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NOTARIELLE BEURKUNDUNG

Sicherstellung der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten

Gesetzlich vorgeschrieben oder ratsam

Beurkundung vom Notar

Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Eheverträge oder Erbverträge.

In weiteren Fällen wird sie dringend angeraten, etwa, wenn mehrere Parteien an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind und der Vertrag für diese Personen bedeutende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann.

Der Unterschied zur Beglaubigung

Ablauf einer notariellen Beurkundung

Mit der notariellen Beurkundung wird sichergestellt, dass die Interessen aller Beteiligten im Vertrag berücksichtigt wurden. Im Gegensatz zur notariellen Beglaubigung stellt der Notar bei der notariellen Beurkundung – der Definition nach eine „öffentliche Beurkundung” – nicht nur die Identität der Beteiligten fest, sondern auch deren „Vertragswillen”.

Anschließend protokolliert er schriftlich die abgegebenen Willenserklärungen. Dem geht eine Beratung aller Beteiligten über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrages voraus. Dies wird in der notariellen Urkunde ebenfalls festgehalten und anschließend mit den Unterschriften der Beteiligten bestätigt.

Inhalt

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Soforthilfe von Notarin und Fachanwältin für Erbrecht in Gütersloh

Sie möchten eine notarielle Urkunde errichten lassen? Rufen Sie mich an für einen Beratungstermin  oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Ich werde mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vollstreckungstitel inklusive

Vorteile der notariellen Beurkundung

Notarielle Urkunden bieten nicht nur Rechts- und Beweissicherheit, sondern enthalten zum Teil auch Vollstreckungstitel. Das bedeutet, dass mit einer notariellen Urkunde unmittelbar Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können und es nicht der gerichtlichen Geltendmachung der beurkundeten Ansprüche bedarf, wenn beispielsweise ein Kaufpreis nicht bezahlt wurde. Die notarielle Urkunde erspart insofern Zeit und Kosten für das Gerichtsverfahren.

Hinweis: In der vorgeschriebenen Beurkundungsgebühr sind auch die Entgelte für die Beratung und für die Anfertigung des Vertragsentwurfes enthalten.

In welchen Bereichen wir notariell beur­kun­den

Wann ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben oder ratsam?

Immobilien

Immobilienkauf, Schenkung, Nießbrauch, Übertragung, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden

Familie & Partnerschaft

Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Adoption

Erben & Schenken

Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, Vermächtnis, Schenkungsvertrag, vorweggenommene Erbfolge

Gesellschaftsverträge

Gründung und Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Anmeldungen im Handelsregister

Hofübergabe

Übergabevertrag, Nießbrauch, Wohnrecht, Abfindung, Pflegevereinbarung

Vorsorge

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmachten

Was ich als Notarin sonst noch für Sie tun kann:

Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Auskunft und Beratung

Selbstverständlich können Sie auch eine notarielle Beratung in Anspruch nehmen, ohne eine Beurkundung vornehmen zu lassen. Die Gebühr für die „notarielle Auskunft” ist gesetzlich festgelegt. Sollten Sie sich zu einer Beurkundung entscheiden, fällt keine Gebühr für die Beratungsleistung an. Sie ist in der Gebühr für die Beurkundung bereits enthalten.

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Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Notarielle Beglaubigung

Auch die notarielle Beglaubigung ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, so beispielsweise für Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister abzugeben sind (z.B. die Änderung einer Satzung). Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand.

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Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Tatsachen­bescheinigung

Als Notarin kann ich Ihnen auf Ihren Antrag auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem ich über von mir wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichte. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.

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