Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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GLOSSAR

Juristische Begrifflichkeiten

Einfach und verständlich

Erklärung von Begrifflichkeiten

Abfindung
Eine Geldzahlung oder andere Leistung, die in bestimmten rechtlichen Konstellationen anstelle einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung geleistet wird, z. B. bei Erbauseinandersetzungen oder Kündigungen.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Bauaufsichtsbehörde (in der Regel das Landratsamt) stellt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in separate Wohneinheiten.
Ablieferungspflicht
Wer ein Testament besitzt, muss es sofort dem Nachlassgericht aushändigen, sobald er vom Tod des Erblassers erfährt. Diese Pflicht gilt auch, wenn der Besitzer das Testament für widerrufen oder ungültig hält. Aber nur das Nachlassgericht darf diese Entscheidung treffen.
Abmahnung
Eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder zu ändern, um rechtliche Schritte zu vermeiden. Dies wird häufig im Arbeitsrecht oder im Wettbewerbsrecht verwendet.
Abstraktionsprinzip
Ein Grundsatz des deutschen Zivilrechts, der zwischen dem Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag) und dem Verfügungsgeschäft (z. B. Eigentumsübertragung) unterscheidet und besagt, dass diese in ihrer rechtlichen Beurteilung voneinander unabhängig sind.
Abtretung
Die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen.
Alleinerbe
Eine Person, die den gesamten Nachlass erhält.
Amtsgericht
Gericht der unteren Instanz, zuständig für Zivil-, Straf- und Nachlassangelegenheiten.
Anfechtung
Die Möglichkeit, eine Willenserklärung wegen eines Willensmangels (z. B. Irrtum oder Täuschung) rückwirkend unwirksam zu machen.
Annahme
Die Annahme einer Erbschaft bedeutet, dass man erklärt, Erbe zu sein. Man signalisiert, dass man das Erbe behalten möchte. Es reicht dafür aus, sich wie ein Erbe zu verhalten. Auch das Verstreichen der Ausschlagungsfrist genügt – diese beträgt meist sechs Wochen.
Aufhebung
Beendigung eines Vertrags durch Vereinbarung der Vertragsparteien.
Auflage
Eine Anordnung im Testament, die den Erben zu bestimmten Handlungen verpflichtet, z. B. Grabpflege.
Auflassung
Die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Eigentumsübertragung an einem Grundstück, die notariell beurkundet wird.
Aufschiebende Bedingung
Eine vertragliche Regelung, bei der ein Rechtsgeschäft erst mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses wirksam wird.
Ausfertigung
Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht wird von dem Notar verwahrt. Die Ausfertigung stellt eine amtliche Kopie dieses Originals dar. Sie ist im Rechtsverkehr dem Original gleichwertig.
Auskunft
Eine Notarin oder ein Notar erteilt Auskunft zu rechtlichen Themen. Diese Auskunft betrifft zum Beispiel Abläufe, Gesetze oder Dokumente. Sie hilft Klienten, richtige Entscheidungen zu treffen. Außerdem informiert sie über rechtliche Optionen.
Auskunft aus dem Testamentsregister
Auskunft aus dem Testamentsregister wird nur Notaren bzw. Gerichten erteilt, zu Lebzeiten des Erblassers nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
Auslegung
Bei der Auslegung von erbrechtlichen Erklärungen versucht man, den Willen des Erblassers herauszufinden. Umgangssprachliche Formulierungen stiften oft Verwirrung oder führen zu Streitigkeiten. Daher empfiehlt sich eine Beratung durch einen Notar bei der Gestaltung des Nachlasses. Daher ist eine notarielle Beratung bei der erbrechtlichen Gestaltung ratsam.
Ausschlagung
Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen abgelehnt werden. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Erbanfalls und des Berufungsgrundes.
Außenverhältnis
Juristen bezeichnen die rechtliche Beziehung zwischen dem Vollmachtgeber und Dritten, beispielsweise Geschäftspartnern, als Außenverhältnis. Die Ausgestaltung dieses Verhältnisses bestimmt, wann eine Erklärung des Bevollmächtigten den Vollmachtgeber rechtlich bindet. Davon ist das Innenverhältnis zu unterscheiden. Dieses umfasst Beschränkungen, die für den Bevollmächtigten gelten. Diese Beschränkungen beeinflussen das Außenverhältnis grundsätzlich nicht.
Baulasten
Baulasten stellen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dar, die Grundstückseigentümer gegenüber der zuständigen Baubehörde eingehen. Beispiele hierfür sind die Freihaltung von Zuwegungen oder die Sicherstellung von Fluchtwegen. In den Bundesländern Bayern und Brandenburg erfolgt die Eintragung von Baulasten analog zu privaten Belastungen im Grundbuch. In den übrigen Bundesländern werden diese in speziellen Baulastenverzeichnissen dokumentiert. Gemeinden oder Bauaufsichtsbehörden führen diese Verzeichnisse.
Bedachter
Eine Person, die durch ein Vermächtnis begünstigt wird, aber nicht Erbe ist.
Beerdigungskosten
Die Erben tragen im Allgemeinen die Kosten einer Beerdigung.
Beglaubigung
Ein Notar bestätigt mit einer Beglaubigung, dass eine Unterschrift echt oder eine Abschrift richtig ist. Damit ein Dokument rechtlich gilt, ist diese Bestätigung nötig. Sie hilft, Fälschungen zu verhindern. Auch erzeugt sie Sicherheit bei Rechtsgeschäften.
Behindertentestament
Ein Behindertentestament liegt vor, wenn Erben aufgrund einer Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Das Testament hat dann zum Ziel, dass der Erbe trotz der Erbschaft weiterhin staatliche Leistungen bezieht - ohne das Vermögen dafür einzusetzen. Es handelt sich um eine komplexe Gestaltung. Rechtliche Beratung ist hier sehr wichtig.
Belehrungspflicht
Die Verpflichtung des Notars, die Parteien über die rechtlichen Folgen eines Rechtsgeschäfts umfassend zu informieren.
