
Medizinrecht
Wir beraten Patienten, Ärzte und Heilberufe bei Behandlungsfehlern, Praxisgründungen und Haftungsfragen. Spezialisierte, rechtssichere Unterstützung.
Wenn körperliche oder seelische Verletzungen entschädigt werden müssen
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Schwere Verletzungen oder Behandlungsfehler führen nicht nur zu körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auch zu erheblichen seelischen Belastungen. Das Schmerzensgeld (§ 253 BGB) soll diese immateriellen Schäden ausgleichen. Zwar kann kein Geldbetrag die Gesundheit wiederherstellen, doch das Gesetz sieht einen finanziellen Ausgleich vor, der sowohl Genugtuung verschafft als auch ermöglicht, die Lebensqualität trotz der Einschränkungen zu verbessern.
Versicherungen neigen dazu, Ansprüche zu kürzen oder Verfahren zu verzögern. Wir sorgen dafür, dass der erlittene Schaden nicht bagatellisiert wird und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch prozessual.
Rechtsanwältin Mandana Sangi
Fachanwältin für Medizinrecht
Beim Schmerzensgeld befasst man sich mit der Bewertung und Durchsetzung von immateriellen Schäden, die durch Behandlungsfehler, Unfälle oder andere schädigende Ereignisse entstanden sind. Ich berate Geschädigte insbesondere zu Fragen der Schmerzensgeldhöhe, zum Hinterbliebenengeld sowie zu Schockschäden und grenze diese von materiellen Schadenspositionen wie Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden ab.
Ziel meiner Tätigkeit ist es, medizinische Unterlagen klar einzuordnen, die tatsächlichen Beeinträchtigungen realistisch zu bewerten und eine rechtlich fundierte Strategie zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu entwickeln.
Eine gesetzlich festgelegte Liste fester Beträge gibt es nicht. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird individuell ermittelt. Orientierung bieten die sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen Gerichtsentscheidungen aus vergleichbaren Fällen zusammengestellt sind.
Maßgebliche Kriterien sind:
Wir analysieren Ihren Fall sorgfältig und ermitteln eine angemessene Anspruchshöhe auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung.
Kommt es infolge eines Behandlungs- oder Unfallereignisses zum Tod eines Menschen, stehen Angehörige häufig vor erheblichen seelischen Belastungen. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Schockschaden, der nur bei einer eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigung einen Anspruch begründet, und dem seit 2017 eingeführten Hinterbliebenengeld.
Das Hinterbliebenengeld gewährt nahen Angehörigen eine finanzielle Entschädigung für das seelische Leid – unabhängig davon, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Wir prüfen im Einzelfall, ob und in welchem Umfang solche Ansprüche bestehen und begleiten Angehörige bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Neben immateriellen Schäden sind die materiellen Folgen oft existenzprägend. Hierzu zählen insbesondere der Verdienstausfall, Kosten für Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Pflege.
Ein häufig übersehener Bestandteil ist der Haushaltsführungsschaden: Wenn Verletzte ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können, besteht ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich – auch dann, wenn Angehörige die Aufgaben übernehmen.
Wir berechnen diese Positionen präzise und entwickeln eine fundierte Grundlage zur Geltendmachung Ihrer wirtschaftlichen Ansprüche.
Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.
Nein. Schmerzensgeldzahlungen gelten als Ausgleich für den Verlust eines immateriellen Rechtsguts (Gesundheit) und unterliegen nicht der Einkommensteuer. Der Betrag wird Ihnen brutto für netto ausgezahlt. Lediglich Zinsen, die auf die Summe anfallen, können der Steuerpflicht unterliegen.
Versicherungen bieten oft eine schnelle Einmalzahlung an, wenn der Geschädigte im Gegenzug auf alle weiteren Ansprüche verzichtet (Abfindungserklärung). Dies birgt ein hohes Risiko: Treten Jahre später Spätfolgen auf, können Sie keine Nachforderungen mehr stellen. Unterschreiben Sie solche Erklärungen niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist vererblich. Verstirbt der Geschädigte vor der Auszahlung, geht der Anspruch auf die Erben über, sofern er zu Lebzeiten nicht darauf verzichtet hat. Zusätzlich können Angehörige seit einigen Jahren ein eigenes Hinterbliebenengeld für ihr seelisches Leid geltend machen.
Die Dauer variiert stark. Bei klarer Haftungslage und Kooperationsbereitschaft der Versicherung kann eine Regulierung innerhalb weniger Monate erfolgen. Bei strittigen Fällen oder notwendigen Gerichtsprozessen kann es deutlich länger dauern. Wir drängen in solchen Fällen frühzeitig auf angemessene Abschlagszahlungen.
Ja. Sobald der Schädiger bzw. dessen Versicherung in Verzug gesetzt wurde oder die Klage eingereicht ist, fallen Verzugszinsen an (derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Bei Verfahren, die sich über Jahre ziehen, können die Zinsen einen erheblichen Teil der Gesamtsumme ausmachen.
Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Schaden (z. B. durch Missachtung ärztlicher Anweisungen oder Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes), wird der Anspruch entsprechend gekürzt (Quotelung). Im Arzthaftungsrecht ist ein Mitverschulden des Patienten jedoch die Ausnahme und muss von der Gegenseite bewiesen werden.
In der Regel ja. Sowohl Verkehrsrechtsschutz (bei Unfällen) als auch Privatrechtsschutz (bei Behandlungsfehlern) decken die Anwalts- und Gerichtskosten ab. Wir klären die Deckungszusage direkt zu Beginn des Mandats für Sie, sodass Sie kein Kostenrisiko tragen.
In Fällen schwerster Dauerschäden, die eine lebenslange Beeinträchtigung bedeuten, kann statt oder neben einer Kapitalabfindung eine monatliche Rente gefordert werden. Dies ist oft sinnvoll, um laufende Pflegekosten zu decken. Die meisten Mandanten bevorzugen jedoch eine einmalige Kapitalzahlung, um den Fall abschließen zu können.

Wir beraten Patienten, Ärzte und Heilberufe bei Behandlungsfehlern, Praxisgründungen und Haftungsfragen. Spezialisierte, rechtssichere Unterstützung.

Bei Behandlungsfehlern, Diagnose- oder Aufklärungsversäumnissen prüfen wir Ihren Fall fachkundig nach den Regeln des Arzthaftungsrechts und unterstützen Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Wir beraten Vertragsärzte zu Zulassung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Praxisnachfolge, Kooperationsmodellen und Disziplinarverfahren. Rechtssichere Gestaltung und professionelle Verteidigung im Vertragsarztrecht gehören zu unseren Schwerpunkten.

Wir beraten zu ärztlicher Vergütung, GOÄ- und GOZ-Abrechnung, Honorarkürzungen und Streitigkeiten mit Versicherungen und Kassen im Vergütungs- und Gebührenrecht.

Wir beraten Patienten und Behandler zu Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation und Einsichtsrechten. Klare rechtliche Einordnung und fundierte Unterstützung im Arzt- und Patientenrecht.

Wir beraten zu Approbation, Berufsordnung, Werberecht und berufsgerichtlichen Verfahren im Berufsrecht der Heilberufe und unterstützen bei rechtlichen Konflikten mit Kammern und Behörden.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht