Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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NOTARIELLE BEURKUNDUNG

Sicherstellung der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten

Gesetzlich vorgeschrieben oder ratsam

Beurkundung vom Notar

Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Eheverträge oder Erbverträge.

In weiteren Fällen wird sie dringend angeraten, etwa, wenn mehrere Parteien an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind und der Vertrag für diese Personen bedeutende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann.

Der Unterschied zur Beglaubigung

Ablauf einer notariellen Beurkundung

Mit der notariellen Beurkundung wird sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten im Vertrag berücksichtigt wurden. Im Gegensatz zur notariellen Beglaubigung stellt der Notar bei der notariellen Beurkundung – der Definition nach eine „öffentliche Beurkundung” – nicht nur die Identität der Beteiligten fest, sondern auch deren „Vertragswillen”.

Anschließend protokolliert er schriftlich die abgegebenen Willenserklärungen. Dem geht eine Beratung aller Beteiligten über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrages voraus. Dies wird in der notariellen Urkunde ebenfalls festgehalten und anschließend mit den Unterschriften der Beteiligten bestätigt.

Inhalt

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Soforthilfe von der Notarin in Gütersloh

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Vollstreckungstitel inklusive

Vorteile der notariellen Beurkundung

Notarielle Urkunden bieten nicht nur Rechts- und Beweissicherheit, sondern enthalten zum Teil auch Vollstreckungstitel. Das bedeutet, dass mit einer notariellen Urkunde unmittelbar Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können und es nicht der gerichtlichen Geltendmachung der beurkundeten Ansprüche bedarf, wenn beispielsweise ein Kaufpreis nicht bezahlt wurde. Die notarielle Urkunde erspart insofern Zeit und Kosten für das Gerichtsverfahren.

Hinweis: In der vorgeschriebenen Beurkundungsgebühr sind auch die Entgelte für die Beratung und für die Anfertigung des Vertragsentwurfes enthalten.

In welchen Bereichen wir notariell beur­kun­den

Wann ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben oder ratsam?

Immobilien

Immobilienkauf, Schenkung, Nießbrauch, Übertragung, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden

Familie & Partnerschaft

Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Adoption

Erben & Schenken

Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, Vermächtnis, Schenkungsvertrag, vorweggenommene Erbfolge

Gesellschaftsverträge

Gründung und Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Anmeldungen im Handelsregister

Hofübergabe

Übergabevertrag, Nießbrauch, Wohnrecht, Abfindung, Pflegevereinbarung

Vorsorge

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmachten

Was ich als Notarin sonst noch für Sie tun kann:

Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Auskunft und Beratung

Selbstverständlich können Sie auch eine notarielle Beratung in Anspruch nehmen, ohne eine Beurkundung vornehmen zu lassen. Die Gebühr für die „notarielle Auskunft” ist gesetzlich festgelegt. Sollten Sie sich zu einer Beurkundung entscheiden, fällt keine Gebühr für die Beratungsleistung an. Sie ist in der Gebühr für die Beurkundung bereits enthalten.

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Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Notarielle Beglaubigung

Auch die notarielle Beglaubigung ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, so beispielsweise für Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister abzugeben sind (z.B. die Änderung einer Satzung). Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand.

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Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Tatsachen­bescheinigung

Als Notarin kann ich Ihnen auf Ihren Antrag auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem ich über von mir wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichte. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.

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Informatives zum Thema Beurkundung

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Was ist das Elektronische Urkundenarchiv?

IN KÜRZE

Häufig gestellte Fragen zur notariellen Beurkundung

Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.

Ein Notar erstellt ein Dokument und bestätigt dessen Inhalt, Unterschriften sowie die Identität der Parteien. Das ist ein rechtlich vorgeschriebenes Verfahren. Dieses Vorgehen sichert eine korrekte und rechtskräftige Abwicklung. Ebenfalls schützt es vor rechtlichen Unklarheiten.
Besonders wichtig ist die notarielle Beurkundung bei Verträgen beziehungsweise Erklärungen mit großen rechtlichen Folgen.

Ein Notar muss Immobiliengeschäfte beurkunden, zum Beispiel den Kauf eines Hauses oder den Verkauf eines Grundstücks. Auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft sowie Ehe- und Erbverträge erfordern eine notarielle Beurkundung. Die Beurkundung sorgt für sichere und verbindliche Rechtsgeschäfte. Sie schützt die Beteiligten vor schnellen Entscheidungen oder rechtlichen Folgen.

Eine notarielle Beurkundung sowie eine Beglaubigung unterscheiden sich im Umfang plus in der rechtlichen Bedeutung. Die Beurkundung umfasst den kompletten Text eines Dokuments, ebenso Erklärungen der beteiligten Parteien. Sie beinhaltet zudem Rechtsberatung sowie eine genaue Prüfung der Rechtsfolgen. Eine Beglaubigung bestätigt bloß die Echtheit von Unterschriften beziehungsweise Kopien. Hierbei findet keine inhaltliche Prüfung oder Beratung statt.
Dadurch bietet die Beurkundung vollen Schutz und Klarheit, wohingegen die Beglaubigung eine reine Bestätigung der Form darstellt.