Beratung
Ein Notar oder eine Notarin berät rechtlich. Er oder sie klärt auf sowie unterstützt. Die Fachperson prüft die Anliegen der Klienten. Sie beantwortet ihre Rechtsfragen ausführlich. Das Ziel: Klienten sollen gute Entscheidungen treffen. Sie brauchen eine optimale Absicherung.
Berliner Testament
Eine besondere Form des Testaments, die von Ehepartnern erstellt wird. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, wer nach dem Tod beider den Nachlass erhält.
Beschluss
Eine gerichtliche Entscheidung, die meist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder in Zwischenentscheidungen ergeht.
Besitz
Der Besitz bezeichnet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Bei einem Immobilienerwerb überträgt der Verkäufer den Besitz üblicherweise mit der Übergabe der Schlüssel an den Käufer. Um ungesicherte Vorleistungen zu vermeiden, erfolgt die Besitzübergabe in der Regel zeitgleich mit der Kaufpreiszahlung.
Betreuungsverfügung
Eine Erklärung, mit der eine Person festlegt, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit als Betreuer eingesetzt werden soll.
Beurkundung
Ein Notar hält eine Erklärung oder Vereinbarung in einer Urkunde fest. Das ist ein rechtsverbindlicher Vorgang. Er stellt sicher, dass das Dokument echt und rechtswirksam ist, indem er die Identität der Personen kontrolliert. Der Notar bestätigt auch, was die Personen wollen. Das sorgt für Rechtssicherheit und Klarheit bei wichtigen Geschäften.
Bevollmächtigter
Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die im Rahmen einer Vorsorgevollmacht dazu bestimmt ist, im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers in dessen Namen zu handeln. Da der Bevollmächtigte keiner gerichtlichen Kontrolle oder Aufsicht unterliegt, wie es bei einem vom Gericht bestellten Betreuer der Fall ist, setzt die Bestellung eines Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Vollmachtgeber voraus.
Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie besteht aus den 21 Notarkammern im Bundesgebiet. Diesen Notarkammern gehören alle bestellten Notare in den Bezirken der Oberlandesgerichte an. Aktuell gibt es etwa 7.000 Amtsträger. Historisch bedingt existieren zwei Notariatsformen - Nurnotariat sowie Anwaltsnotariat. Die Bundesnotarkammer sieht sich als selbstverwaltende Körperschaft mit hoheitlichen Rechten wie Pflichten, ebenso als Vertretung für alle Notare auf Bundesebene. Der Sitz der Bundesnotarkammer ist in Berlin. Eine weitere Geschäftsstelle befindet sich in Brüssel. Auch gehören zur Bundesnotarkammer das Zentrale Vorsorgeregister sowie das Zentrale Testamentsregister. Ferner die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer sowie die NotarNet GmbH mit Sitz in Köln - samt dem Deutschen Notarinstitut mit Sitz in Würzburg.
Bürgschaft
Ein Vertrag, durch den sich der Bürge verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen.
Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit räumt dem Berechtigten spezifische Nutzungsrechte an einem fremden Grundstück ein, beispielsweise ein Wegerecht. Alternativ kann sie dem Berechtigten einen Anspruch auf die Unterlassung bestimmter Handlungen gewähren, etwa eine Baubeschränkung.
Ehegattenwiderspruch
Der Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht fällt unter Paragraph 1358 BGB. Seit dem 1. Januar 2023 existiert ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitssachen in akuten Krankheitssituationen. Ist ein Ehegatte oder Lebenspartner nicht mehr entscheidungsfähig, darf der andere Partner für höchstens sechs Monate Entscheidungen übernehmen. Aber der Betroffene diese Vertretung ablehnen - er kann Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen.
Eigenhändige Testamente
Ein handschriftliches Testament benötigt eine vollständige Niederschrift sowie eine Unterschrift. Allerdings ist eine notarielle Beratung ratsam. Ansonsten drohen unpräzise Aussagen sowie Streitigkeiten. Auch die Ungültigkeit des Dokuments ist ein Risiko - etwa durch formale Fehler oder fehlende Testierfähigkeit. Eigenhändige Testamente lassen sich im Testamentsregister eintragen. Dafür braucht es aber eine amtliche Verwahrung.
Eigentum
Eigentum stellt im Unterschied zum Besitz die rechtliche Zuordnung eines Grundstücks zu einer Person dar und nicht die tatsächliche. Der Käufer erlangt das Eigentum an einem Grundstück erst mit der Eintragung in das Grundbuch anstelle des Verkäufers. Der Notar veranlasst die Eigentumsumschreibung, sobald die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde. In der Regel setzt dies zusätzlich die vollständige Zahlung des Kaufpreises voraus.
Eigentumsvorbehalt
Eine Sicherungsklausel im Kaufvertrag, wonach das Eigentum an der Kaufsache erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises übergeht.
Einrede
Ein Verteidigungsmittel, mit dem der Schuldner die Durchsetzung eines Anspruchs verhindern kann (z. B. Verjährung).
Einzelvertretungsbefugnis
Wenn mehrere Bevollmächtigte bestellt werden und Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird, ist jeder Bevollmächtigte berechtigt, den Vollmachtgeber selbstständig zu vertreten.
Enterbung
Der Ausschluss einer Person von der Erbfolge, welche ausdrücklich im Testament festgelegt wird. Pflichtteilsansprüche bleiben hingegen bestehen.
Erbauseinandersetzung
Die Aufteilung eines Nachlasses unter den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft.
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht gewährt die Befugnis, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Dieses Recht behandelt man rechtlich wie ein Grundstück, sodass eine Veräußerung und Belastung möglich sind. Die Laufzeit beträgt oftmals 99 Jahre. Während der gesamten Nutzungsdauer zahlen Erbbauberechtigte den vereinbarten Erbbauzins.
Erbeinsetzung
Die Bestimmung einer Person im Testament, die das Erbe antreten soll. Dies kann eine Einzelperson oder eine Erbengemeinschaft betreffen. Es wird festgelegt, welche Anteile oder Vermögenswerte die benannte Person erhält.
