Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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Wichtige Formulare

Nachstehend finden Sie Formulare zum Download. Bitte vervollständigen Sie diese und bringen Sie sie nach Möglichkeit zu dem in unserer Kanzlei zu vereinbarenden Termin mit, soweit diese zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigt werden.

Bitte beachten Sie, dass durch die Zusendung einer ausgefüllten, ausgedruckten und unterzeichneten Formulars nicht automatisch ein Mandatsvertrag zustande kommt. Die hier bereitgestellte Möglichkeit dient lediglich der Erleichterung der Anbahnung eines Mandatsvertrages. Der Abschluss des Mandatsvertrages setzt voraus, dass das in der Zusendung der unterzeichneten Vollmacht enthaltene Angebot zum Abschluss des Mandatsvertrages vom Rechtsanwalt angenommen und schriftlich bestätigt wird.

Prozess-Vollmacht

Hier finden Sie eine allgemeine Prozess-Vollmacht, welche zum Nachweis unserer ordnungsgemäßen Legitimation dient. Sofern Sie in unserer Kanzlei einen zu vereinbarenden Termin vertretungsweise für einen Dritten wahrnehmen, bringen Sie bitte nach Möglichkeit die von diesem vervollständigte und unterzeichnete Vollmacht zum Besprechungstermin mit.

Vollmacht in Strafsachen

In Strafsachen (und Ordnungswidrigkeiten) wird nicht die gesamte Sozietät, sondern der einzelne Rechtsanwalt persönlich als Verteidiger bestellt. Die Vollmacht muss deshalb personenbezogen erteilt werden.

Es hat sich als äußerst zweckmäßig erwiesen, dass unsere Mandanten in Strafsachen zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen. Eine dieser Vollmachten wird gewöhnlich zusammen mit der Vertretungsanzeige und/oder dem Antrag auf Akteneinsicht an die Verfahrensakten weitergeleitet. Das zweite Exemplar der Vollmacht wird Teil unserer anwaltlichen Handakte, um sicherzustellen, dass der Verteidiger nicht nur in Notfällen wie vorläufiger Festnahme oder Verhaftung seine Legitimation nachweisen kann, sondern auch gegenüber Zeugen und Sachverständigen, die er befragt oder beauftragt.

Schweigepflicht-Entbindungserklärung

Hier finden Sie einen Vordruck über eine Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht der Heilberufe. Um bei einem Verkehrsunfall immaterielle zivilrechtliche Ersatzansprüche gegenüber der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen, ist es erforderlich, den Vordruck zur Entbindung von der Schweigepflicht der Heilberufe auszufüllen. Ohne diese Entbindungserklärung ist es häufig der Fall, dass die Haftpflichtversicherungen keine Arztberichte auf eigene Kosten einholen. Es wird daher dringend empfohlen, den ausgefüllten Vordruck zum Termin mitzubringen.

Publikationen

gt!nfo 09/2024

Im Stadtmagazin gt!nfo im Monat September 2024 erschien ein Artikel über den Umzug unserer Kanzlei zum historischen Gebäude auf der Kökerstraße 10. Diesen finden Sie hier zum Download.