Für eine Beurkundung beim Notar braucht man meist wichtige Papiere zur Identitätsfeststellung. Das sind zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass. Außerdem sind die zu beurkundenden Dokumente vorzulegen sowie alle Infos und Verträge, die damit zu tun haben. Bei einem Immobilienkauf sind das etwa Kaufverträge, bei einer Firmengründung Gesellschaftsverträge.
Je nach Art des Geschäfts braucht man vielleicht zusätzliche Papiere. Damit lassen sich alle rechtlichen Details vollständig und richtig bearbeiten.

Ein Notar erklärt bei einer Beurkundung zuerst den Inhalt des Dokuments, ebenfalls die rechtlichen Folgen für alle. Dann liest er das Dokument vor. Alle Parteien unterschreiben es zusammen mit dem Notar. Abschließend bestätigt der Notar, dass die Unterschriften echt sind. Er gibt das beurkundete Dokument als verbindliche Urkunde an die Beteiligten.

Die Gebühren für eine notarielle Beurkundung legt das Gerichts- und Notarkostengesetz fest. Sie hängen vom Geschäftswert des beurkundeten Vorgangs ab. Bei Immobiliengeschäften orientieren sich die Kosten zum Beispiel am Kaufpreis.
Zusätzlich entstehen Nebenkosten, etwa für Kopien oder Beglaubigungen. Daher ändern sich die Gesamtbeträge je nach Schwierigkeit des Falls.

Ein Notarvertrag bindet alle Beteiligten. Er hat eine große Rechtswirkung. Mit dem Vertrag ist das Dokument rechtsgültig. Alle Vertragspartner halten sich an die Abmachungen darin. Aber der Notarvertrag schützt vor unklaren Rechtslagen. Er sichert eine richtige Abwicklung des Geschäfts nach dem Gesetz.

Ein notarieller Vertrag lässt sich im Prinzip widerrufen oder anfechten, allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Bedingungen. Gründe für eine Anfechtung sind zum Beispiel Mängel beim Willen, etwa Täuschung, Irrtum oder Drohung.
Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Er prüft die Chancen auf Erfolg und sorgt für einen korrekten Ablauf des Verfahrens.

Wie lange eine Beurkundung dauert, hängt vom Geschäft und seiner Schwierigkeit ab. Normalerweise dauert es zwischen 30 Minuten und mehreren Stunden. Der Notar braucht Zeit, um den Inhalt des Dokuments genau zu erklären. Er liest es vor, sowie alle beteiligten unterschreiben es. Außerdem braucht der Notar Zeit für die abschließende Prüfung, ferner die Beurkundung. Sorgfältiges Arbeiten ist nötig, damit alles rechtlich gültig wird.

Man darf sich bei einer notariellen Beurkundung vertreten lassen, wenn eine notarielle Vollmacht vorliegt. Der Bevollmächtigte gibt dann die nötigen Erklärungen ab und unterschreibt Dokumente in Ihrem Namen. Das bietet sich an, wenn man nicht selbst anwesend sein will oder kann.

Der Notar beurkundet Geschäfte. Er handelt unabhängig und unparteiisch, damit alles rechtmäßig sowie korrekt abläuft. Er prüft die Identität der Beteiligten, ebenso ihre Fähigkeit, Geschäfte zu tätigen. Der Notar erklärt die rechtlichen Folgen. Er sorgt für verständliche Formulierungen im Dokument. Seine Unterschrift zusammen mit dem Siegel macht das Dokument rechtskräftig und verbindlich.

Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um alle nötigen Einträge sowie Meldungen. Zum Beispiel veranlasst er Eintragungen im Grundbuchamt oder Handelsregister.
Die Parteien erhalten die beurkundeten Dokumente. Eine Kopie bleibt zur sicheren Aufbewahrung im Archiv des Notars.
Dann setzen die Beteiligten die Vereinbarungen um. Dabei vertrauen sie auf die Rechtsgültigkeit und Verbindlichkeit der Beurkundung.

Notare sind unabhängig. Sie haben freie Wahl bei der Auswahl. Doch Notare sind nicht an Weisungen gebunden.
Es macht Sinn, einen Notar in der Nähe zu wählen. Oder Sie suchen einen Fachnotar mit speziellem Wissen für das Rechtsgeschäft. So ist der Notar leicht erreichbar. Sie bekommen eine gute Beratung.

Der elektronische Rechtsverkehr und die Digitalisierung veränderten notarielle Prozesse. Daher ist eine Online-Beurkundung nun in manchen Fällen möglich. Das Online-Verfahren wurde besonders für GmbH-Gründungen sowie Vollmachten vereinfacht. Bei diesem Verfahren erfolgt die Identitätsprüfung durch Video und die Unterschrift durch eine spezielle elektronische Signatur. Aber es ist ratsam, sich vorher beim Notar über die Bedingungen und Abläufe zu informieren.

Eine notarielle Beurkundung macht ein Rechtsgeschäft sehr beweiskräftig sowie rechtsverbindlich. Dadurch sind die Vereinbarungen der Parteien bindend sowie durchsetzbar. Sie schützt vor Fehlern in der Form und gibt den Beteiligten die Sicherheit, dass alle rechtlichen Bedingungen eingehalten wurden.
Bestimmte Rechtsvorgänge brauchen eine notarielle Beurkundung, damit sie gültig abgeschlossen werden. Dazu gehören zum Beispiel Immobilienkäufe oder Eheverträge.