Erbengemeinschaft
Eine Gemeinschaft mehrerer Personen, die gemeinsam als Erben eines Nachlasses auftreten. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft müssen im Wesentlichen zusammen Entscheidungen über den Nachlass treffen, wobei auch eine Mehrheitsregelung möglich ist.
Erbenhaftung
Der Erbe tritt vollständig in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Damit entstehen Rechte aus dem Nachlass. Aber es entstehen auch Verpflichtungen. Der Erbe haftet nämlich mit seinem eigenen Vermögen für alle Schulden, die aus dem Nachlass resultieren. Doch diese Haftung lässt sich durch verschiedene Schritte auf den Nachlass beschränken - so ist der Erbe geschützt.
Erbquote
Der Anteil am Nachlass, der einem Erben zusteht, oft in Bruchteilen (z. B. ½).
Erbschaftsteuer
Sie beträgt je nach Steuerklasse zwischen 7 % und 50 %. Persönliche Freibeträge liegen zwischen 500.000 € (für Ehegatten) und 20.000 € (bspw. für Geschwister, Lebensgefährten, Freunde) und können durch Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Ehegatten und Kindern steht ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag zu. Selbstgenutzter Wohnraum und betriebliches Vermögen können steuerbefreit sein.
Erbschein
Ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das die Erbenstellung und den Umfang der Erbberechtigung nachweist.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen. In ihm können ein oder mehrere Erblasser einseitig jede Verfügung treffen, die auch durch Testament getroffen werden kann. Ferner können im Erbvertrag auch vertragsmäßig bindende Verfügungen z.B. Erbeinsetzung oder Vermächtnis angeordnet werden. Der Erbvertrag kann nur zur Niederschrift einer Notarin bei gleichzeitiger Anwesenheit beider bzw. aller Vertragsparteien geschlossen werden.
Erbverzicht
Erben oder der Ehepartner des Verstorbenen verzichten per Notarvertrag auf das ihnen zustehende Erbe. Der Verzichtende zählt bei der Berechnung der Anteile anderer Pflichtteilsberechtigter nicht mehr mit.
Erfüllungsgehilfe
Eine Person, die bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit für den Schuldner tätig wird (§ 278 BGB).
Ersatzerben
Ersatzerben lassen sich bestimmen. Sie springen ein, wenn der ursprünglich vorgesehene Erbe die Erbschaft nicht antreten darf oder möchte.
Erschließungskosten
Erschließungskosten fallen für die erstmalige oder verbesserte Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Einrichtungen an. Dazu gehören insbesondere die Kanalisation, Verkehrswege sowie die Ver- und Entsorgung mit Wasser und Energie. Interessenten wird empfohlen, sich bei der zuständigen Gemeinde über eventuell noch zu entrichtende Erschließungskosten oder geplante Ausbaumaßnahmen zu informieren.
Europäisches Nachlasszeugnis
Der Europäische Erbschein ähnelt dem nationalen Erbschein. Auch er dient als offizieller Nachweis für das Erbrecht sowie die Höhe des Erbteils. Er ist für die Nutzung in einem anderen EU-Mitgliedstaat gedacht undkann bei einem Notar oder dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Fälligkeitsmitteilung
Sobald die rechtliche Absicherung des Eigentumsübergangs auf den Käufer gewährleistet ist, benachrichtigt der Notar den Käufer über die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung an den Verkäufer.
Familiengesellschaften
Familiengesellschaften sind Unternehmen, die im Besitz einer Familie sind und von dieser verwaltet werden, wobei die Kontrolle und Einflussnahme innerhalb der Familie verbleiben.
Finanzierungsgrundpfandrecht
Sollte der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen aufnehmen, ist regelmäßig die Bestellung einer Grundschuld als Kreditsicherheit erforderlich. Das Kaufobjekt selbst kann als Belastungsgegenstand dienen, auch wenn es sich noch nicht im Eigentum des Käufers befindet. Der Notar gestaltet diese Finanzierung ohne Risiko für den Verkäufer.
Flurnummer
Jedem Flurstück innerhalb einer Gemarkung ist eine eindeutige Flurnummer zugeordnet. Ein Flurstück entspricht üblicherweise einem Grundstück.
Forderung
Der rechtliche Anspruch einer Person gegenüber einer anderen auf Leistung, z.B. Zahlung von Geld oder Übergabe einer Ware.
Formvorschriften
Gesetzliche Anforderungen an die Form von Rechtsgeschäften, z. B. Schriftform oder notarielle Beurkundung.
Fortführungsnachweise
Fortführungsnachweise dokumentieren die durch Vermessung auf einem Flurstück erfolgten Veränderungen.
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Verfahren, die nicht streitig, sondern auf Anordnung oder Genehmigung gerichtlicher Entscheidungen abzielen, z. B. Nachlasssachen oder Grundbuchangelegenheiten.
Gebühren
Die Gebühren für Notare, Gerichte sowie das Testamentsregister sind gesetzlich bestimmt. Bei einem Vermögen von z.B. 50.000 Euro belaufen sich die Kosten für Beratung, Entwürfe sowie die Beurkundung eines Einzeltestaments durch einen Notar auf 165 Euro. Hinzu kommen Auslagen plus Umsatzsteuer. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht kostet 75 Euro. Ein Erbschein würde bei gleichem Vermögen 330 Euro kosten. Die notarielle Urkunde ersetzt diesen-dadurch kann Geld gespart werden. Das Testamentsregister erhebt eine einmalige Gebühr von 12,50 Euro pro Erblasser. Rechnet nicht der Notar beziehungsweise das Gericht für das Register ab, belaufen sich die Kosten auf 15,50 Euro.
Geburtenregisternummer
In Deutschland registriert das Standesamt jede Geburt. Jede Registrierung bekommt eine eindeutige Nummer. Im Todesfall teilt man diese Nummer auch dem Testamentsregister mit. So lassen sich die Einträge des Verstorbenen finden.
Gemeinschaftliches Testament
Ein Testament, das von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt wird.
Generalvollmacht
Die Generalvollmacht stellt eine weitreichende Ermächtigung dar. Sie berechtigt ihren Inhaber grundsätzlich zur Vornahme sämtlicher Rechtsgeschäfte und geschäftsähnlicher Handlungen, sofern eine Stellvertretung rechtlich zulässig ist.
