Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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VERKEHRS­RECHT

Soforthilfe in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

Kompetente schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Schadens­regulierung nach Autounfall

„Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“ So drückte Kaiser Wilhelm II. seinerzeit aus, wie wenig er von der neuen Fortbewegung per Motorantrieb hielt. Damit lag er aber wohl falsch, heute ist es der Deutschen liebstes Kind – das Auto.

Groß ist dann der Ärger, wenn dieses nach einem Unfall beschädigt ist und es dann auch noch Probleme mit der Schadensregulierung gibt.

Kfz-Haftpflichtversicherer sind Wirtschaftsunternehmen. Die dortigen Sachbearbeiter werden am Erfolg gemessen, und Erfolg drückt sich dadurch aus, dass nach Unfallschäden die Zahlungen so gering wie möglich gehalten werden.

Die Maxime eines Schadensachbearbeiters lautet deshalb „kürzen“.

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind Ihnen von der gegnerischen Versicherung nicht nur die Reparaturkosten, die Kosten eines selbst beauftragten Schadensgutachtens, Mietwagenkosten, eine eventuelle Wertminderung und Schmerzensgeld zu erstatten, sondern auch die Kosten eines Rechtsanwaltes, der für Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt.

Schalten Sie deshalb nach Möglichkeit unmittelbar nach dem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, um auch tatsächlich denjenigen Schaden ersetzt zu bekommen, der Ihnen zusteht.

Inhalt

Andre Paul Landherr Fachanwalt Verkehrsrecht Arbeitsrecht

Soforthilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder Probleme mit der Schadensregulierung nach einem Unfall. Für diese und alle anderen verkehrsrechtlichen Belange ist Herr Landherr, unser Fachanwalt für Verkehrsrecht, der richtige Ansprechpartner.

Hilfe im Betrugsfall.

Augen auf beim Autokauf

Wenn Sie beim Autokauf auf allzu verlockende Angebote stoßen, ist Vorsicht geboten. Betrüger versuchen immer wieder, Geld zu ergaunern.

Auch im gewerblichen Fahrzeughandel sind Betrügereien an der Tagesordnung. Verschwiegene Mängel, zu Unrecht behauptete Unfallfreiheit, manipulierte Wegstreckenzähler, falsche Angaben zur Anzahl der Vorbesitzer sind nur einige Beispiele für altbekannte Betrugsmaschen.

Um Gewährleistungsrechte beim Pkw-Kaufvertrag auszuschließen, was per Gesetz den gewerblichen Händlern nicht möglich ist, werden auch gerne sogenannte Umgehungsgeschäfte abgewickelt.

Hier verkauft der Händler das Fahrzeug angeblich nur im Auftrag eines Kunden, der hingegen als Privatperson die Gewährleistungsrechte und hier insbesondere das Recht auf Nachbesserung wirksam vertraglich ausschließen kann.

Bei Problemen rund um den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens ist der spezialisierte Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr richtiger Ansprechpartner.

Unterstützung bei drohendem Fahrverbot.

Vertretung in Bußgeldverfahren

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- oder Abstandsverstöße werden nicht nur mit empfindlichen Bußgeldern bestraft, sondern ziehen teilweise auch Fahrverbote nach sich.

Zusätzlich werden derartige Verstöße zumeist noch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belegt.

In vielen dieser Fälle sind die Bußgelder sicherlich berechtigt, es gibt aber immer wieder Fälle, in denen die Vorwürfe zu Unrecht erhoben werden.

Pauschal kann ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten in einem Bußgeldverfahren nicht einschätzen.

Um einschätzen zu können, ob eine Verteidigung gegen den Vorwurf der Begehung einer Ordnungswidrigkeit erfolgversprechend ist, muss zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte der Bußgeldstelle genommen werden.

Es empfiehlt sich, schon nach Zugang des Anhörungsbogens einer Bußgeldstelle einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Vertretung im Bußgeldverfahren zu beauftragen.

Das gilt insbesondere für diejenigen Fälle, in denen ein Fahrverbot droht.

Oftmals gelingt es durch die Unterstützung eines Fachanwalt für Verkehrsrecht, zumindest das zunächst angedrohte Fahrverbot zu verhindern, beispielsweise weil ein solches für den Betroffenen eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Schnelles Handeln erforderlich.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Einen großen Teil der jährlich in Deutschland begangenen Straftaten machen die sogenannten Verkehrsstraftaten aus. Dazu gehören beispielsweise fahrlässige Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen, aber auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die sogenannte Trunkenheitsfahrt, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, illegale Autorennen und Nötigungen.

Bei diesen Delikten droht nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern in vielen Fällen auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis unterscheidet sich von der Sanktion des Fahrverbotes dadurch, dass der Führerschein nach Ablauf der verhängten Sperrfrist neu beantragt werden muss.

Oftmals wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde dann zusätzlich noch davon abhängig gemacht, dass der Antragsteller durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nachweist, die für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erforderliche Zuverlässigkeit zu besitzen.

Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, empfiehlt es sich, so früh wie möglich einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.

Eine Beauftragung sollte nach Möglichkeit schon erfolgen, bevor eine eigene Einlassung gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft abgegeben wird.

So lässt sich oftmals Schlimmeres verhindern oder aber zumindest Schadensbegrenzung zu betreiben.

