Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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WIRTSCHAFTSRECHT

Rechtssichere Beratung für unternehmerische Entscheidungen und wirtschaftliche Konflikte

Umfassende rechtliche Unterstützung für Unternehmen und Privatpersonen

Welche Bereiche wir im Wirtschaftsrecht abdecken

Im Geschäftsalltag treffen Firmen, Partner sowie Einzelpersonen täglich Entscheidungen. Diese Entscheidungen entscheiden über Erfolg oder Scheitern. Egal ob es um wichtige Verträge, eine Firmengründung oder alltägliche Geschäfte geht, rechtliche Sicherheit ist sehr wichtig. Kleine Unsicherheiten haben später große Folgen.

Wir von Potthoff, Paul und Kollegen in Gütersloh sind Ihre erfahrenen Experten im Wirtschaftsrecht im Zivilrecht. Mit Wissen und einem Blick für Ihre Bedürfnisse helfen wir Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Geschäfte. Verständlich, vorausschauend und lösungsorientiert.

Das Wirtschaftsrecht im Zivilrecht sorgt für eine gute rechtliche Basis für Ihre Geschäftsbeziehungen. Es schafft Regeln, schützt Ihre Interessen und sorgt dafür, dass Sie fair mit Partnern als auch Konkurrenten umgehen. In einer komplexen und globalen Wirtschaft ist es wichtig, seine Rechte und auch Pflichten zu kennen und zu schützen.

Als Kanzlei helfen wir Ihnen bei der Gestaltung wie auch Prüfung von Verträgen. Zudem helfen wir bei der Vermeidung von Risiken oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Geschäftspartner oder Wettbewerber. Unser Ziel ist, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben, damit Sie sich auf Ihren Erfolg und die Weiterentwicklung Ihrer Firma konzentrieren.

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und Kompetenz.
Wir helfen Ihnen, rechtliche Stolperfallen frühzeitig zu erkennen, kluge Entscheidungen zu treffen und Ihre wirtschaftlichen Ziele sicher und nachhaltig zu erreichen.

Inhalt

Klarheit und Sicherheit in Ihren Geschäftsbeziehungen

Was umfasst das Wirtschaftsrecht im Zivilrecht?

Das Wirtschaftsrecht im Zivilrecht kümmert sich um alle rechtlichen Beziehungen im Geschäftsleben. Es geht also um Verträge, Geschäfte oder Partnerschaften zwischen Firmen sowie Privatleuten.

Zum Beispiel beinhaltet es das Vertragsrecht.
Hier gibt es Regeln dafür, wie Verträge entstehen, welche Rechte wie auch Pflichten sich daraus ergeben und was passiert, wenn jemand seine Pflichten nicht erfüllt.

Ebenfalls gehört das Gesellschaftsrecht dazu.
Diese Vorschriften behandeln Gründung, Organisation und Leitung von Firmen. Auch Haftungsfragen und die Geschäftsführung sind hier festgelegt.

Darüber hinaus gibt es das Handelsrecht.
Es enthält besondere Regeln für Kaufleute sowie Firmen, beispielsweise bei Handelsgeschäften oder der Eintragung ins Handelsregister.

Auch Teile des Arbeitsrechts fallen in diesen Bereich.
Es geht um Regeln für Arbeitsverträge, Rechte von Arbeitnehmern wie auch Pflichten von Arbeitgebern, sofern sie direkte wirtschaftliche Beziehungen berühren.

Klarheit und Sicherheit in Ihren Geschäftsbeziehungen

Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht ist die Basis für jeden Vertrag und damit wichtig für alle Juristen. Daher sind die Erstellung und Überprüfung von AGB wichtige Bereiche unserer Arbeit als Anwälte.

Als Ihr Partner bei Vertragsverhandlungen kümmern wir uns darum, dass wichtige Punkte klar wie rechtssicher formuliert sind. Wir achten darauf, dass alle Regeln eingehalten werden und der Vertrag Ihre Interessen berücksichtigt.

Um Streit zu vermeiden, prüfen unsere Anwälte Ihre Vertragstexte, Vorlagen sowie AGB genau. Auch nach Vertragsabschluss helfen wir Ihnen, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen wollen. In diesem Fall kommen Widerruf, Rücktritt, Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag in Frage, um Ihren Vertrag zu beenden.

Unsere Leistungen für Geschäftskunden

Unsere Leistungen für Privatpersonen

Ersteinschätzung von unseren Anwälten

Wir wissen: Rechtliche Fragen können verunsichern. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen, Ihre Rechte zu schützen und Sie bestmöglich zu unterstützen – mit Fachwissen, Erfahrung und einer verständlichen Beratung auf Augenhöhe.

Rechtssichere Unternehmensstrukturen gestalten

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist die Basis für jedes Unternehmen.
Bei der Gründung einer GmbH, der Erstellung von Verträgen oder der Durchführung von Veränderungen geben wir Ihnen die nötige Unterstützung, um Ihre Ziele im Unternehmen sicher zu erreichen.