Gesamtrechtsnachfolge
Im deutschen Erbrecht tritt der Erbe mit dem Tod des Erblassers automatisch dessen Rechtsnachfolge an – dies bezeichnet man als Universalsukzession. Der Erbe erhält unmittelbar alle Rechte und Pflichten, die zum Nachlass gehören. Dazu gehören beispielsweise Forderungen, Verbindlichkeiten oder Eigentum.
Gesamtvertretungsbefugnis
Erteilt ein Vollmachtgeber mehreren Vertrauenspersonen eine Vollmacht, so sind diese Gesamtvertretungsberechtigten und können den Vollmachtgeber ausschließlich gemeinschaftlich vertreten.
Geschäftsfähigkeit
Die Fähigkeit, wirksame Rechtsgeschäfte vorzunehmen, abhängig vom Alter und geistigen Zustand einer Person.
Geschäftsunfähig
Die Rechtsfähigkeit zur Vornahme von Rechtsgeschäften fehlt Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhaft unfähig sind, einen freien Willen zu bilden. Gleiches gilt für Personen, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gesetzliche Erbfolge
Die erbrechtliche Regelung, die eintritt, wenn kein gültiges Testament vorliegt. Erben werden dann nach dem Verwandtschaftsgrad bestimmt.
Gesetzlicher Vertreter
Eltern vertreten ihre minderjährigen Kinder kraft Gesetzes. Volljährige Personen treffen grundsätzlich eigenverantwortliche Entscheidungen, sofern ihre Entscheidungsfähigkeit nicht durch Alter, Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist. In solchen Fällen bestellt das Gericht einen Betreuer, es sei denn, eine Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung der volljährigen Person. Ehegatten, Kinder und Lebensgefährten sind nicht automatisch zur gesetzlichen Vertretung befugt.
Gläubiger
Ein Gläubiger besitzt eine Forderung gegenüber einem Schuldner. Er ist berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu verlangen.
Grundbuch
Ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken eingetragen sind.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer entsteht in der Regel bei der Übertragung von Grundstücken. Der Steuersatz liegt derzeit zwischen 3,5 % und 6,5 % (Stand: Januar 2025). Diese Steuer betrifft nicht bewegliche Gegenstände.
Grundschuld
Ein Grundpfandrecht zur Sicherung einer Forderung, z. B. eines Darlehens.
Grundstücksgeschäfte
Immobilientransaktionen erfordern zwingend die notarielle Beurkundung. Das Grundbuchamt akzeptiert ausschließlich notariell beurkundete Vorsorgevollmachten.
Gütertrennung
Gütertrennung entsteht durch einen Ehevertrag. Dieser Vertrag legt fest, dass es keinen Zugewinnausgleich gibt, wenn die Ehe beendet ist. Auch entfällt eine pauschale Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des Ehepartners. Es gibt also kein zusätzliches Viertel der Erbschaft.
Haftung
Die rechtliche Verantwortung für ein bestimmtes Verhalten oder eine Handlung. Eine Haftung kann sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein.
Haftungsausschluss
Eine vertragliche Regelung, durch die die Haftung für bestimmte Schäden ausgeschlossen wird, soweit rechtlich zulässig.
Handlungsvollmacht
Eine eingeschränkte Vertretungsmacht, die einer Person für bestimmte Geschäfte eingeräumt wird (§ 54 HGB).
höchstpersönliche Angelegenheiten
Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht befugt, höchstpersönliche Angelegenheiten zu regeln. Eheschließungen und Testamentserrichtungen fallen unter diese Kategorie.
Hypothek
Die Hypothek stellt ein selten genutztes Instrument der Kreditsicherung dar. Im Unterschied zur Grundschuld besteht eine direkte Abhängigkeit zwischen ihr und der gesicherten Forderung.
In-Sich-Geschäft
Ein Rechtsgeschäft, bei dem der Bevollmächtigte im Rahmen eines Vertrages sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des Vollmachtgebers agiert, stellt ein Insichgeschäft dar. Aufgrund der eigenen Beteiligung des Bevollmächtigten ist eine objektive Wahrnehmung der Interessen des Vollmachtgebers unter Umständen nicht gewährleistet. Gemäß § 181 BGB sind Insichgeschäfte daher nur zulässig, wenn der Vollmachtgeber diese gestattet hat oder sie ausschließlich der Erfüllung einer bestehenden Verpflichtung dienen. Sofern der Vollmachtgeber davon ausgeht, dass kein Interessenkonflikt entsteht, kann er den Bevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Diese Vorgehensweise ist insbesondere im familiären Kontext üblich.
Innenverhältnis
Das Innenverhältnis beschreibt im juristischen Kontext die Beziehung zwischen Vollmachtgeber sowie Bevollmächtigtem. Oft liegt ein Auftragsverhältnis vor. Der Vollmachtgeber darf den Bevollmächtigten mit internen Anweisungen einschränken. So kann die Vertretungsmacht begrenzt sein – etwa, dass die Vorsorgevollmacht erst greift, wenn der Vollmachtgeber sich nicht mehr selbst kümmern kann. Die genaue Abgrenzung von Innen- zu Außenverhältnis beeinflusst die Nutzbarkeit der Vorsorgevollmacht. Eine Rechtsberatung empfiehlt sich.
Internationales Erbrecht
Internationales Erbrecht regelt, nach welcher Rechtsordnung erbrechtliche Ansprüche und Streitigkeiten zu regeln sind, wenn der Erblasser in verschiedenen Ländern seinen gewöhnlichen Auftenthalt und bzw. oder Vermögenswerte in verschiedenen Staaten hat.
Kataster
Das Kataster dient als amtliches Verzeichnis für Flurstücke. Es dokumentiert die geometrische Lage, Nutzungsart, Größe und vorhandene bauliche Anlagen eines jeden Flurstücks. Diese Informationen bilden die Grundlage für die entsprechenden Grundbuchdaten.
