Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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NOTARIELLE BEGLAUBIGUNG

Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften und Erklärungen

Unterschriften, Abschriften & Erklärungen

Notarielle Beglaubi­gun­gen

Der Begriff der notariellen Beglaubigung umfasst sowohl die Beglaubigung einer Unterschrift (Bestätigung der Echtheit der Unterschrift) als auch die Beglaubigung einer Abschrift (Bestätigung der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original) durch einen Notar.

Sie ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, so beispielsweise für Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister abzugeben sind (z.B. die Änderung einer Satzung).

Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand.

Ein Termin kann daher kurzfristig telefonisch oder per E-Mail während der Bürozeiten vereinbart werden. Die Erklärung mit der beglaubigten Unterschrift (im Original) bzw. die beglaubigte Abschrift wird in der Regel wenige Tage später zugesandt. Da im Rahmen der Beglaubigung keine Zeit für längere Besprechungen bleibt, sollte bei Bedarf ein gesonderter Besprechungstermin vereinbart werden.

Inhalt

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Soforthilfe von der Notarin

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Schnell und unkompliziert

Beglaubi­gung von Unter­schrif­ten

Der Gesetzgeber hat in § 126 BGB festgelegt, dass für bestimmte Erklärungen die öffentliche notarielle Beglaubigung einer Unterschrift vorgesehen ist.

Dafür ist es notwendig, dass der Notar Ihre Identität anhand der von Ihnen mitgebrachten Ausweisdokumente (grds. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung) überprüft. Wenn der Notar Sie so gut kennt, dass er Sie auf der Straße mit Ihrem Namen ansprechen könnte, dann benötigen Sie keinen Ausweis – in dem Fall sind Sie von Person bekannt.

Nach der Überprüfung der Identität wird der Notar Sie dann entweder bitten, Ihre Unterschrift vor ihm zu leisten (vollzogene Unterschrift) oder aber eine bereits existierende Unterschrift als Ihre eigene zu identifizieren (anerkannte Unterschrift).

Der Notar bestätigt dann gemäß § 40 Beurkundungsgesetz durch einen sog. Beglaubigungsvermerk, dass Sie Ihre Unterschrift unter eine Erklärung in seiner Gegenwart geleistet haben.

Sollte die Unterschrift bereits vorher geleistet worden sein, bestätigt der Notar, dass die Unterschrift als vom Unterzeichner persönlich geleistet anerkannt wird. Falls die unterzeichnende Person nicht schreiben kann, kann ersatzweise übrigens auch ein Handzeichen beglaubigt werden. In jedem Falle bezeugt der Beglaubigungsvermerk des Notars, dass die betreffende Erklärung tatsächlich vom Unterzeichner abgegeben wurde.

Prüfung der Übereinstimmung

Beglaubigung von Abschriften

Auch Abschriften oder Kopien wichtiger Dokumente können vom Notar beglaubigt werden. In diesem Fall bestätigt der Notar mit seinem Siegel die Übereinstimmung der Abschrift mit dem Original oder die Echtheit der Zweitausfertigung.

Dabei wird jedoch nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals bestätigt. Die Unterschrift muss dem Notar hier bei der Beglaubigung vorliegen.

Notariell beglaubigte Kopien werden besonders oft von Zeugnissen erstellt. Solche notariell beglaubigten Zeugniskopien werden von vielen Hochschulen und Universitäten verlangt, um die Echtheit des Dokuments im Rahmen der Einschreibung zu bestätigen.

Diese Fragen haben viele Mandanten:

Häufig gestellte Fragen zur notariellen Beglaubigung

Eine notarielle Beglaubigung unterscheidet sich von einer Beurkundung im Umfang sowie in der rechtlichen Bedeutung. Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur eine echte Unterschrift oder stimmt eine Kopie mit dem Original überein. Eine rechtliche Prüfung des Inhalts erfolgt nicht. Anders bei der Beurkundung: Hier prüft der Notar genau und berät rechtlich. Er liest das Dokument vor und bestätigt die Erklärungen der Beteiligten. Das Dokument bekommt dadurch mehr Rechtsverbindlichkeit sowie Beweiskraft.

Ein Notar beglaubigt, wenn eine echte Unterschrift oder eine richtige Kopie eines Dokuments nötig ist. Das braucht man etwa bei Anträgen für Behörden, der Anmeldung zum Handelsregister oder Eintragungen ins Grundbuch. Die Beglaubigung sichert, dass Dokumente echt und vollständig sind.

Ein Notar beglaubigt viele Dokumente. Dazu gehören private Urkunden, Verträge, Vollmachten sowie Kopien echter Dokumente.
Besonders die Echtheit von Unterschriften auf wichtigen Papieren, zum Beispiel Anmeldungen zum Handelsregister oder Vollmachten, lässt sich durch Beglaubigung beweisen. Oder der Notar bestätigt, dass eine Fotokopie richtig sowie mit dem Original identisch ist.

Ein Notar braucht ein Dokument oder eine Unterschrift zur Beglaubigung. Dann prüft der Notar die Identität des Unterzeichners. Gültige Ausweise helfen ihm dabei. Der Notar stellt fest, ob die Unterschrift freiwillig sowie bewusst geleistet wurde. Nach dieser Prüfung bestätigt der Notar die Echtheit der Unterschrift. Alternativ bestätigt er, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Seine Beglaubigung macht er durch Unterschrift nebst Stempel rechtsverbindlich.