Wenn sich die Führerscheinstelle meldet.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Nicht nur die Amtsgerichte können Straftätern nach Verkehrsstraftaten die Fahrerlaubnis entziehen.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch von den zuständigen Führerscheinstellen angeordnet werden. Eine solche kommt etwa in Betracht, wenn der Führerscheininhaber aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise wegen Alkoholabhängigkeit, nicht mehr als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs angesehen wird.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle erfolgt auch dann, wenn der Führerscheininhaber die sogenannte 8-Punkte-Grenze erreicht hat.
Auch die Kenntnis der zuständigen Behörde über Betäubungsmittelkonsum kann zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Bevor die Fahrerlaubnis allerdings entzogen wird, ist die zuständige Behörde verpflichtet, den Führerscheininhaber anzuhören.

Wenn Ihnen die für Sie zuständige Führerscheinbehörde ankündigt, Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen zu wollen oder aber Sie aufgefordert hat, ein ärztliches Gutachten zum Nachweis Ihrer Fahrtüchtigkeit vorzulegen, empfiehlt sich die Konsultierung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.

In Kürze

Häufig gestellte Fragen zum Bereich "Verkehrsrecht"

Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.

Es ist dringend davon abzuraten, die Regulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung selbstständig oder mit Unterstützung der Werkstatt vorzunehmen. Es liegt naturgemäß im Interesse des Versicherers, die Ansprüche des Geschädigten so weit wie eben möglich zu kürzen und das zumeist zu Unrecht. Die Regulierung sollten Sie deshalb immer in die Hände eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht geben, denn der kann auf Augenhöhe mit den Sachbearbeitern des Versicherers Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen. Darüber hinaus hat die gegnerische Versicherung auch noch im Umfang der Haftung des Unfallgegners die anfallenden Anwaltskosten zu erstatten. Heißt also, dass bei einem unverschuldeten Unfall gar keine Kosten für Sie anfallen und bei einem eigenen Mitverschulden Kosten dadurch ausgeschlossen werden können, dass der Ihnen entstandene Schaden nur anteilig geltend gemacht wird.
Schon beim Ausfüllen des Anhörungsbogens können diverse Fehler gemacht werden, so dass es angeraten ist, sich schon nach Erhalt des Anschreibens mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen. Viele Verfahren werden zu Unrecht eingeleitet und es bestehen gute Aussichten, sich erfolgreich gegen den Vorwurf zu wehren. Die telefonische Erstberatung in derartigen Angelegenheiten ist für Sie kostenlos, so dass Sie nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids immer erst einmal Rücksprache mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens führen sollten.

Es gibt Fälle, in denen die Führerscheinstellen derartige Anordnungen treffen dürfen, ohne dass Ihnen eine konkrete Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Beispielsweise, wenn der Verdacht besteht, dass Sie aufgrund Ihres Alters oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z.B. nach Schlaganfall oder wegen bekannt gewordener Alkoholabhängigkeit) eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen könnten, kommt die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens in Betracht. Bevor Sie sich in solchen Fällen mit der Behörde oder einem Gutachter in Verbindung setzen, sollten Sie in jedem Fall zunächst Rücksprache mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht halten.

Bei Gebrauchtwagenkäufen von Privat wird in aller Regel die Gewährleistung ausgeschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie als Käufer vollständig ohne Rechte und Ansprüche sind, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und nicht den Anpreisungen des Verkäufers entspricht. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüft u.a. für Sie, welche Beschaffenheitsvereinbarungen im Rahmen des Kaufvertragsabschlusses getroffen worden sind. Weicht also die sog. „Ist-Beschaffenheit“ von der „Soll-Beschaffenheit“ ab, haben Sie einen Anspruch auf Nacherfüllung oder aber auch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Insbesondere weil die Rückabwicklung von KfZ-Kaufverträgen mit erheblichen (rechtlichen) Problemen verbunden ist, sollten Sie sich bei Problemen mit dem Neu- oder Gebrauchtwagen an den Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens wenden. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzsversicherung kann hinsichtlich der entstehenden Kosten unterstützen.

Noch immer besteht die Möglichkeit, gegen den Hersteller Schadensersatzansprüche oder gar die Wandlung des Kaufvertrages durchzusetzen. Aktuell besteht zumindest der Verdacht, dass nicht nur die Volkswagen AG von dieser Problematik betroffen ist, sondern auch andere deutsche Fahrzeugbauer möglicherweise manipuliert haben. Sollten Sie also den Anfangsverdacht haben, dass Ihr Fahrzeug vom dem „Dieselskandal“ betroffen sein könnte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich überprüfe für Sie zunächst, ob Ihr Fahrzeug von den Manipulationen betroffen ist und informiere Sie über die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen den Hersteller. Wenn Sie sich daraufhin entscheiden, keine Ansprüche durchsetzen zu wollen, fallen für Sie auch nur die überschaubaren Kosten einer anwaltlichen Beratung an, die auch von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen werden.

Unverbindliche Anfrage

Unfallschaden melden

Nach einem Klick auf den Button rechts können Sie uns die Daten für eine Schadenregulierung bequem und schnell auf elektronischem Wege übermitteln. Es entsteht dabei kein Mandatsverhältnis. Nach Eingang der Daten werden wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen.

SOFORTHILFE VON RECHTSANWÄLTEN FÜR VERKEHRSRECHT

Unser Expertenteam für Verkehrsrecht

André Paul Landherr

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Marius Flötotte

Rechtsanwalt