Kaufpreisfälligkeit
Der Käufer entrichtet den vereinbarten Kaufpreis üblicherweise, sobald eine Vormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragen ist und der Notar alle erforderlichen Dokumente erhalten hat, um das Kaufobjekt von sämtlichen Belastungen zugunsten des Verkäufers (insbesondere Grundpfandrechten) zu befreien. Sobald die Bedingungen für die Fälligkeit des Kaufpreises erfüllt sind, benachrichtigt der Notar den Käufer. Der Käufer überweist den Kaufpreis innerhalb der im Kaufvertrag festgelegten Frist an den Verkäufer.
Kaufvertrag
Ein Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben, und der Käufer den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 BGB).
Klage
Die Einreichung eines Begehrens bei Gericht, um einen Anspruch durchzusetzen.
Kontrollbetreuer
Sollten sich Anhaltspunkte für den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht ergeben, bestellt das Gericht ausnahmsweise einen Kontrollbetreuer.
Kündigung
Ist die einseitige Erklärung einer Partei, ein bestehendes Rechtsverhältnis zu beenden. Sie erfolgt in der Regel schriftlich und kann verschiedene rechtliche Beziehungen betreffen, wie etwa Arbeitsverhältnisse, Mietverhältnisse oder Verträge.
Landwirtschaftliches Erbrecht
Landwirtschaftliches Erbrecht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das die Nachfolge und Vererbung von landwirtschaftlichen Betrieben regelt, um deren Fortbestand und wirtschaftliche Stabilität zu sichern.
Lasten
Lasten sind die gesetzlich mit einem Grundstück verbundenen Verpflichtungen. Zu diesen gehören insbesondere die Grundsteuer, Erschließungskosten sowie Prämien für die Sachversicherung.
Lastenfreistellung
Der Käufer beabsichtigt, das Grundstück ohne Belastungen Dritter zu erwerben. Dies beinhaltet insbesondere die Befreiung von Kreditsicherheiten des Verkäufers, wie etwa Grundpfandrechten. Die Beseitigung dieser Belastungen im Rahmen einer Grundstücksübertragung wird als Lastenfreistellung bezeichnet. Wenn beispielsweise eine eingetragene Grundschuld weiterhin Verbindlichkeiten des Verkäufers sichert, veranlasst der Notar, dass das Kreditinstitut die erforderlichen Löschungsunterlagen bereitstellt. Gleichzeitig erfolgt die Begleichung der noch offenen Forderung aus dem Kaufpreis.
Letztwillige Verfügung
Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitige Erklärung. Sie regelt den Nachlass nach dem Tod. Man spricht auch vom Testament.
Löschungsbewilligung
Die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts erfordert üblicherweise eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung des Berechtigten.
Maklervertrag
Ein Vertrag, bei dem der Makler gegen Zahlung einer Provision den Nachweis oder die Vermittlung eines Vertrags ermöglicht.
Mängelhaftung
Die Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Sach- oder Rechtsmängel einer Kaufsache oder eines Werkes.
Messungsanerkennung
Nachdem eine zu veräußernde Teilfläche vermessen wurde, bestätigen Verkäufer und Käufer dem Notar das Ergebnis als vertragsgemäß. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, passen sie dabei auch den Kaufpreis an die im Vermessungsergebnis ermittelte Fläche an.
Miteigentümer
Miteigentümer besitzen gemeinschaftlich ein Grundstück, wobei jedem ein ideeller Anteil zusteht. Jeder Miteigentümer kann seinen ideellen Anteil selbstständig veräußern. Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Auflösung der Gemeinschaft zu fordern. Es besteht die Möglichkeit, dieses Recht einzuschränken sowie Nutzungsvereinbarungen für das Grundstück zu treffen.
Nachlass
Das Vermögen und die Schulden, die eine Person hinterlässt.
Nachlassgericht
Das zuständige Amtsgericht, das für die Eröffnung von Testamenten und Nachlassangelegenheiten verantwortlich ist.
Nachlasspflegschaft
Eine gerichtliche Maßnahme zur Sicherung des Nachlasses, wenn die Erben noch unbekannt oder verhindert sind.
Nebenvereinbarungen
Zusätzliche Vereinbarungen, die nicht in der notariellen Urkunde enthalten sind, entfalten keine Rechtswirkung. Darüber hinaus gefährden sie die Gültigkeit des gesamten Grundstückskaufvertrags.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Paare ohne Trauschein erben einander nicht automatisch. Deshalb braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag. Nur so lassen sich die Dinge rechtlich regeln.
Nießbrauch
Der Nießbrauch stellt im juristischen Kontext ein umfassendes Nutzungsrecht an einem Grundstück dar.
Notar
Notare bekleiden ein öffentliches Amt. Sie beraten als unabhängige und unparteiische Experten in Rechtsfragen. In dieser Funktion berücksichtigen sie die Interessen und Ziele aller Parteien. Sie wirken auf eine ausgewogene Vereinbarung hin, die niemanden benachteiligt. Notare erstellen und beurkunden demzufolge bedeutende Verträge.
Notaranderkonten
Notaranderkonten sind speziell gesicherte Konten, die Notare treuhänderisch verwalten. Notare richten diese Konten zur Abwicklung von Immobilientransaktionen ein, sofern ein begründetes Sicherungsinteresse vorliegt.
Notarielle Beurkundung
Eine besondere Formvorschrift, bei der ein Notar die Erklärung der Parteien schriftlich aufnimmt und die Rechtswirksamkeit bestätigt.
Notarielle Vollmachten
Notarielle Vollmachten bieten einige Vorzüge im Vergleich zu privat erstellten Dokumenten. Der Notar achtet auf rechtssichere Formulierungen. Außerdem berät er über die Bedeutung und den Vertrauensaspekt einer solchen Vollmacht. Er schützt vor Fehlern oder Ungenauigkeiten im Inhalt. Die notarielle Urkunde stellt die Identität des Erklärenden sicher. Das hat in Vorsorgefällen große Bedeutung, da sich der Betroffene eventuell nicht mehr äußern kann. Zudem dokumentiert der Notar in der Urkunde die Geschäftsfähigkeit. Ist der Vollmachtgeber geschäftsunfähig, verweigert er seine Mitarbeit. Das bietet zusätzliche Sicherheit für die Gültigkeit der Vollmacht. Der Notar bewahrt das Original der notariellen Vorsorgevollmacht auf. Er erteilt auch nach vielen Jahren Kopien, falls diese benötigt werden. Daher werden etwa 90 % der beim Zentralen Vorsorgeregister gemeldeten Dokumente notariell errichtet.
