Aufgaben, Leistungen & Kosten
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Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies betrifft insbesondere Immobilienkaufverträge, Erbverträge und Eheverträge. Die Beauftragung eines Notars ist daher unvermeidbar. Doch was sind überhaupt die Aufgaben eines Notars? Liest dieser nur den jeweiligen Vertragstext vor? Nein, das ist keineswegs der Fall.
Die Leistungen und Pflichten eines Notars gehen weit über das bloße Vorlesen hinaus. Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften gehören zu den Aufgaben des Notars die Beratung von Beteiligten, die Erstellung von Urkundsentwürfen sowie der Vollzug der jeweiligen Urkunde.
Sie können sich von einem Notar rechtlich beraten lassen. Bei anschließender Beurkundung ist diese Beratung kostenlos.
Sie können sich von einem Notar Unterschriften, Dokument-Abschriften beglaubigen lassen, womit die Echtheit bestätigt wird.
Notare erstellen Ihnen gesetzlich vorgeschriebene Beurkundungen oder solche, zu denen dringend anzuraten ist.
Ein Notar kann Ihnen wichtige Tatsachen bescheinigen, indem er Ihnen darüber eine Urkunde errichtet.
Um die Ihrem Interesse entsprechende Urkunde zu erstellen, bedarf es zunächst einiger Informationen, die telefonisch oder in einem persönlichen Termin abgefragt werden können. Auf Grundlage dieser Informationen erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, der den Beteiligten regelmäßig bereits vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird.
Erst im Zuge der notariellen Beurkundung geben die Beteiligten ihre Willenserklärungen rechtswirksam ab.
Mit der Beurkundung ist das notarielle Verfahren jedoch noch nicht beendet. Dem Notar obliegt die Amtspflicht des Vollzugs des beurkundeten Rechtsgeschäfts.
Sie brauchen die Unterstützung von einem Notar in Gütersloh? Rufen Sie mich an für einen Beratungstermin oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Ich werde mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Immobilienkauf, Schenkung, Nießbrauch, Übertragung, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Adoption
Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, Vermächtnis, Schenkungsvertrag, vorweggenommene Erbfolge
Gründung und Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Anmeldungen im Handelsregister
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmachten
Notarinnen sowie Notare in Deutschland sind unabhängige Rechtspfleger. Sie handeln im Auftrag des Staates. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Gestaltung von Rechtsgeschäften, zum Beispiel Grundstückskaufverträge oder Eheverträge.
Notare erfassen den Willen der beteiligten Personen. Sie informieren über die Folgen, die sich aus den rechtlichen Vereinbarungen ergeben. Auch beglaubigen sie Dokumente. Das stärkt die Beweiskraft – Streit lässt sich so vermeiden. Als unparteiische Personen sorgen sie für faire Vereinbarungen.
Zusätzlich zur Beurkundung beraten sie bei Testamenten oder Firmengründungen. Ihr Wissen trägt zur Stabilität des Rechtssystems bei.
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jedes Geschäft sieht die bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor.
Gebührenvereinbarungen sind unzulässig. Es steht dem Notar bei Festsetzung der Gebühren kein Ermessensspielraum zu.
Unabhängig vom Gebührensatz steigt die Gebühr bei höherem Geschäftswert nicht linear, sondern degressiv. Von daher lassen sich die anfallenden Gebühren nicht als fester Prozentsatz des Geschäftswertes darstellen.
Eine konkrete Kostenaussage kann Ihnen aber nach einem klärenden Gespräch in meinem Notariat gegeben werden. Diese Auskunft ist als solches natürlich gebührenfrei.
Eine Kostenrechnung finden Sie auch auf der Webseite notar.de.
Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.
Jeder kann den Notar frei wählen, der für ihn tätig werden soll. Zu beachten ist lediglich, dass der Notar nur Amtshandlungen in seinem Amtsbezirk, vorliegend dem gesamten Kreis Gütersloh, vornehmen darf. Dies bedeutet allerdings nur, dass die Beurkundung in diesem Amtsbezirk vorgenommen werden muss. Es kommt jedoch nicht darauf an, wo sich beispielsweise ein Grundstück befindet, das übertragen werden soll.
Beim Immobilienverkauf ist es i.d.R. der Käufer des Hauses, der die Notarkosten trägt. Dies kann allerdings auch vertraglich anders geregelt werden. Der Verkäufer trägt meistens nur die Kosten, die für die Löschung von Rechten Dritter anlässlich des Hausverkaufs anfallen.
In diesem Fall hat grundsätzlich derjenige, der den Notar beauftragt hat, dessen Kosten zu begleichen.
In Deutschland braucht man einen Notar für bestimmte Rechtsgeschäfte. Dazu gehören der Kauf und Verkauf von Immobilien, die Gründung einer Firma (z. B. GmbH), Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen sowie Testamente und Erbverträge.
Der Notar beurkundet wichtige private sowie geschäftliche Dinge. Zum Beispiel sind das Immobilienkäufe, Eheverträge oder Testamente. Er prüft die Rechtslage und erklärt allen Beteiligten die Folgen. Mit seiner unparteiischen Beratung sichert er die Gültigkeit der Vereinbarungen.
