
Arzthaftungsrecht
Bei Behandlungsfehlern, Diagnose- oder Aufklärungsversäumnissen prüfen wir Ihren Fall fachkundig nach den Regeln des Arzthaftungsrechts und unterstützen Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Rechtssicherheit im sensibelsten Bereich des Lebens
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Das Medizinrecht vereint medizinische, rechtliche und organisatorische Fragestellungen und zählt zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten. Sowohl Patientinnen und Patienten als auch Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringer stehen häufig vor der Herausforderung, komplexe Abläufe richtig einzuordnen. Entscheidungen im medizinischen Bereich können erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen haben – entsprechend wichtig ist eine fundierte rechtliche Bewertung.
Unsere Kanzlei in Gütersloh berät Sie durch fachanwaltliche Beratung zu sämtlichen medizinrechtlichen Themen und unterstützt Sie dabei, Behandlungssituationen nachvollziehbar zu beurteilen und klare Handlungsmöglichkeiten zu erhalten.
Wir vertreten beide Seiten – mit einem besonderen Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht und in berufsrechtlichen Fragestellungen – und setzen auf eine Beratung, die medizinisches Verständnis mit juristischer Präzision verbindet.
Rechtsanwältin Mandana Sangi
Fachanwältin für Medizinrecht
Medizinrechtliche Konflikte sind oft belastend und schwer zu durchschauen. Ich unterstütze Sie dabei, medizinische Sachverhalte rechtlich einzuordnen und eine klare Orientierung zu gewinnen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Arzthaftungsrecht, der Prüfung von Aufklärung und Dokumentation sowie in berufsrechtlichen Fragestellungen.
Ich berate sowohl Patientinnen und Patienten als auch Ärztinnen und Ärzte und lege besonderen Wert auf eine realistische Bewertung der Erfolgsaussichten. Gemeinsam entwickeln wir eine tragfähige Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
Das Medizinrecht umfasst viele relevante Themenfelder, die ineinandergreifen und häufig gleichzeitig relevant werden. Um Mandanten zuverlässig zu beraten, ist ein umfassender Blick auf die medizinischen, rechtlichen und organisatorischen Hintergründe erforderlich.
Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
a) Arzthaftungsrecht & Behandlungsfehler
Wenn der Verlauf einer Behandlung Fragen aufwirft, stehen Betroffene häufig vor Unsicherheit: Wurde korrekt aufgeklärt? War die Behandlung fachgerecht? Sind Ansprüche entstanden?
Wir prüfen den medizinischen Ablauf, sichten Unterlagen und klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte. Patienten unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, während wir Ärztinnen und Ärzte bei der Abwehr unberechtigter Vorwürfe begleiten. Entscheidend ist eine sorgfältige Analyse der Dokumentation – hier setzen wir unsere Expertise gezielt ein.
b) Berufsrecht der Heilberufe
Für Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufler gelten strenge berufliche Vorgaben. Sie betreffen das Verhalten gegenüber Patienten, den Umgang mit Daten, die Dokumentation, aber auch die Zusammenarbeit im beruflichen Umfeld.
Wir beraten zu berufsrechtlichen Fragen, begleiten Verfahren vor Ärztekammern und unterstützen bei der Gestaltung rechtssicherer Strukturen im Praxisalltag. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
c) Vertragsarztrecht & Praxisorganisation
Zulassungsfragen, Praxisübernahmen oder Kooperationsverträge haben direkte wirtschaftliche Auswirkungen. Sie erfordern klare Regelungen und eine sorgfältige rechtliche Gestaltung.
Wir beraten zu Fragen der Zulassung, zur Organisation von Praxen und zu Konflikten innerhalb ärztlicher Gemeinschaften. Dabei behalten wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die wirtschaftlichen Interessen im Blick. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Praxis langfristig sicher aufzustellen.
d) Patientenrechte, Aufklärung & Dokumentation
Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine umfassende und verständliche Aufklärung. Ebenso wichtig ist die Dokumentation, die den Verlauf der Behandlung nachvollziehbar macht.
Wir prüfen, ob Aufklärungs- und Dokumentationspflichten eingehalten wurden, und erläutern, welche Auswirkungen mögliche Lücken auf die Beweislast haben können. Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte bieten wir zudem Beratung zur rechtssicheren Gestaltung dieser Prozesse an.
e) Sozialrecht, Gebührenrecht und Gutachterwesen
Viele medizinrechtliche Fragen berühren auch sozialrechtliche Themen – etwa bei Kostenübernahmen, Begutachtungsverfahren oder Streitigkeiten mit Krankenkassen.
Wir begleiten Sie bei MDK- oder Gutachterverfahren und prüfen, welche Leistungs- oder Erstattungsansprüche bestehen. Dabei achten wir darauf, dass medizinische und rechtliche Aspekte sinnvoll miteinander verknüpft werden.
Das Gesundheitswesen befindet sich seit Jahren in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, zunehmende Spezialisierung und wirtschaftlicher Druck verändern den Praxis- und Klinikalltag spürbar.
Für Patientinnen und Patienten entstehen dadurch häufig Unsicherheiten im Behandlungsablauf, während Leistungserbringer immer höhere Anforderungen erfüllen müssen.
Wir beobachten diese Entwicklungen aufmerksam und beziehen sie in unsere Beratung ein. Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, fachliche Entscheidungen rechtlich sauber einzuordnen und praktikable Lösungen zu entwickeln, die im medizinischen Alltag tragfähig sind.
Das rechtliche Fundament der Heilbehandlung
Zwischen Patient und Arzt entsteht mit Beginn der Behandlung ein rechtliches Verhältnis, der sogenannte Behandlungsvertrag. Er verpflichtet den Behandler zu einer fachgerechten Behandlung nach dem aktuellen medizinischen Standard und schützt gleichzeitig die Selbstbestimmung des Patienten durch umfassende Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.
Konflikte entstehen häufig dann, wenn Informationen unvollständig sind oder Erwartungen nicht klar kommuniziert wurden.
Wir unterstützen Sie dabei, Behandlungsabläufe nachvollziehbar zu bewerten, mögliche Pflichtverletzungen einzuordnen und rechtssichere Entscheidungen zu treffen – sowohl in der Durchsetzung von Ansprüchen als auch in der Abwehr unbegründeter Vorwürfe.
Ein wesentlicher Bestandteil des Medizinrechts ist die Transparenz.
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den Verlauf einer Behandlung vollständig und zeitnah zu dokumentieren. Diese Unterlagen dienen nicht nur der medizinischen Nachverfolgung, sondern sind auch entscheidend für die rechtliche Bewertung eines Behandlungsfalls. Fehlt eine Eintragung oder ist sie unklar, kann dies im Streitfall erhebliche Auswirkungen haben.
Patientinnen und Patienten haben das Recht, Einsicht in ihre Unterlagen zu nehmen und dadurch Transparenz über die Behandlung zu erhalten. Dieses Recht ermöglicht es, Abläufe zu prüfen und mögliche Versäumnisse zu erkennen.
Wir unterstützen Sie dabei, die Dokumentation rechtlich einzuordnen, festzustellen, ob Sorgfaltspflichten verletzt wurden, und zu bewerten, welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. Ebenso beraten wir Behandler dabei, Dokumentationsprozesse rechtssicher zu gestalten und Risiken zu minimieren.
Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.
Das Medizinrecht ist der Oberbegriff für alle rechtlichen Regelungen, die die Ausübung der Heilkunde betreffen. Es umfasst das Zivilrecht (Haftung, Behandlungsvertrag), das Sozialrecht (Krankenversicherung, Vertragsarztrecht), das Verwaltungsrecht (Approbation, Krankenhausrecht) und das Strafrecht.
Bei einfachen Fragen (z. B. Verständnis einer Rechnung) oft nicht. Sobald es aber um Haftungsansprüche, den Entzug einer Zulassung, berufsrechtliche Rügen oder strafrechtliche Ermittlungen geht, ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Die Fristen sind oft kurz und die Materie für Laien kaum zu durchdringen.
Ja. Das Medizinrecht gilt für alle Heilberufe. Auch Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegekräfte unterliegen speziellen Berufsgesetzen, Haftungsregeln und Sorgfaltspflichten, die im Streitfall juristisch geprüft werden.
Die Arzthaftung ist nur ein Teilgebiet des Medizinrechts. Während sich die Arzthaftung fast ausschließlich mit Fehlern bei der Behandlung beschäftigt, kümmert sich das allgemeine Medizinrecht auch um die Strukturen: Darf der Arzt eine Praxis eröffnen? Wie darf er werben? Wie muss er abrechnen?
Das kommt auf den Bereich an. Im Zivilrecht (Haftung) muss grundsätzlich der Patient den Fehler beweisen (mit Ausnahmen bei groben Fehlern). Im Abrechnungsrecht muss oft der Arzt beweisen, dass er die Leistung korrekt erbracht hat (Dokumentationspflicht). Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung zugunsten des Beschuldigten.
Eine entscheidende Rolle. Da Richter und Anwälte Juristen und in der Regel keine Mediziner sind, können sie medizinische Sachverhalte oft nicht selbst beurteilen. In fast allen medizinrechtlichen Prozessen werden daher Sachverständigengutachten eingeholt, die oft den Ausgang des Verfahrens bestimmen.
Das Patientenrechtegesetz (2013 eingeführt) hat die Rechte der Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gebündelt. Es regelt unter anderem das Recht auf Einsicht in die Patientenakte, die Aufklärungspflichten des Arztes in Bezug auf die Behandlung und die Kosten sowie die Folgen, die Beweislastverteilung bei Fehlern und die Pflicht zur Unterstützung durch Krankenkassen bei Behandlungsfehlern.
Das variiert stark. Eine außergerichtliche Einigung mit einer Versicherung kann in wenigen Monaten erfolgen. Gerichtliche Verfahren, insbesondere wenn Gutachten eingeholt werden müssen, dauern oft 1,5 bis 3 Jahre, in komplexen Fällen auch länger. Eilverfahren (z. B. die Bewilligung einer lebensnotwendigen Therapie) gehen deutlich schneller.
Wenn der Verlauf einer Behandlung Fragen aufwirft, sollten Sie zunächst alle verfügbaren Behandlungsunterlagen einholen – insbesondere die Dokumentation und den Aufklärungsbogen. Anschließend prüfen wir gemeinsam, ob Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler bestehen. Dabei werten wir medizinische Unterlagen aus, klären die Beweislage und geben Ihnen eine realistische Einschätzung zu möglichen Ansprüchen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung erhöht die Chancen, den Sachverhalt klar und strukturiert aufzuarbeiten.
Für eine erste rechtliche Prüfung benötigen wir in der Regel die Behandlungsdokumentation, vorhandene Arztbriefe, Aufklärungsunterlagen sowie – falls vorhanden – Gutachten, Rechnungen oder Korrespondenz mit Kliniken oder Versicherungen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto genauer lässt sich der medizinische Ablauf nachvollziehen. Wir unterstützen Sie bei Bedarf auch dabei, fehlende Dokumente anzufordern und prüfen anschließend, ob Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung bestehen.