Notarielles Testament
Das Testament wird nach ausführlicher Beratung des Erblassers durch den Notar beurkundet. Es hält den letzten Willen besonders sicher fest. Denn die notarielle Urkunde erbringt den vollen Beweis über die Verfügungen. Damit lassen sich Erbstreitigkeiten vermeiden. Dank der amtlichen Verwahrung ist die Urkunde vor Verlust oder Verfälschung geschützt - ein wichtiger Aspekt. Auch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister stellt sicher, dass sie im Todesfall eröffnet sowie beachtet wird.
Nottestament
Ein Testament, das in außergewöhnlichen Situationen ohne die üblichen formalen Anforderungen verfasst werden darf, beispielsweise in Anwesenheit von drei Zeugen.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung enthält individuelle Anweisungen zur medizinischen Versorgung für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit, beispielsweise bei Bewusstlosigkeit. Die Kombination einer Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht empfiehlt sich, da der Vorsorgebevollmächtigte den in der Patientenverfügung dokumentierten Willen umsetzt. Er kann diesen gegenüber den behandelnden Ärzten geltend machen. Für bestimmte medizinische Maßnahmen benötigt der Bevollmächtigte eine ausdrückliche, idealerweise schriftliche, Ermächtigung.
Pflichtteil
Der gesetzliche Mindestanspruch auf den Nachlass, den bestimmte Angehörige auch bei Enterbung geltend machen können (z. B. Kinder, Ehepartner).
Pflichtteilsansprüche
Pflichtteilsansprüche sind gesetzliche Mindestansprüche naher Angehöriger auf eine bestimmte Beteiligung am Nachlass, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag weniger erhalten, als ihren gesetzlichen Erbteil. Der Pflichtsanspruch, der nur unter bestimmten engen Voraussetzungen entfällt, ist kein gesetzlicher Erbteil, sondern ein persönlicher Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils im Zeitpunkt des Erbfalls.
Pflichtteilsentzug
Eine seltene Möglichkeit, bestimmten Pflichtteilsberechtigten ihren Anspruch zu entziehen, z. B. bei schwerwiegendem Fehlverhalten.
Pflichtteilsverzicht
Ein Erbverzicht ist eine Vereinbarung. Der Erblasser schließt sie mit einer Person ab, die normalerweise einen Pflichtteil erhalten würde. In dieser Vereinbarung verzichtet die Person auf ihren Pflichtteilsanspruch. Oder sie einigen sich auf eine Anpassung. Die Vereinbarung muss notariell beurkundet sein.
Protokoll
Die schriftliche Wiedergabe der Verhandlungen und Beschlüsse einer Sitzung oder eines gerichtlichen Verfahrens.
Prozesskostenhilfe
Eine staatliche Unterstützung zur Übernahme der Kosten eines Gerichtsverfahrens, wenn die Partei bedürftig ist und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Rang
Grundstücksbelastungen werden im Grundbuch in einer bestimmten Reihenfolge dokumentiert. Bei einer Zwangsvollstreckung werden nachrangige Belastungen gegenstandslos. Bei der Verteilung des Versteigerungserlöses werden mehrere Grundpfandrechte entsprechend ihrem Rang berücksichtigt.
Reallasten
Reallasten verpflichten den Grundstückseigentümer zur Erbringung wiederkehrender Leistungen an den Berechtigten, beispielsweise in Form von Rentenzahlungen.
Rechtsmängel
Der Verkäufer überträgt dem Käufer ein Grundstück, das frei von Rechten Dritter ist, sofern keine Übernahme dieser Rechte vereinbart wurde. Zu diesen Rechten zählen beispielsweise Grundpfandrechte oder Mietverträge. Sollte das Grundstück entgegen der vertraglichen Vereinbarung belastet sein, kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen.
Sachmängel
Ein Sachmangel liegt vor, sofern ein Grundstück oder Bauwerk nicht die vertraglich vereinbarte, die von Käufer und Verkäufer angenommene oder die für die übliche Nutzung vorgesehene Qualität aufweist. Bei gebrauchten Immobilien schließen Verkäufer häufig die Haftung für Sachmängel aus, um den Grundsatz „gekauft wie gesehen“ zu etablieren. Bei Verbraucherverträgen und beim Erwerb neuer Bauwerke ist eine vertragliche Änderung der gesetzlichen Haftung des Verkäufers für Sachmängel nur in begrenztem Umfang gestattet.
Schenkungen
Rechtliche Betreuer dürfen grundsätzlich keine Schenkungen vornehmen. Es existieren jedoch wenige Ausnahmen von dieser Regelung. Vorsorgebevollmächtigte unterliegen im Gegensatz dazu keinen grundsätzlichen Beschränkungen. Sie können beispielsweise unentgeltlich über Vermögensgegenstände des Vollmachtgebers verfügen. Dies umfasst Sparguthaben und, bei Vorliegen einer notariellen Vollmacht, auch Grundbesitz.
Schlusserbe
Als Schlusserbe gilt der im Berliner Testament oder Erbvertrag festgelegte Erbe des zuletzt versterbenden Ehepartners. Zuerst geht das Erbe an den überlebenden Gatten. Danach erhält der Schlusserbe das gesamte Vermögen, inklusive dessen, was der Gatte schon besaß - eine umfassende Nachlassregelung.
Schuldnerverzug
Der Zustand, in dem sich der Schuldner befindet, wenn er seine Leistung nicht rechtzeitig erbringt (§ 286 BGB).
Sicherungsübereignung
Eine Übertragung von Eigentum zur Sicherung einer Forderung, wobei der ursprüngliche Eigentümer die Sache weiterhin nutzen kann.
Sicherungsvereinbarung
Die Sicherungsvereinbarung stellt eine alternative Benennung für die Zweckerklärung dar.