Einen Notar finden Sie über die Notarsuche der Bundesnotarkammer. Dort gibt es eine Liste aller deutschen Notare. Auch regionale Notarkammern oder Anwaltsverzeichnisse helfen. Doch Empfehlungen durch Freunde oder Bekannte im Geschäft sind ebenso eine Option, um einen Notar zu finden, dem man vertraut.
Notarkosten stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie richten sich nach dem Wert der Beurkundung. Deswegen sind die Gebühren bei allen deutschen Notaren gleich. Für eine genaue Schätzung der Kosten fragen Sie beim Notar nach, weil persönliche Details den Preis beeinflussen.
Bereiten Sie sich auf einen Notartermin vor, indem Sie alle wichtigen Dokumente und Ausweise bereit halten. Informieren Sie sich über den genauen Ablauf und die Bedingungen des Geschäfts. Schreiben Sie alle Fragen auf, die Sie während des Treffens beantwortet haben möchten. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Notar hilft auch, Probleme vorher zu lösen.
Ein Notar prüft bei einem Termin die Ausweise der Leute, die beteiligt sind. Er kontrolliert, ob diese Leute Verträge abschließen dürfen. Er erklärt die Folgen des Geschäfts für das Recht. Er sorgt dafür, dass alle Papiere da sind, die man braucht.
Danach liest der Notar das Dokument vor. Er will sicher sein, dass alle Beteiligten alles verstehen.
Nach dem Vorlesen schreiben alle Leute ihre Namen unter das Dokument. Der Notar bestätigt dann, dass die Unterschriften echt sind.
Sie geben einer Person eine Vollmacht. Diese Person nimmt dann für Sie einen Termin beim Notar wahr. Oftmals bedarf es einer notariellen Beglaubigung der Vollmacht, damit sie rechtlich gültig ist.
Vorab klären Sie am besten mit dem Notar, welche Kriterien diese Vollmacht erfüllen sollte oder ob sie spezielle Vorgaben hat.
Ein Notar bestätigt bei einer Beglaubigung, dass eine Unterschrift echt ist. Oder er bestätigt, dass eine Kopie richtig angefertigt wurde. Er prüft dabei nicht, was in dem Dokument steht.
Bei einer Beurkundung macht ein Notar ein Dokument, das vor dem Gesetz gilt. Hierbei prüft er den Inhalt und stellt sicher, wer die Personen sind. Außerdem achtet er darauf, dass alle aus freiem Willen handeln.
Wie lange eine Beurkundung dauert, hängt davon ab, wie kompliziert der Fall ist, ebenso davon, wie viele Parteien beteiligt sind. Meistens dauert sie eine halbe Stunde bis zwei Stunden. Der Notar erklärt den gesamten Text und überprüft ihn genau. Das geschieht während der Beurkundung.
Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um die korrekte Erledigung der besprochenen Dinge. Er reicht zum Beispiel Papiere bei Ämtern ein oder sorgt für den Eintrag ins Grundbuch.
Sie bekommen eine Kopie der Urkunde für Ihre Dokumente. Der Notar lagert das Original sicher oder kontrolliert die Einhaltung weiterer rechtlicher Aufgaben.
Für eine Beurkundung beim Notar benötigen Sie einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Außerdem sind Dokumente wichtig, die zum Rechtsgeschäft gehören, wie Kaufverträge, Gesellschaftsverträge oder Vollmachten.
Je nach Fall sind weitere Papiere nötig. Bei Immobiliengeschäften sind es Grundbuchauszüge, bei Erbschaften Geburtsurkunden.
Sprechen Sie vorher mit dem Notar. Dann wissen Sie, welche Papiere Sie benötigen.
Ein Notar berät Sie rechtlich. Das gilt besonders, wenn er Verträge oder andere wichtige Dokumente erstellt und beurkundet. Seine Beratung ist neutral. Sie dient dazu, alle Beteiligten über die rechtlichen Folgen des Geschäfts zu informieren. Mit dieser Beratung stellt der Notar sicher, dass alle Beteiligten gute Entscheidungen treffen.
Ein notariell beurkundeter Vertrag lässt sich normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen widerrufen oder anfechten. Zum Beispiel, wenn ein Irrtum, eine Täuschung oder eine Drohung beweisbar ist. Daneben gibt es Fälle, in denen ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde.
Es empfiehlt sich, sich in solchen Situationen rechtlich beraten zu lassen. So klärt man die persönlichen Optionen sowie die notwendigen Schritte.
Sie dürfen den Notar wechseln, wenn Sie unzufrieden sind, falls noch keine Beurkundung erfolgte. Wenn bereits Urkunden erstellt oder Eintragungen vorgenommen wurden, ist ein Wechsel komplizierter und braucht Absprache mit allen Beteiligten. Für zukünftige Angelegenheiten dürfen Sie jederzeit einen anderen Notar beauftragen.
Der Notar hat eine wichtige Aufgabe beim Kauf einer Immobilie. Er beurkundet den Vertrag und achtet darauf, dass alle Gesetze eingehalten sind. Der Notar erklärt den Beteiligten die Folgen des Geschäfts und prüft, wem die Immobilie gehört. Er sorgt dafür, dass alles rechtlich korrekt abläuft.
Auch übernimmt der Notar die Eintragung ins Grundbuch. Außerdem kontrolliert er, wie die Zahlungen abgewickelt werden.
Montag – Freitag:
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