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Das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament unserer Gesellschaft und ist in nahezu allen Lebensbereichen von entscheidender Bedeutung.
Im Zivilrecht stehen die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen im Fokus – von alltäglichen Vertragsabschlüssen über Schadensersatzansprüche bis hin zu erbrechtlichen Fragen. Es regelt, wie wir Verträge eingehen, wie wir unsere Rechte schützen und wie wir in Konfliktsituationen agieren.
Das Wirtschaftsrecht hingegen schafft die Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln. Es betrifft die Gründung, Organisation und den Betrieb von Unternehmen, die Gestaltung von Handelsgeschäften und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. In einer dynamischen Wirtschaftswelt, in der sich rechtliche Anforderungen ständig weiterentwickeln, bietet das Wirtschaftsrecht die nötige Struktur und Sicherheit, um wirtschaftliche Erfolge nachhaltig zu sichern.
In unserer Kanzlei sind wir uns der Komplexität und der Tragweite dieser Rechtsgebiete bewusst. Deshalb bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, und unterstützen Sie dabei, in rechtlichen Angelegenheiten sicher und erfolgreich zu handeln.
Das allgemeine Zivilrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Privatpersonen.
Dazu gehören unter anderem:
Das Wirtschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für unternehmerisches Handeln und ist entscheidend für den Erfolg und die Stabilität von Unternehmen jeder Größe und Branche.
Unser Ansatz im Wirtschaftsrecht ist darauf ausgerichtet, Ihnen fundierte und praxisorientierte Beratung zu bieten, die speziell auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob es um die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, die Erstellung wasserdichter Verträge oder die Einhaltung von handelsrechtlichen Vorschriften geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und unterstützen Sie dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre unternehmerischen Entscheidungen auf eine solide rechtliche Basis zu stellen.
Das allgemeine Wirtschaftsrecht regelt viele Rechtsbereiche. Sie betreffen wirtschaftliche Vorgänge sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen Firmen, Kunden und dem Staat. Wichtige Gebiete dabei sind:
Das Gesellschaftsrecht bestimmt, wie man Firmen gründet, organisiert und auflöst. Es legt auch die Rechte sowie Pflichten der Gesellschafter fest.
Das Handelsrecht beinhaltet Regeln für Kaufleute ebenso wie Handelsgesellschaften. Diese Regeln betreffen Handelsgeschäfte und Handelsbräuche.
Das Wettbewerbsrecht umfasst den fairen Wettbewerb sowie das Kartellrecht. Es soll fairen Wettbewerb garantieren, ferner Monopole verhindern.
Als Teil des Wettbewerbsrechts regelt das Kartellrecht Zusammenschlüsse, Absprachen und andere Einschränkungen des Wettbewerbs.
Der gewerbliche Rechtsschutz beinhaltet das Markenrecht, das Patentrecht, das Urheberrecht und andere Rechte. Diese Rechte am geistigen Eigentum sichern Einfallsreichtum und Schöpferkraft.
Beim Vertragsrecht geht es um die generellen Regeln für Vertragsabschlüsse, Vertragsinhalte sowie die Rechte ebenso wie Pflichten der Vertragspartner.
Das Insolvenzrecht bestimmt die Abläufe bei Zahlungsunfähigkeit und den Umgang mit Ansprüchen von Gläubigern.
Das Arbeitsrecht bezieht sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, inkl. Arbeitsverträge, Arbeitsschutz und Gewerkschaften.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Regeln zur Kontrolle von Banken ebenso wie Finanzmärkten. Es regelt außerdem den Handel mit Wertpapieren.
Bestimmungen zur Besteuerung von Einkommen, Besitz, Firmen und anderen steuerpflichtigen Sachverhalten beinhaltet das Steuerrecht.
Auf spezielle Branchen wie Energie, Nachrichtenübermittlung und Verkehr bezieht sich das Regulierungsrecht. Für diese gelten besondere staatliche Auflagen.
Diese Rechtsgebiete überschneiden sich häufig und werden durch nationale und europäische Regelungen ergänzt, um eine umfassende rechtliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln zu schaffen.
Rechtliche Fragestellungen sind oft sehr vielschichtig und können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Eine scheinbar kleine Unachtsamkeit oder ein unzureichend formulierter Vertrag kann erhebliche finanzielle, persönliche oder geschäftliche Folgen haben. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Sie ermöglicht es, potenzielle Risiken bereits im Vorfeld zu erkennen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.
Unsere erfahrenen Anwälte gehen dabei äußerst gewissenhaft vor. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation in all ihren Facetten zu verstehen und zu bewerten. Anhand dieser detaillierten Analyse entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit zu bieten, sondern auch Handlungsstrategien an die Hand zu geben, die Ihnen helfen, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren und zu schützen – heute und in der Zukunft.
In unserer Kanzlei legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung unserer Mandanten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, hören aufmerksam zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien zur Lösung Ihrer rechtlichen Probleme. Dabei setzen wir auf Transparenz: Sie werden über alle Schritte informiert und erhalten klare Informationen über Kosten und mögliche Risiken.
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Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.
Kaufverträge sind im Allgemeinen ohne eine feste Form gültig. Eine Ausnahme besteht, wenn das Gesetz eine spezielle Form vorschreibt, etwa beim Erwerb einer Immobilie.
Ein Artikel hat einen Mangel, falls er nicht wie besprochen beschaffen ist oder er sich nicht für den normalen Gebrauch eignet.
Ein Käufer hat zuerst das Recht auf eine korrigierte Leistung. Das bedeutet, der Verkäufer behebt den Mangel oder liefert einen neuen Artikel. Scheitert diese Korrektur, darf der Käufer den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten.
Eine Prüfung der Kündigung auf ihre Wirksamkeit ist erforderlich. Sollte die Kündigung nicht rechtens sein, gibt es die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Eine Rechtsformwahl beeinflusst Finanzen, Steuern sowie Recht. Daher prüfe sie genau.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist unter zwei Bedingungen möglich: Entweder das Gesetz räumt ein Rücktrittsrecht ein, oder die Vertragsparteien haben ein solches Recht im Vertrag festgelegt. Ein Beispiel für einen gesetzlichen Rücktrittsgrund sind wesentliche Leistungsmängel.
Eine Abmahnung fordert offiziell dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu stoppen oder zu ändern. Oft nutzt man sie als ersten Schritt vor rechtlichen Konsequenzen.
Ein Vertrag entsteht, wenn Parteien sich einigen, also ein Angebot machen sowie es annehmen. Außerdem braucht es geschäftsfähige Parteien. Dazu kommt die Beachtung möglicherweise existierender Formvorschriften.
Ein Vertrag kann ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden, je nach Fristen und Gründen.
Bei mangelhafter Ware haben Sie Anspruch auf Reparatur, Ersatzlieferung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.
Für bestimmte Gewerbearten sind spezielle Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich.
Zu den einschlägigen Steuerarten gehören vor allem die Umsatzsteuer sowie die Ertragsteuern, einschließlich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Es gibt verschiedene Unternehmensformen, darunter GmbH, UG und KG, jede mit spezifischen Merkmalen bezüglich Haftung, Kapitalanforderungen und Verwaltungsaufwand.
Zur Gründung einer GmbH sind mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro, ein Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln persönlich.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Testamentsvollstreckerin
Rechtsanwalt
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