Schimmel in der Wohnung stellt in jedem Fall einen Mangel an der Mietsache dar. In solchen Fällen ist der Vermieter zunächst über das Auftreten des Problems zu informieren. Es ist dann zu überprüfen, welche Ursache die Schimmelbildung hat. Hier behaupten Vermieter in den meisten Fällen, Ursache sei ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters. Können Sie das ausschließen, sollten Sie den Vermieter auffordern, ein Gutachten über die Ursachen einzuholen. Fällt die Schimmelbildung in den Verantwortungsbereich des Vermieters, haben Sie zahlreiche Rechte. Kommt der Vermieter der Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nicht unverzüglich nach, können Sie u.a. die Miete mindern oder sogar gänzlich zurückhalten. In solchen Fällen sollten Sie sich Rat eines Fachanwalts für Mietrecht einholen, wenn der Vermieter nicht unverzüglich den Mangel beseitigt.