
Ehevertrag & Partnerschaftsverträge
In unserem Notariat sind wir Ihnen bei der Erstellung wichtiger Verträge für die Ehe und Partnerschaft behilflich. Wir beraten Sie umfassend zu allen Verträgen, die das Zusammenleben einfacher machen.
Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh
Familienrechtliche Streitigkeiten professionell lösen lassen.
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Keine anderen Rechtsstreitigkeiten sind mit derart vielen Emotionen behaftet wie Auseinandersetzungen im Bereich des Familienrechts.
Wenn es um Trennungen, Scheidungen, Unterhalt für den Ehegatten oder die Kinder geht, ist es deshalb von besonderer Bedeutung, einen umsichtigen, erfahrenen, vertrauensvollen und zuverlässigen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen.
Sie brauchen eine familienrechtliche Beratung? Rufen Sie mich an für einen Beratungstermin oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Ich werde mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Während die Eheschließung in den Händen des Ehepaares liegt, bedarf es für die Beendigung der Ehe durch Scheidung eines gerichtlichen Beschlusses (Scheidungsbeschluss).
Voraussetzungen für diese Entscheidung des Gerichts sind ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt und ein Scheitern der Ehe.
Der Scheidungsantrag muss ordnungsgemäß beim Familiengericht gestellt werden. Hier besteht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist.
Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Eheleute seit einer bestimmten Zeit in Trennung leben. Erfolgt die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, reicht die Einhaltung eines Trennungsjahres. Will nur ein Ehegatte die Scheidung, der andere aber nicht, kann die Ehe erst nach drei Jahren Trennung geschieden werden.
Die Fachanwältin für Familienrecht begleitet Sie nach der Trennung im gesamten Scheidungsverfahren, berät umfassend auch zu Fragen des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs.
Trennen sich die Ehegatten, so ist der monatliche Bedarf an Lebenshaltungskosten, die auch während des ehelichen Zusammenlebens angefallen sind, weiterhin zu decken.
Während der Trennungszeit soll der bedürftige Ehegatte seine finanziellen Bedürfnisse entsprechend der ehelichen Lebensverhältnisse decken können. Deshalb besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt für die Dauer des Trennungszeitraums bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Der Trennungsunterhalt muss vom besser verdienenden und leistungsfähigen Ehegatten auch tatsächlich beansprucht werden und wird nicht automatisch bezahlt. Unsere Fachanwältin für Familienrecht kann Sie dabei unterstützen, den Trennungsunterhalt geltend zu machen, indem die zur Berechnung notwendigen Unterlagen anfordert, die Höhe des Trennungsunterhaltes berechnet sowie der Anspruch selbst, falls es notwendig wird, auch gerichtlich durchsetzt.
Ebenso unterstützen wir Sie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens auch bei der Durchsetzung des nachehelichen Unterhalts.
Insgesamt gilt für den nachehelichen Unterhalt, dass dieser aufgrund der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung jedes Ehegatten nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt aufzukommen, deutlich schwerer zu erlangen ist als der Trennungsunterhalt und somit besondere Umstände vorliegen müssen.
Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Wer bekommt Kindesunterhalt, wie macht man ihn geltend und wie kann man unberechtigte Unterhaltsforderungen abwehren?
Auch dabei unterstützt und berät Sie Ihre Fachanwältin für Familienrecht.
Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, erbringt seinen Unterhaltsanteil durch Versorgung, Erziehung und Pflege des Kindes. Der andere Elternteil schuldet den sog. Barunterhalt nach seinen aktuellen Einkommensverhältnissen. Regelmäßig wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich regelmäßig, meist zu Beginn des Jahres, und das Kind kommt möglicherweise in eine andere Altersstufe. Daher lohnt es sich, die Höhe des Kindesunterhalts regelmäßig zu prüfen und ggf. Beratung bei einem spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Das Sorgerecht umfasst alle rechtlichen Aspekte der elterlichen Verantwortung für ein Kind, während das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einen Teilbereich des Sorgerechts darstellt.
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Befugnis, Entscheidungen in Bezug auf das Kind zu treffen, z. B. in den Bereichen Gesundheit, Erziehung, Religion und persönliche Angelegenheiten.
Als Teil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht von großer Bedeutung.
Die sog. Aufenthaltsbestimmungsbefugnis regelt sämtliche dauerhaften und vorübergehenden Aufenthaltsorte des Kindes. Dazu zählen neben dem Wohnort auch Aufenthalte an anderen Orten wie Urlaube im In- und Ausland oder Klassenfahrten sowie Besuchsregelungen der Eltern, falls die Eltern getrennt leben und das Kind beispielsweise unter der Woche nur bei einem Elternteil wohnt. Beim gemeinsam ausgeübten Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen beide Eltern eine gemeinsame Entscheidung treffen. Sollten die Eltern sich jedoch nicht einigen können, wird eine Entscheidung durch das Familiengericht getroffen.
