Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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NOTARIELLE
TATSACHEN­­BESCHEINIGUNG

Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften und Erklärungen

Notarielle Feststellung und Bescheini­gung von Tat­sachen

Ihr Notar kann auf Ihren Antrag für Sie auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem er über von ihm wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichtet.

Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.

Die auf Ansuchen erstellte Tatsachenbescheinigung ist eine öffentliche Urkunde mit der besonderen Beweiswirkung der §§ 415, 418 sowie § 437 ZPO. Sie muss in die Urkundenrolle eingetragen werden.

Inhalt

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Soforthilfe von der Notarin in Gütersloh

Sie möchten sich eine Tatsache notariell beglaubigen lassen? Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine Terminvereinbarung.

Häufig zur Vorlage bei Versicherungs­trägern

Lebens­bescheinigungen

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument. Lebensbescheinigungen werden häufig zur Vorlage bei gesetzlichen oder privaten Rentenauszahlungsstellen (Deutsche Rentenversicherung oder private Versicherungsgesellschaften) gefordert, damit die Rentenzahlung weiter erfolgen kann.

Bei einer Lebensbescheinigung hat sich der Notar darüber Gewissheit zu verschaffen, dass eine Person lebt.

Hierzu muss die betreffende Person vor dem Notar persönlich erscheinen und einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen. Es ist auch möglich, sich aus (attestierten) gesundheitlichen Gründen von einer anderen Person vertreten zu lassen.

Der Notar beglaubigt die Unterschrift unter dem ausgefüllten und von der betreffenden Person unter­zeichneten Lebens­bescheini­gungs­formular.

Prüfung der Übereinstimmung

Inventar / Vermö­gens­verzeichnis

Ein Inventar ist ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Rechtsträgers zu einem bestimmten Stichtag.

Das Inventar ist das Arbeitsergebnis einer Inventur, also einer körperlichen Bestandsaufnahme.

Der häufigste Fall, in dem der Notar zur Errichtung eines Inventars hinzugezogen wird, ist der Fall der Errichtung eines Nachlassverzeichnisses. Personen, die nicht Erbe werden und stattdessen Anspruch auf den Pflichtteil haben, können gegenüber den Erben verlangen, dass ein Notar das geschuldete Nachlassverzeichnis erstellt.

Dabei protokolliert der Notar nicht nur die Angaben der Beteiligten, sondern hat eigene Ermittlungen anzustellen und die Ergebnisse der Ermittlungen in ein von ihm zu erstellendes Verzeichnis aufzunehmen.

Gewinnspiele rechtssicher machen

Beurkundung von Verlosungen

Zu den Aufgaben eines Notars gehört u. a. auch die „Vornahme von Verlosungen und Auslosungen“.

Der Notar kann die Verlosung selbst vornehmen oder auch nur die von einem Veranstalter durchgeführte Verlosung oder Auslosung beaufsichtigen. In diesem Fall kann sich der Notar auf eine Protokollierung der Verlosung als Tatsachenbeurkundung beschränken. Er ist auch berechtigt, selbst eine Ziehung vorzunehmen, wenn der Veranstalter dies wünscht.

Insbesondere muss der Notar prüfen, ob die geplante Verlosung oder Auslosung zulässig ist. Eine unzulässige Verlosung darf der Notar nicht beurkunden (§ 14 Abs. 2 BNotO, § 4 BeurkG).

Der Geschäftswert beträgt mindestens 3.000,00 € und höchst 500.000,00 €. Für die Beurkundung des Hergangs bei Verlosungen oder der Auslosung werden zwei volle Gebühren erhoben.

Andere notarielle Dienstleistungen für Sie

Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsverträgen. Wenn ein Vertrag erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann, wird sie angeraten.

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Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
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Auskunft und Beratung

Selbstverständlich können Sie auch eine notarielle Beratung in Anspruch nehmen, ohne eine Beurkundung vornehmen zu lassen. Die Gebühr für die „notarielle Auskunft” ist gesetzlich festgelegt. Sollten Sie sich zu einer Beurkundung entscheiden, fällt keine Gebühr für die Beratungsleistung an. Sie ist in der Gebühr für die Beurkundung bereits enthalten.

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Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Notarielle Beglaubigung

Auch die notarielle Beglaubigung ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, so beispielsweise für Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister abzugeben sind (z.B. die Änderung einer Satzung). Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand.

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IN KÜRZE

Häufig gestellte Fragen zur notariellen Tatsachenbescheinigung

Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.

Ein Notar erstellt eine notarielle Tatsachenbescheinigung. Das Dokument bestätigt Tatsachen offiziell, somit haben sie besondere Beweiskraft. Es belegt die Richtigkeit wichtiger Informationen. Daher hat es in Rechtsstreitigkeiten hohe Glaubwürdigkeit. Notare sind unabhängig sowie objektiv. Dadurch gewährleisten sie zuverlässige Tatsachen.