Notarielle Beglaubigungen kosten Geld. Das steht im Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Art der Beglaubigung bestimmt den Preis. Für Unterschriften oder Kopien gibt es meistens feste, niedrige Gebühren. Jedoch kann der genaue Preis je nach Situation anders sein. Es lohnt sich, den Notar vorher nach den Gebühren zu fragen.

Notare in der Nähe findet man über die Online-Suche der Notarkammern, entweder regional oder bundesweit. Dort gibt es Listen mit allen offiziellen Notaren. Viele Notare haben auch eigene Webseiten. Auf diesen Seiten stehen Infos zu Angeboten sowie Kontaktmöglichkeiten. Oder man fragt bei der Gemeinde oder bei Anwälten nach Empfehlungen.

Eine notarielle Beglaubigung geht ebenso im Ausland. Meist macht sie ein Notar, der dort arbeitet. Aber diese Beglaubigung aus dem Ausland braucht vielleicht noch eine Apostille oder Legalisation in Deutschland. Das dient als Nachweis, dass sie gültig ist.
Vorherige Informationen über die genauen Regeln und Abläufe sind gut. So klappt die Anerkennung ohne Probleme.

Wie lange eine notarielle Beglaubigung dauert, hängt vor allem davon ab, wann der Notar Zeit hat und wie kompliziert das Dokument ist. Aber oft geht es am selben Tag. Der Vorgang selbst geht meistens schnell. Wenn alle nötigen Papiere richtig vorliegen, dauert eine Beglaubigung normal nur wenige Minuten. Eine Terminvereinbarung hilft, nicht lange warten zu müssen und alles einfach zu machen.

Verwaltungsbehörden nehmen amtliche Beglaubigungen vor. Sie bestätigen, dass eine Unterschrift echt ist. Oder sie bestätigen, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Oft braucht man das für interne Zwecke innerhalb der Behörde.
Öffentliche Beglaubigungen macht nur ein Notar. Sie geben Dokumenten eine starke Beweiskraft. Diese braucht man oft für wichtige rechtliche Dinge. Beispiele hierfür sind Eintragungen ins Handelsregister oder die Übertragung eines Grundstücks. Der große Unterschied liegt also darin, wer die Beglaubigung macht. Auch unterschiedlich ist, wie stark die Beglaubigung rechtlich anerkannt ist.

Notarielle Beglaubigungen in Deutschland sind unter Umständen online machbar. Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Urkunde bestimmt dies. Es regelt die berufliche Kommunikation der Notare.
Für die Online-Beglaubigung braucht man qualifizierte elektronische Signaturen. Außerdem benötigt man besondere Verfahren, etwa Video-Identifikation. Damit stellt man die Identität der Unterzeichner sicher.
Aber momentan geht die Online-Beglaubigung nur für bestimmte Geschäfte. Das betrifft zum Beispiel GmbH-Gründungen oder Vollmachten. Für schwierigere notarielle Geschäfte braucht man weiterhin die physische Anwesenheit.

Ob eine notarielle Beglaubigung im Ausland gültig ist, hängt ab. Internationale Verträge oder die Gesetze eines Landes entscheiden darüber. Hat ein Land das Haager Apostille-Übereinkommen unterzeichnet, erkennen andere Unterzeichnerstaaten die Beglaubigung an. Allerdings braucht diese eine Apostille. In Ländern, die das Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, ist vielleicht eine zusätzliche Bestätigung nötig. Diese konsularische Legalisation sichert, dass die Dokumente anerkannt werden.

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer Urkunde für den Einsatz im Ausland. Sie macht eine Beglaubigung durch das Konsulat unnötig. Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 regelt die Ausstellung. Dieses Abkommen macht die Anerkennung von öffentlichen Urkunden zwischen den Vertragsstaaten einfacher.
Mit einer Apostille bestätigt man die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde. Ebenso bestätigt sie die Position des Unterzeichners sowie die Echtheit des Siegels oder Stempels.

Für mehr Sicherheit

Notarielle Beglaubigung von Testamenten

Auch ein handgeschriebenes Testament kann vom Notar beglaubigt werden. Dies bietet für den Erblasser den Vorteil, für seinen letzten Willen etwas mehr Sicherheit zu haben als bei der rein privatschriftlichen Form.

Im Rahmen der Errichtung eines Testaments ist es darüber hinaus empfehlenswert, sich im Vorfeld notariell beraten zu lassen, um die Rechtswirksamkeit des letzten Willens nicht durch etwaige Fehler zu gefährden.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das handgeschriebene Testament auf diese Weise nicht zu einer öffentlichen Urkunde wird. Durch eine Beglaubigung bestätigt ein Notar, dass die Unterschrift unter dem  handgeschriebenen Testament / der Willenserklärung von der Person stammt, die gerade vor dem Notar sitzt.

Andere notarielle Dienstleistungen für Sie

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Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsverträgen. Wenn ein Vertrag erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann, wird sie angeraten.

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Auskunft und Beratung

Selbstverständlich können Sie auch eine notarielle Beratung in Anspruch nehmen, ohne eine Beurkundung vornehmen zu lassen. Die Gebühr für die „notarielle Auskunft” ist gesetzlich festgelegt. Sollten Sie sich zu einer Beurkundung entscheiden, fällt keine Gebühr für die Beratungsleistung an. Sie ist in der Gebühr für die Beurkundung bereits enthalten.

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Tatsachen­bescheinigung

Als Notarin kann ich Ihnen auf Ihren Antrag auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem ich über von mir wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichte. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.

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