Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

NOTARIELLE AUSKUNFT UND BERATUNG

Sicherstellung der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten

Wenn Sie lediglich Beratung wünschen

Notarielle Beratung ohne Beurkundung

Die Gebühr für eine notarielle Beratung ohne Beurkundung – auch „notarielle Auskunft” genannt – ist gesetzlich festgelegt. Sie wird wie alle Kosten der Notartätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben.

Zum Erheben dieser Gebühr ist der Notar nach § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet. Basis der Gebührenberechnung ist der jeweilige Wert des Rechtsgeschäfts.

Sollten Sie sich zu einer Beurkundung entscheiden, fällt keine Gebühr für die Beratungsleistung an. Die Beratung ist in der Gebühr für die Beurkundung bereits enthalten.

Inhalt

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Umfassende notarielle Beratung

Sie möchten sich gern umfassend notariell beraten lassen? Sie suchen einen Notar, der Sie so berät, dass Sie es auch verstehen können? Gern berate ich Sie als Notarin in Ihrem Anliegen. Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

In welchen Bereichen ich notariell berate

Schwerpunkte meiner notariellen Beratung

Immobilien

Immobilienkauf, Schenkung, Nießbrauch, Übertragung, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden

Familie & Partnerschaft

Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Adoption

Erben & Schenken

Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, Vermächtnis, Schenkungsvertrag, vorweggenommene Erbfolge

Gesellschaftsverträge

Gründung und Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Anmeldungen im Handelsregister

Hofübergabe

Übergabevertrag, Nießbrauch, Wohnrecht, Abfindung, Pflegevereinbarung

Vorsorge

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmachten

Andere notarielle Dienstleistungen für Sie

Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsverträgen. Wenn ein Vertrag erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann, wird sie angeraten.

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Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Notarielle Beglaubigung

Auch die notarielle Beglaubigung ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, so beispielsweise für Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister abzugeben sind (z.B. die Änderung einer Satzung). Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand.

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Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Tatsachen­bescheinigung

Als Notarin kann ich Ihnen auf Ihren Antrag auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem ich über von mir wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichte. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.

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IN KÜRZE

Häufig gestellte Fragen zur notariellen Auskunft und Beratung

Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.

Notarauskünfte oder Beratungen kosten Geld. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Kosten schwanken je nach Schwierigkeit sowie Länge der Beratung.
Meist fallen Gebühren an. Diese hängen vom Wert der Sache ab. Allerdings gibt es eine Gebühr, die mindestens fällig wird. Aber eine genaue Schätzung der Kosten gibt es beim Notar. Denn er berücksichtigt die besonderen Umstände sowie den nötigen Aufwand.

Eine Beratung durch einen Notar ist nötig bei wichtigen sowie komplizierten Rechtsgeschäften. Das gilt zum Beispiel beim Kauf eines Hauses, bei der Gründung einer Firma, bei einem Vertrag zum Erbe oder bei einem Ehevertrag. Der Notar achtet darauf, dass alle rechtlichen Punkte genau untersucht sowie befolgt werden. So vermeidet man späteren Streit oder Unsicherheiten mit dem Gesetz.
Auch braucht man eine Beratung durch den Notar, damit die Abmachungen klar und rechtlich gültig sind.

Zur Beratung beim Notar bringen Sie bitte wichtige Papiere mit. Diese Papiere beziehen sich auf das Rechtsgeschäft. Das sind zum Beispiel Verträge, Entwürfe, Grundbuchauszüge oder auch Gesellschaftsverträge.
Ebenfalls brauchen Sie einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Damit beweisen Sie, wer Sie sind. Je nachdem, wie schwierig der Fall ist, braucht man eventuell noch andere Dokumente. Fragen Sie deshalb vorher beim Notar nach, was genau er braucht.

Notare beraten anders als Anwälte. Denn ein Notar ist neutral. Er berät alle, die an einem Vertrag beteiligt sind, unparteiisch. Ein Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten. Er ist parteiisch. Auch konzentriert sich der Notar darauf, Dokumente zu beurkunden. Er sorgt dafür, dass sie rechtlich korrekt sind. Anwälte vertreten ihre Klienten außerhalb eines Gerichts und vor Gericht.
Oder beide Beratungsarten helfen zusammen. Jede bietet besondere Vorteile, je nachdem, welche rechtlichen Bedürfnisse die Klienten haben.

Notarauskünfte sowie Ratschläge sind nicht bindend. Sie dienen der Klärung sowie Information der Betroffenen.
Aber die aufgrund der Beratung erstellten beurkundeten Dokumente erhalten Rechtsverbindlichkeit sowie Beweiskraft. Die Beratung durch den Notar stellt sicher: Diese Dokumente sind rechtlich richtig sowie verbindlich.

Ein Notar fertigt individuelle Vertragsentwürfe an. Sie entsprechen den speziellen Bedürfnissen der Vertragspartner. Der Notar achtet auf alle Gesetze. Er reduziert Gefahren. Diese Arbeit sichert rechtsgültige, klare sowie vollständige Verträge.

Wie lange eine Beratung bei einem Notar dauert, hängt davon ab, wie kompliziert und groß das Geschäft ist. Die Zeitspanne liegt normalerweise zwischen einer halben Stunde bis zu einigen Stunden. Eine gute Vorbereitung hilft, den Ablauf zu beschleunigen, ebenso das Vorlegen aller wichtigen Dokumente.

Eine Pflicht zur Beurkundung nach Beratung durch einen Notar gibt es normalerweise nicht. Die Parteien entscheiden, ob sie Verträge beurkunden lassen oder welche. Aber manche Geschäfte brauchen eine Beurkundung vom Notar, damit sie gültig sind. Das gilt etwa für Kaufverträge über ein Haus oder einen Ehevertrag.

Eine Beratung durch einen Notar geht unter Umständen online oder am Telefon. Das gilt besonders für vorbereitende Gespräche. Bei einfachen Sachen ist das bequem und hilft bei ersten Fragen. Aber für die Beurkundung muss man persönlich zum Notar gehen. Nur so prüft er die Identität und hält die rechtlichen Vorgaben ein.

Notare beraten meistens zu Hauskäufen, Firmengründungen oder -änderungen sowie Ehe- oder Erbverträgen. Ebenso kümmern sie sich um Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.
Dabei erklären Notare die Gesetze, die Gefahren und die Folgen. Es geht darum, dass alle rechtlichen Dinge richtig und zum Vorteil aller ablaufen.

SOFORTHILFE VON NOTARIN IN GÜTERSLOH

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