Auch die notarielle Beglaubigung ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, so beispielsweise für Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister abzugeben sind (z.B. die Änderung einer Satzung). Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand.