Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

NOTARIELLE AUSKUNFT UND BERATUNG

Sicherstellung der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten

Wenn Sie lediglich Beratung wünschen

Notarielle Beratung ohne Beurkundung

Die Gebühr für eine notarielle Beratung ohne Beurkundung – auch „notarielle Auskunft” genannt – ist gesetzlich festgelegt. Sie wird wie alle Kosten der Notartätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben.

Zum Erheben dieser Gebühr ist der Notar nach § 17 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet. Basis der Gebührenberechnung ist der jeweilige Wert des Rechtsgeschäfts.

Sollten Sie sich zu einer Beurkundung entscheiden, fällt keine Gebühr für die Beratungsleistung an. Die Beratung ist in der Gebühr für die Beurkundung bereits enthalten.

Inhalt

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Umfassende notarielle Beratung

Sie möchten sich gern umfassend notariell beraten lassen? Sie suchen einen Notar, der Sie so berät, dass Sie es auch verstehen können? Gern berate ich Sie als Notarin in Ihrem Anliegen. Rufen Sie einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

In welchen Bereichen ich notariell berate

Schwerpunkte meiner notariellen Beratung

Immobilien

Immobilienkauf, Schenkung, Nießbrauch, Übertragung, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden

Familie & Partnerschaft

Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Adoption

Erben & Schenken

Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, Vermächtnis, Schenkungsvertrag, vorweggenommene Erbfolge

Gesellschaftsverträge

Gründung und Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Anmeldungen im Handelsregister

Hofübergabe

Übergabevertrag, Nießbrauch, Wohnrecht, Abfindung, Pflegevereinbarung

Vorsorge

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmachten

Andere notarielle Dienstleistungen für Sie

Notarielle Auskunft und Beratung Notariat Notar Gütersloh
Notarielle Hilfe

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsverträgen. Wenn ein Vertrag erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann, wird sie angeraten.

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Notarielle Hilfe

Notarielle Beglaubigung

Auch die notarielle Beglaubigung ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, so beispielsweise für Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister abzugeben sind (z.B. die Änderung einer Satzung). Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand.

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Tatsachen­bescheinigung

Als Notarin kann ich Ihnen auf Ihren Antrag auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem ich über von mir wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichte. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.

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SOFORTHILFE VON NOTARIN IN GÜTERSLOH

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