Ein Notar bestätigt mit einer Bescheinigung verschiedene Dinge. Zum Beispiel die Identität der Leute, die etwas unterschreiben. Oder aber die Echtheit von Kopien sowie die Beglaubigung von Unterschriften.
Auch beurkundet der Notar, ob jemand zu einer bestimmten Zeit da war. Oder ob ein Dokument echt ist. Zudem die Durchführung bestimmter Handlungen.
Notarielle Bescheinigungen sorgen für sicheres Recht. Und sie beweisen die dokumentierten Fakten.

Eine notarielle Tatsachenbescheinigung hat wichtige rechtliche Folgen, weil sie als öffentliches Dokument die bezeugten Fakten verbindlich belegt. Sie hat große Beweiskraft vor Gericht oder bei Behörden, da ein unabhängiger Notar sie erstellt hat. Damit erhöht sich die Rechtssicherheit in Rechtsangelegenheiten enorm oder Streitigkeiten lassen sich vermeiden.

Um eine notarielle Tatsachenbescheinigung zu erhalten, legen die Beteiligten dem Notar die nötigen Dokumente sowie Beweise vor. Dann prüft der Notar die Dokumente auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Nach erfolgreicher Prüfung erstellt der Notar die Bescheinigung mit den bestätigten Tatsachen. Er gibt sie den Parteien, behält aber selbst eine Kopie.

Für eine notarielle Tatsachenbescheinigung braucht der Notar alle wichtigen Belege. Diese beweisen die Tatsachen, die er bestätigen soll.
Dazu gehören Personalausweise für die Identität, Originale, beglaubigte Kopien, Verträge oder andere Papiere. Je nachdem, was bestätigt werden soll, braucht es vielleicht auch Zeugen oder andere Beweismittel. Nur so stellt der Notar sicher, dass alles stimmt und vollständig ist.

Eine notarielle Tatsachenbescheinigung kostet Geld. Grundlage dafür ist das Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühren ändern sich. Sie hängen ab von der Bescheinigung selbst, ihrem Umfang sowie dem Wert des Geschäfts. Deshalb schwanken die Kosten stark. Erst der Notar prüft den Einzelfall. Dann erfolgt eine genaue Berechnung.

Wie lange es dauert, eine notarielle Tatsachenbescheinigung zu bekommen, hängt davon ab, wie schwierig die Tatsachen sind, die bestätigt werden sollen. Außerdem kommt es darauf an, ob alle Papiere vollständig sind. Normalerweise gibt es die Bescheinigung innerhalb weniger Tage, vielleicht dauert es eine Woche. Das gilt, wenn alle nötigen Dokumente da sind und keine weiteren Überprüfungen nötig sind. Doch bei größeren oder schwierigeren Fällen dauert es länger.

Eine notarielle Tatsachenbescheinigung lässt sich meist nicht einfach anfechten oder widerrufen. Sie hat als öffentliches Dokument besonderen Wert für Beweise.
Allerdings ist eine Anfechtung unter Umständen doch möglich. Das gilt, wenn man Fehler oder falsche Angaben in der Bescheinigung belegen kann, oder neue, wichtige Beweise vorliegen. In diesen Fällen braucht es aber ein Gerichtsverfahren. Nur so lässt sich die Bescheinigung berichtigen oder aufheben.

Eine notarielle Tatsachenbescheinigung unterscheidet sich von einer eidesstattlichen Erklärung sowie weiteren Dokumenten vom Notar. Die Tatsachenbescheinigung bestätigt bestimmte Fakten durch den Notar. Er handelt unabhängig, neutral und die Bescheinigung hat hohe Beweiskraft.
Doch die eidesstattliche Erklärung basiert auf einer Aussage unter Eid. Hier erfolgt keine zwingende Prüfung oder Bestätigung durch den Notar. Auch umfassen andere Dokumente vom Notar, etwa Vertragsbeurkundungen, oft ausführlichere rechtliche Prüfungen und Beratungen. Die Tatsachenbescheinigung beschränkt sich auf das Überprüfen bestimmter Fakten.

Eine notarielle Tatsachenbescheinigung hat viele Vorteile gegenüber anderen Beweismitteln. Sie hat eine sehr hohe Beweiskraft. Denn ein unabhängiger Notar stellt sie aus, der die Richtigkeit der Fakten prüft und bestätigt. Auch verleiht sie den bescheinigten Fakten Rechtssicherheit sowie Verlässlichkeit. Im Streitfall erleichtert sie die Durchsetzung von Rechten. Oder sie verringert das Risiko von Anfechtungen.

Eine notarielle Tatsachenbescheinigung dient der Bestätigung bestimmter Fakten. Die unabhängige Prüfung durch den Notar verleiht diesen Fakten große Beweiskraft.
Im Gegensatz dazu beinhaltet eine Beurkundung die komplette rechtliche Dokumentation einer Willenserklärung. Oder eine Vereinbarung wie Verträge. Außerdem gibt es rechtliche Beratung vom Notar.
Eine Beklaubigung beglaubigt nur eine Unterschrift. Auch die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Originaldokument. Eine Prüfung des Inhalts gibt es nicht, ebenso wenig rechtliche Beratung.