Sorgerechtsverfügung
Eine Verfügung, in der Eltern festlegen, wer im Falle ihres Todes die elterliche Sorge für minderjährige Kinder übernehmen soll.
Stiftung
Eine Stiftung ist eine juristische Person, die durch eine Stiftungsurkunde und ein Vermögen gegründet wird, um langfristig bestimmte gemeinnützige oder private Zwecke zu verfolgen.
Tatsachenbescheinigung
Ein Notar bestätigt offiziell, dass er etwas gesehen oder dass etwas existiert. Diese Bestätigung heißt Tatsachenbescheinigung. Sie kann sich beispielsweise auf die Identität einer Person beziehen oder den Zustand eines Gegenstandes. Auch ein bestimmter Vorgang kann bestätigt werden. Sie schafft Rechtssicherheit und dient als verlässlicher Nachweis im Rechtsverkehr.
Teilflächen
Die Umschreibung von Teilflächen im Grundbuch setzt voraus, dass nach erfolgter amtlicher Vermessung eigenständige Grundstücke entstanden sind.
Testament
Eine einseitige, formgebundene Verfügung, mit der eine Person ihren letzten Willen festlegt.
Testamentsvollstrecker
Eine vom Erblasser bestimmte Person, die für die Abwicklung und Umsetzung des Testaments verantwortlich ist.
Testierfähigkeit
Die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten. Sie setzt Geschäftsfähigkeit und ein Mindestalter von 16 Jahren voraus.
Transmortale Vollmachten
Transmortale Vollmachten behalten ihre Gültigkeit auch nach dem Ableben des Vollmachtgebers. Die Vorsorgevollmacht muss die Dauer dieser Geltung präzise festlegen. Es ist unerlässlich, erbrechtliche Belange in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Eigentumsübertragung eines Grundstücks an den Käufer erfordert die Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Finanzamt stellt diese Bescheinigung nach Entrichtung der Grunderwerbsteuer aus und übermittelt sie dem Notar.
Untervollmacht
Eine Untervollmacht stellt eine von einem Hauptbevollmächtigten an einen Unterbevollmächtigten übertragene Vollmacht zur Vertretung des ursprünglichen Vollmachtgebers dar. Die Berechtigung des Hauptbevollmächtigten zur Erteilung einer Untervollmacht bestimmt sich nach dem Umfang der Hauptvollmacht. Die Hauptvollmacht enthält in der Regel eine explizite Regelung bezüglich der Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten.
Verfügung von Todes wegen
Verfügung von Todes wegen - das ist der juristische Fachbegriff. Er umfasst zwei wichtige Bereiche. Zum einen Testamente, zum anderen Erbverträge.
Verjährung
Der Ablauf einer Frist, nach deren Ende ein rechtlicher Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. In vielen Rechtsbereichen gibt es Verjährungsfristen.
Verlesen der Urkunde
Das Verlesen der notariellen Niederschrift stellt eine effiziente Methode zur Qualitätssicherung im Beurkundungsverfahren dar. Es gewährleistet die Kenntnis des gesamten Urkundentextes und bietet den Beteiligten Raum für Fragen, Erläuterungen und weiterführende Beratung. Im Unterschied zum stillen Durchlesen erzeugt das laute Vorlesen eine größere gedankliche Distanz zum Inhalt der Niederschrift. Dies ermöglicht eine präzise Überprüfung des Willens der Beteiligten sowie dessen exakter Umsetzung in der Urkunde.
Vermächtnis
Zuwendung eines bestimmten Teils des Nachlasses (z. B. Geld oder Gegenstände) an eine Person, ohne dass diese Person Erbe wird.
Vermögensangelegenheiten
Vermögensangelegenheiten umfassen die Verwaltung und Verfügung über Vermögenswerte, das Eingehen von Verbindlichkeiten sowie den Abschluss von Verträgen. Dazu gehören auch die Vor- und Entgegennahme von Kündigungen, die Beantragung und Entgegennahme von Sozialleistungen und die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden und Gerichten, einschließlich Banken und Kreditinstituten. Des Weiteren schließt dies die Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten ein.
Vermögensnachfolge
Die Vermögensnachfolge bezeichnet die rechtliche und strategische Planung sowie Übertragung von Vermögenswerten auf die nachfolgende Generation oder andere Begünstigte, oft im Rahmen von Erb- oder Schenkungsverträgen.
Vertragsmäßige Verfügungen
Vertragsmäßige Verfügungen sind bindend. Sie stehen in einem Erbvertrag.
Verwahrangaben
Verwahrangaben speichert das Testamentsregister. Sie dienen dazu, registrierte Urkunden im Todesfall zu finden. Erfasst werden vor allem Daten zum Erblasser. Dazu gehören seine Vornamen sowie sein Geburtsname. Sein Geburtstag gehört ebenso dazu- wie sein Geburtsort. Wurde die Geburt im Inland beurkundet? Dann speichert man auch das zuständige Geburtsstandesamt sowie die zugehörige Registernummer.
Verwahrung
Um letztwillige Verfügungen vor Verlust oder Verfälschung zu bewahren, hinterlegt man sie amtlich. Das geschieht beim Notar oder dem Amtsgericht. Im Todesfall informiert das Testamentsregister diese Institutionen.
Verzug
Sollte der Kaufpreis zum vereinbarten Fälligkeitstermin nicht entrichtet werden, tritt Zahlungsverzug ein.
Vollmacht
Eine Erklärung, durch die jemand einen anderen zur Vornahme von Rechtsgeschäften in seinem Namen berechtigt.
Vollmachten und Patientenverfügungen
Vollmachten und Patientenverfügungen sind rechtliche Instrumente, die es einer Person ermöglichen, im Voraus Regelungen für ihre rechtlichen und medizinischen Angelegenheiten zu treffen, falls sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Vor- und Nacherben
Bei der Vor- und Nacherbschaft beerben zwei Personen nacheinander den gleichen Nachlass. Der erste Erbe - der Vorerbe - darf nicht frei über den Nachlass verfügen. Diese Beschränkungen dienen dem Schutz des Nacherben. Oft herrscht Unklarheit über die genaue Bedeutung dieses Konstrukts. Die zugehörigen Vorschriften sind komplex - daher sollte man sich juristisch beraten lassen.
