Gesetzliche Erbfolge
Wer erbt wie viel, wenn kein Testament errichtet wurde? Wir erklären hier die gesetzliche Rangfolge.
Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh
Hilfe bei Erbschaftsstreitigkeiten, Abwicklung von Erbengemeinschaften und mehr
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Durch meine Tätigkeit als Notarin, Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin bin ich in der Lage, Ihnen eine umfassende, kompetente Beratung zu erbrechtlichen Themen zu gewährleisten. Die Frage, ob Sie nun einen Anwalt, einen Fachanwalt oder einen Notar konsultieren sollten, stellt sich bei mir nicht – weil Sie sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen in einer Person vorfinden.
Ziel meiner Tätigkeit ist es, meine Mandanten ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu einem bestmöglichen Ergebnis zu führen. In den allermeisten Fällen gelingt das auch. Auch beim Thema Vermögensnachfolge habe ich als Notarin immer Ihre rechtliche Sicherheit ebenso wie die Streitvermeidung im Blick.
Wenn sich die Prozessführung nicht vermeiden lässt oder wirtschaftlich sinnvoll oder erfolgversprechend ist, dann streite ich auch gern vor Gericht für Sie.
Bei einer ersten Beratung erhalten Sie eine fachkundige Einschätzung und erfahren, wie Sie zu Ihrem Recht kommen und es durchsetzen können. Diese kann sowohl in einem persönlichen Gespräch als auch telefonisch oder online (z.B. per Videokonferenz) durchgeführt werden: Sie haben die Wahl.
Der § 1922 Abs.1 BGB beschreibt den erbrechtlichen Grundsatz, wonach nach dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) übergeht.
Mit dem Erbfall übernimmt ohne jedes Zutun der Alleinerbe oder die Erbengemeinschaft ganz von selbst die Rechtsnachfolge des Erblassers – auf ihn bzw. sie gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers über. Der oder die Erben übernehmen das Vermögen, bestehende Verträge, aber auch sämtliche Schulden des Verstorbenen. Wenn dies nicht gewollt sein sollte, bleibt nur die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Wochen die Erbschaft auszuschlagen.
Als Alleinerbe sind Ihre Rechte und Pflichten anders ausgestaltet als in einer Erbengemeinschaft.
Wenn eine Erbschaft nicht völlig überschuldet ist und keine hohen Verbindlichkeiten zu zahlen sind, ist die Abwicklung der Erbschaft meist völlig unproblematisch. Allerdings gibt es auch Rahmenbedingungen, in denen eine anwaltliche Beratung großen Sinn macht:
Dass der Erblasser von mehreren Personen beerbt wird, stellt den Regelfall dar. Die Gemeinschaft der sog. Miterben stellt die Erbengemeinschaft dar.
Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Miterben, über das keiner alleine verfügen darf. Es ist zweckmäßig, die Erbengemeinschaft möglichst zeitnah auseinanderzusetzen. Bis zur Auseinandersetzung wird der Nachlass von den Miterben gemeinsam verwaltet.
Nicht selten entstehen in diesem Zusammenhang Streitigkeiten unter den Miterben. In diesem Falle ist es ratsam, rechtzeitig einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen.
Sollten Sie sich mit Problemen im Rahmen der Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft konfrontiert sehen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat zur Verfügung.
Bei Überschuldung einer Erbschaft besteht für Sie dringender Handlungsbedarf. Da der Erbe ab Eintritt des Erbfalls auch mit seinem gesamten eigenen Vermögen für die Nachlassverbindlichkeiten haftet, ist es wichtig, zeitnah die notwendigen Schritte einzuleiten.
Je nach Situation können sonst folgende Verbindlichkeiten auf Sie zukommen:
Oft ist die einzige Möglichkeit die Ausschlagung des Erbes. Diese muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall erfolgen. Im Falle der Erbausschlagung ist zu berücksichtigen, dass damit möglicherweise ein emotionaler Verlust eintritt, zumal auch kein Anspruch auf Herausgabe etwaiger Erinnerungsstücke besteht. Daher macht es Sinn, vor Ausschlagung einer Erbschaft zu prüfen, ob ggf. andere Möglichkeiten als die Ausschlagung in Betracht kommen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Sie wurden enterbt oder haben einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen?
Der Pflichtteil und das Pflichtteilsrecht stellen eine bedeutende Einschränkung des Erblassers bei Errichtung seiner letztwilligen Verfügungen dar.
Als Fachanwältin für Erbrecht und Notarin berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Fragen rund um die folgenden Themengebiete:
Wer erbt wie viel, wenn kein Testament errichtet wurde? Wir erklären hier die gesetzliche Rangfolge.
Ich berate Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, Ihren Nachlass so weiterzugeben, wie Sie es sich wirklich wünschen.
Es gibt viele gute Gründe, den Hof zu Lebzeiten auf den Hofnachfolger zu übertragen. Sorgen Sie für eine sichere Nachfolge in die nächste Generation.
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