Bei Behandlungsfehlern, Diagnose- oder Aufklärungsversäumnissen prüfen wir Ihren Fall fachkundig nach den Regeln des Arzthaftungsrechts und unterstützen Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Wir beraten Geschädigte bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld und materiellem Schadensersatz. Fundierte Bewertung der Anspruchshöhe und professionelle Unterstützung im Umgang mit Versicherungen.

Wir beraten Vertragsärzte zu Zulassung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Praxisnachfolge, Kooperationsmodellen und Disziplinarverfahren. Rechtssichere Gestaltung und professionelle Verteidigung im Vertragsarztrecht gehören zu unseren Schwerpunkten.

Wir beraten zu ärztlicher Vergütung, GOÄ- und GOZ-Abrechnung, Honorarkürzungen und Streitigkeiten mit Versicherungen und Kassen im Vergütungs- und Gebührenrecht.

Wir beraten Patienten und Behandler zu Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation und Einsichtsrechten. Klare rechtliche Einordnung und fundierte Unterstützung im Arzt- und Patientenrecht.

Wir beraten zu Approbation, Berufsordnung, Werberecht und berufsgerichtlichen Verfahren im Berufsrecht der Heilberufe und unterstützen bei rechtlichen Konflikten mit Kammern und Behörden.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht