Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

GLOSSAR

Juristische Begrifflichkeiten

Einfach und verständlich

Erklärung von Begrifflichkeiten

Eingetragene Kaufleute
Der Betrieb eines Unternehmens als Einzelkauffrau oder Einzelkaufmann erfordert lediglich die Eintragung in das Handelsregister als „eingetragene Kauffrau oder eingetragener Kaufmann“. Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt über eine Notarin oder einen Notar.
Erbvertrag
Der Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen, an der mindestens zwei Vertragspartner beteiligt sind. Er ist beurkundungsbedürftig. Anders als beim gemeinschaftlichen Testament können auch nicht miteinander verheiratete Personen einen Erbvertrag schließen:
Gesamtrechts­nachfolge
Nach deutschem Erbrecht tritt der Erbe im Moment des Todes des Erblassers automatisch und umfassend in dessen Position ein (Universalsukzession). Er erlangt damit ohne Weiteres alle Rechte und Pflichten an und aus dem Nachlass.
Kommandit­gesellschaft
Die KG entsteht durch Gesellschaftsvertrag von mindestens zwei Gesellschafter(inne)n. Mindestens eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär/-in), die Haftung mindestens einer anderen Gesellschafterin oder eines anderen Gesellschafters ist auf deren oder dessen Einlage beschränkt (Kommanditist/-in). Gesellschafterin oder Gesellschafter einer KG können natürliche und juristische Personen sein, z. B. bei der GmbH & Co. KG.
OHG
Die OHG entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages von mindestens zwei Gesellschafter(inne)n. Gesellschafterinnen und Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein. Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages existieren keine Formvorschriften. Es empfiehlt sich allerdings, einen schriftlichen oder sogar notariell beurkundeten Vertrag zu schließen. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die OHG ist von sämtlichen Gesellschafter(inne)n zur Eintragung […]
Pflichtteil­sverzicht
Mit einem notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag können der Testator und der Berechtigte einen Pflichtteilsanspruch ausschließen oder modifizieren.
Pflichtteils­entziehung
… gegen den Willen des Berechtigten kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, bspw. wenn dieser dem Erblasser nach dem Leben trachtet oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wird und dessen Teilhabe am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist.
Testament
Das Gesetz sieht „ordentliche“ Testamente vor, die notariell beraten, entworfen und beurkundet oder eigenhändig verfasst werden können. Außerdem sind verschiedene Nottestamente zulässig, nämlich Bürgermeister-, Drei-Zeugen- und Seetestamente.
Testier­fähigkeit
… beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei Minderjährige zwingend einen Notar einschalten müssen, wenn sie bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres ein Testament errichten wollen. Testierfähig ist jedenfalls, wer voll geschäftsfähig ist. Der Notar muss in jeder Verfügung von Todes wegen ausdrückliche Feststellungen zur Testierfähigkeit treffen und seine Mitwirkung verweigern, wenn der Testator testierunfähig […]