Die Fachanwältin für Familienrecht unterstützt Sie, falls das erforderlich werden sollte, auch bei der Durchsetzung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts und in Ausnahmefällen auch des alleinigen Sorgerechts.
Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.
Das Trennungsjahr ist die Phase zwischen der Trennung der Ehegatten und der rechtlichen Scheidung der Ehe. Zumeist zieht einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das Getrenntleben kann aber auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen, wenn eine sogenannte Trennung von „Tisch und Bett“ vollzogen wird. Das bedarf insbesondere einer Trennung der Bankkonten und die Ehegatten dürfen nicht mehr füreinander sorgen (z.B.: Putzen, Kochen, Waschen etc.).
An den meisten Gerichten ist es zulässig, einen Scheidungsantrag bereits zehn Monate nach der Trennung einzureichen, weil das Verfahren wegen des Versorgungsausgleichs mehrere Monate dauert und das Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung dann abgelaufen ist, wenn es zu der Verhandlung kommt.
Im Scheidungsverfahren lassen Sie sich am besten von einer Fachanwältin für Familienrecht begleiten und unterstützen.
Der Scheidungsantrag kann nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden. Ein Rechtsanwalt darf nicht beide Beteiligte im Rahmen einer Scheidung vertreten.
Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu. Dieser kann dann auf den Scheidungsantrag hin Stellung nehmen, muss sich dabei aber nicht anwaltlich vertreten lassen.
Die Zustimmung zur Scheidung kann der andere Ehegatte auch ohne anwaltliche Vertretung erklären jedenfalls dann, wenn keine Folgesachen, z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, zu regeln sind. Die Details kann ihnen eine Fachanwältin für Familienrecht erklären.
Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich festgelegt. Sie richten sich nach den Einkommensverhältnissen Nettogehältern der Eheleute.
Werden im Rahmen der Scheidung weitere Folgesachen wie z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, der Umgang mit den gemeinsamen Kindern oder der Aufenthalt der Kinder, geltend gemacht, erhöhen sich dadurch die Gerichts- und Anwaltskosten.
Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches kann Ihnen ein Fachanwalt für Familienrecht bereits die voraussichtlichen Kosten mitteilen.
Kann ein Ehegatte die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht selbst tragen, kann er Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Wenn diese gewährt wird, werden die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse getragen. Auch zu diesem Thema berät Sie Ihr Rechtsanwalt und unterstützt Sie bei der Beantragung.
Zunächst einmal ist über das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entscheiden. Hier geht es um die Frage, bei welchem Elternteil das minderjährige Kind lebt.
Soweit sich die Eltern jedoch nicht einigen können, wo die Kinder leben sollen, muss eine gerichtliche Entscheidung erwirkt werden.
Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht gewöhnlich lebt.
Kraft Gesetzes sind die Kindeseltern, Großeltern, Geschwister sowie Pflegepersonen dem Grunde nach umgangsberechtigt.
Das Umgangsrecht kann stunden- oder tageweise Kontakte vorsehen, Übernachtungen und Ferienregelung einschließen. Der Umgang ist vom Willen des Kindes, dessen Alter, Entwicklungs- und Gesundheitszustand abhängig.
Auch zu diesen Fragen berät Sie Ihre Fachanwältin für Familienrecht.
Der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, hat Barunterhalt zu leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung bereits durch die Unterbringung, Betreuung und Versorgung des Kindes.
Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach der Einkommenssituation des Verpflichteten unter Berücksichtigung seiner monatlichen Belastungen und nach dem Alter des Kindes.
Die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt.
Der Unterhaltsverpflichtete hat aber auch einen Anspruch auf einen notwendigen Selbstbehalt.
Liegt ein Mangelfall vor, kann also der eigentlich geschuldete Kindesunterhalt nicht gezahlt werden, springt ggf. die Unterhaltsvorschusskasse ein.
Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt endet dabei grundsätzlich mit Abschluss der ersten Ausbildung.
Fragen rund um den Kindesunterhalt beantwortet Ihnen Ihr Fachanwalt für Familienrecht. Diese berechnet Ihnen auch die Höhe des Anspruches.
In unserem Notariat sind wir Ihnen bei der Erstellung wichtiger Verträge für die Ehe und Partnerschaft behilflich. Wir beraten Sie umfassend zu allen Verträgen, die das Zusammenleben einfacher machen.
Es gibt viele gute Gründe, den Hof zu Lebzeiten auf den Hofnachfolger zu übertragen. Sorgen Sie für eine sichere Nachfolge in die nächste Generation.
Wer seinen Willen für den Fall der Fälle bekunden will, hat vieles zu bedenken. Unsere Notarin sorgt dafür, dass Ihre Vollmacht oder Verfügung genau Ihrem Willen, Ihrer Situation und Ihren Wünschen entspricht.
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