Vor- und Nacherbschaft
Eine Regelung, bei der zunächst ein Vorerbe den Nachlass erhält und später ein Nacherbe.
Vorkaufsrecht
Existiert ein Vorkaufsrecht, so ist der Berechtigte befugt, das Grundstück zu identischen Konditionen anstelle des Käufers vom Eigentümer zu erwerben. Das Baugesetzbuch kann einer Gemeinde ein Vorkaufsrecht einräumen. Der Notar veranlasst eine Anfrage bei der zuständigen Gemeinde, um dies im Zuge seiner Amtstätigkeit zu verifizieren.
Vormerkung
Die Vormerkung dient dazu, ein Grundstück für den Erwerber zu sichern. Ihre Eintragung ins Grundbuch stellt üblicherweise eine notwendige Bedingung für die Kaufpreiszahlung dar. Die Sicherungswirkung der Vormerkung beruht darauf, dass nach ihrer Eintragung vorgenommene Änderungen im Grundbuch (beispielsweise spätere Eigentumsübertragungen oder Belastungen) gegenüber dem Erwerber keine Gültigkeit haben.
Vormundschaft
Eine rechtliche Betreuung für Minderjährige, die keine Eltern mehr haben oder deren Eltern sorgeunfähig sind.
Vormundschaftsgerichte
Vormundschaftsgerichte existieren nicht mehr. Ihre Aufgaben liegen jetzt bei den Familien- sowie Betreuungsgerichten.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen, im Namen des Vollmachtgebers in persönlichen sowie finanziellen Dingen zu agieren. Oft ähnelt diese Vollmacht einer Generalvollmacht. Sie beinhaltet meist die Anweisung, sie nur im Bedarfsfall zu nutzen. Ziel einer Vorsorgevollmacht ist es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Notfall Aufgaben übernimmt - so vermeidet der Vollmachtgeber die Anordnung einer rechtlichen Betreuung.
Vorweggenommene Erbfolge
Eine vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten des Erblassers auf die zukünftigen Erben, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wechselbezügliche Verfügungen
Wechselbezügliche Verfügungen sind Verfügungen, die in einem gemeinschaftlichen Testament stehen. Sie hängen voneinander ab. Nach dem Tod des zuerst Versterbenden entsteht eine Bindungswirkung. Diese Wirkung wird bei eigenhändigen Testamenten manchmal nicht bedacht.
Widerruf
Die einseitige Rücknahme einer Willenserklärung, z. B. eines Vertragsabschlusses.
Willenserklärung
Eine Erklärung, mit der eine Person eine rechtliche Wirkung erzielen will.
Zentrales Testamentsregister
Das Register hilft dabei, Dokumente zu finden, die für ein Erbe wichtig sind, wenn jemand gestorben ist. So hat das Nachlassgericht die Chance, rasch korrekte Entscheidungen zu treffen. Die Standesämter melden jeden Todesfall automatisch an die Bundesnotarkammer. Die Registrierung der Urkunden erfolgt durch Notare und Gerichte. Das Testamentsregister erreicht man aus dem deutschen Festnetz unter 0800 – 35 50 700 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr) - oder im Internet unter www.testamentsregister.de.
Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
Wir empfehlen die Registrierung jeder Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister, um deren Auffindbarkeit im Bedarfsfall sicherzustellen. Bei gleichzeitiger Erstellung einer Patientenverfügung besteht die Möglichkeit, diese ebenfalls zu registrieren. Betreuungsgerichte haben jederzeit elektronischen Zugriff auf die Daten des Registers. Sie nutzen diese Möglichkeit bis zu 1.000 Mal täglich. Dadurch reduzieren sie die Anzahl unnötiger Betreuungsverfahren. Wenn ein Arzt die Bestellung eines Betreuers beantragt, informiert das Gericht den Arzt, falls eine Vertrauensperson im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen ist. Sie erreichen das Zentrale Vorsorgeregister telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-35 50 500 sowie online unter www.vorsorgeregister.de. Auf der Webseite finden Sie zusätzliche Informationen.
Zugewinnausgleich
Ein Anspruch des überlebenden Ehepartners, der bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) entsteht und erbrechtliche Ansprüche beeinflusst. Der Zugewinnausgleich ist allerdings kein Erbanspruch, sondern eine Vermögensregelung, die im Zusammenhang mit der Erbfolge steht.
Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der Standard-Güterstand für Ehepaare. Das Vermögen der Partner bleibt getrennt während der Ehe. Aber bei einer Scheidung findet ein Ausgleich statt, wenn die Partner unterschiedlich viel Vermögen aufgebaut haben. Im Erbrecht gibt es eine besondere Regelung: Der Zugewinnausgleich erfolgt pauschal. Der Erbteil des überlebenden Ehepartners erhöht sich dann um ein Viertel.
Zustimmung
Eine Erklärung, die die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erst ermöglicht, z. B. durch den gesetzlichen Vertreter.
ZVR - zentrales Vorsorgeregister - Kosten der Registrierung im ZVR
Für die Registrierung einer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister entsteht eine einmalige, aufwandsabhängige Gebühr. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Art der Meldung, den gewählten Zahlungsmodalitäten und der Anzahl der Bevollmächtigten. Sie beträgt üblicherweise zwischen 8,50 € und 13,50 €.
Zwangsvollstreckung
Das gerichtliche Verfahren, mit dem ein Gläubiger seine Ansprüche durchsetzen kann, z. B. durch Pfändung.
Zweckerklärung
Die Zweckerklärung definiert die Forderungen, für die eine Grundschuld als Sicherheit dient. Bei mehreren Erwerbern ist es ratsam, die Zweckerklärung so zu gestalten, dass sie ausschließlich gemeinsame Verbindlichkeiten absichert. Zukünftige Veränderungen, wie beispielsweise eine Trennung der Erwerber oder eine Übertragung des Eigentums auf Kinder, können eine Anpassung der Zweckerklärung erforderlich machen.