwortlich ist.
Testierfähigkeit
Die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten. Sie setzt Geschäftsfähigkeit und ein Mindestalter von 16 Jahren voraus.
Verjährung
Der Ablauf einer Frist, nach deren Ende ein rechtlicher Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. In vielen Rechtsbereichen gibt es Verjährungsfristen.
Vermächtnis
Zuwendung eines bestimmten Teils des Nachlasses (z. B. Geld oder Gegenstände) an eine Person, ohne dass diese Person Erbe wird.
Vollmacht
Eine Erklärung, durch die jemand einen anderen zur Vornahme von Rechtsgeschäften in seinem Namen berechtigt.
Vor- und Nacherbschaft
Eine Regelung, bei der zunächst ein Vorerbe den Nachlass erhält und später ein Nacherbe.
Vormundschaft
Eine rechtliche Betreuung für Minderjährige, die keine Eltern mehr haben oder deren Eltern sorgeunfähig sind.
Widerruf
Die einseitige Rücknahme einer Willenserklärung, z. B. eines Vertragsabschlusses.
Willenserklärung
Eine Erklärung, mit der eine Person eine rechtliche Wirkung erzielen will.
Zugewinnausgleich
Ein Anspruch des überlebenden Ehepartners, der bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) entsteht und erbrechtliche Ansprüche beeinflusst. Der Zugewinnausgleich ist allerdings kein Erbanspruch, sondern eine Vermögensregelung, die im Zusammenhang mit der Erbfolge steht.
Zustimmung
Eine Erklärung, die die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erst ermöglicht, z. B. durch den gesetzlichen Vertreter.
Zwangsvollstreckung
Das gerichtliche Verfahren, mit dem ein Gläubiger seine Ansprüche durchsetzen kann, z. B. durch Pfändung.