Unsere Kanzlei kennt sich sehr gut aus und hat viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir helfen Kunden in allen Phasen ihrer Firma, von der Gründung bis zur Planung der Nachfolge. Ein wichtiger Punkt ist die Beratung beim Kauf oder Verkauf einer Firma, sowie bei Fragen zu Veränderungen oder Übernahmen.

Bei allen Fragen zum Gesellschaftsrecht helfen Ihnen unsere Anwälte gerne mit Rat wie Tat.

Unsere Leistungen

Rechtssichere Begleitung für Unternehmen, Kaufleute und Handelspartner

Handelsrecht

Das Handelsrecht bestimmt die besonderen Rechtsverhältnisse im geschäftlichen Verkehr. Es betrifft Kaufleute sowie Unternehmen.

Für Verträge, Lieferungen als auch Handelsgeschäfte schafft es klare Regeln, ebenso für die Eintragung ins Handelsregister. Typische Themen sind zum Beispiel die Rügepflicht bei Mängeln, die Pflichten von Kaufleuten oder die Gestaltung von Handelsverträgen.

Eine Rechtsberatung ist sehr wichtig. Sie hilft, Risiken zu vermeiden, Verträge gut zu gestalten sowie Ansprüche durchzusetzen.

Bei einer Unternehmensgründung, Vertragsprüfung oder Konfliktlösung helfen wir als Partner. Wir sorgen dafür, dass Ihre Geschäfte rechtssicher laufen. Sprechen Sie uns an, denn wir beraten Sie individuell.

Unsere Leistungen

Mit klaren Regeln, verlässlicher Beratung und rechtlicher Sicherheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum wirtschaftlichen Erfolg

Wirtschaftsrecht – Ihre Basis für sichere Geschäfte

Rechtliche Klarheit ist die Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen.

Das Wirtschaftsrecht im Zivilrecht schafft verlässliche Regeln für Verträge, Unternehmensstrukturen und den täglichen Handel.

Es schützt Ihr Geld, gibt Ihnen ein gutes Gefühl beim Geschäfte machen und hilft Ihnen, Probleme früh zu bemerken und aus dem Weg zu gehen.

Mit Hilfe von Potthoff, Paul und Kollegen in Gütersloh sind Sie gut vorbereitet. Wir begleiten Sie verständlich, persönlich und auf Augenhöhe – von der Gründung Ihres Unternehmens bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte im Geschäftsalltag.

Verlassen Sie sich auf unser Wissen im Wirtschaftsrecht und schützen Sie Ihre finanzielle Zukunft. Nehmen Sie Kontakt auf – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

Informatives rund ums Wirtschaftsrecht

Erklärvideos zum Thema

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Schulden / Insolvenz

IN KÜRZE

Häufig gestellte Fragen zum Wirtschaftsrecht

Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.

Das Wirtschaftsrecht ist Teil des Zivilrechts. Diese Gesetze regeln den Handel ebenso wie die wirtschaftlichen Aktivitäten von Personen wie Unternehmen. Zum Beispiel gehören dazu das Vertragsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Handelsrecht.

Das Zivilrecht kümmert sich um rechtliche Beziehungen zwischen einzelnen Personen, zum Beispiel in Familienangelegenheiten oder bei Erbschaften. Daneben gibt es das Wirtschaftsrecht. Hier geht es um Geschäfte sowie Beziehungen zwischen Marktteilnehmern.

Das Wirtschaftsrecht sorgt für Sicherheit als auch Gerechtigkeit im Geschäftsleben. Es schützt die Interessen von Unternehmen wie auch Privatpersonen. Es regelt wirtschaftliche Vorgänge gut und wirksam.

Das Wirtschaftsrecht befasst sich mit allen Regeln. Diese Regeln kommen aus dem Privatrecht sowie dem öffentlichen Recht. Sie bestimmen die Beziehungen im Geschäftsleben. Dazu gehört die Gründung einer Firma sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht. Auch Kartellrecht, Wettbewerbsrecht und der Schutz von gewerblichen Rechten sind Teil davon.

“Das Handelsrecht steht im Handelsgesetzbuch. Es hat besondere Regeln für Geschäftsleute, beispielsweise zur Buchführung, zum Handelsregister und zu Handelsbräuchen. Allgemeine Regeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten für Geschäftsleute nur zusätzlich.
Das Gesellschaftsrecht regelt, wie private Personengruppen gegründet, organisiert, verändert und aufgelöst werden. Beispiele hierfür sind GmbHs, Aktiengesellschaften oder offene Handelsgesellschaften. Es ist ein Teil des Wirtschaftsrechts.”

“Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorgefertigte Vertragsbedingungen. Sie fallen unter die strenge Inhaltskontrolle gemäß §§ 305–310 BGB.
Im Streitfall erklären Gerichte unzulässige Klauseln für unwirksam, zum Beispiel wenn sie gegen § 308 BGB verstoßen.”

Ein Vertrag braucht bestimmte Mindestbestandteile, wie die beteiligten Parteien, worum es geht sowie die vereinbarte Leistung. Sind diese Punkte nicht vorhanden, entsteht kein gültiger Vertrag. Ergänzende Vereinbarungen sind hingegen optional.

Eine gesetzliche Grundlage bildet unter anderem § 43 des GmbH-Gesetzes. Geschäftsführer haften persönlich mit ihrem eigenen Geld, allerdings nur, wenn sie ihre Pflichten verletzen, sei es aus Nachlässigkeit oder absichtlich. Gegenüber Dritten greift diese Haftung bloß in besonderen Fällen.

Oft sind Schlichtung, Mediation oder ein Schiedsgutachten rascher und preiswerter als ein Gerichtsprozess. Außerdem wahren sie die Vertraulichkeit und erhalten die Beziehungen zwischen Geschäftspartnern.

“Ansprüche verjähren normalerweise nach drei Jahren, siehe Paragraph 195 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, wie in Paragraph 199 BGB steht.
Es gibt auch besondere Fristen. Zum Beispiel gilt für bewegliche Sachen eine Gewährleistung von zwei Jahren, während es für Bauwerke fünf Jahre sind, wie in Paragraph 438 BGB festgelegt ist.”

Schon bei Vertragsgestaltungen oder Fristende, sowie bei komplizierten Geschäften wie Fusionen oder Übernahmen und bei der Einschätzung von Risiken sollte man juristischen Rat suchen. Auch bei ersten Anzeichen von Streitigkeiten hilft es. Eine frühe juristische Beratung verhindert teure und lange Prozesse.

“Prokura ist eine weit gefasste geschäftliche Erlaubnis. Ein Prokurist darf damit alle rechtlichen Dinge erledigen, die im Geschäftsbetrieb anfallen.
Es gibt verschiedene Arten: Einzelprokura, Gesamtprokura, Filialprokura sowie gemischte Prokura. Bei der Gesamtprokura zum Beispiel dürfen mehrere Prokuristen nur zusammen handeln.”

Liegt eine nach Vertragsschluss eingetretene, unvorhersehbare und für beide Parteien wesentliche Änderung der Umstände vor, die die zum Vertrag führenden Kalkulationen nachhaltig zerstört, erlaubt § 313 BGB die Anpassung oder Aufhebung des Vertrags.

Wenn ein Schuldner seine Schulden nach dem vereinbarten Termin nicht begleicht und eine Mahnung erhalten hat (oder keine Mahnung nötig war), dann gerät er in Verzug. In diesem Fall hat der Gläubiger das Recht, eine Entschädigung für Schäden zu fordern, die durch die verspätete Zahlung entstanden sind. Die entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch sind §§ 280 II und §§ 286.

Händler haben die Pflicht, die Ware direkt nach Erhalt zu prüfen. Falls sie Mängel entdecken, sollten sie diese unverzüglich melden, da die Lieferung sonst als akzeptiert gilt. Ohne Meldung der Mängel verlieren sie ihre Ansprüche auf Gewährleistung, wie im § 377 HGB festgelegt.

Eine UG (haftungsbeschränkt) ist gut für Gründer, die wenig Geld haben, weil schon 1 € als Startkapital genügt. Die Haftung beschränkt sich auf das Vermögen der Firma. Allerdings wird eine Sparrücklage von bis zu 25 % des jährlichen Gewinns benötigt, um das Stammkapital zu erhöhen, wie im § 5a GmbHG festgelegt ist.

“Incoterms legen einheitlich fest, wer beim internationalen Versand von Waren für Aufgaben, Ausgaben als auch Gefahren verantwortlich ist. Beispiele hierfür sind EXW, FOB, CIF und DDP.
Wenn Exporteur wie Importeur in Ländern sitzen, die das UN-Kaufrecht (CISG) unterzeichnet haben, gilt dieses. Es bietet dann gemeinsame Vorgaben für Vertragsabschlüsse, Lieferungen und was passiert, wenn ein Vertrag gebrochen wird.”

Für bestimmte Gewerbearten sind spezielle Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich.

Zu den einschlägigen Steuerarten gehören vor allem die Umsatzsteuer sowie die Ertragsteuern, einschließlich der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Es gibt verschiedene Unternehmensformen, darunter GmbH, UG und KG, jede mit spezifischen Merkmalen bezüglich Haftung, Kapitalanforderungen und Verwaltungsaufwand.

Zur Gründung einer GmbH sind mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro, ein Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.

SOFORTHILFE VON RECHTSANWÄLTEN & NOTAR

Unser Expertenteam für das Wirtschaftsrecht

Anja Paul LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Testaments­vollstreckerin

Jörg Pen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht

Maximilian Meyerhoff

Rechtsanwalt

Mandana Sangi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht