Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

NOTAR
IN GÜTERSLOH

Aufgaben, Leistungen & Kosten

Heraldisches Wappen Notariat NRW
WAS MACHT EIGENTLICH EIN NOTAR?

Aufgaben des Notars

Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies betrifft insbesondere Immobilienkaufverträge, Erbverträge und Eheverträge. Die Beauftragung eines Notars ist daher unvermeidbar. Doch was sind überhaupt die Aufgaben eines Notars? Liest dieser nur den jeweiligen Vertragstext vor? Nein, das ist keineswegs der Fall.

Die Leistungen und Pflichten eines Notars gehen weit über das bloße Vorlesen hinaus. Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften gehören zu den Aufgaben des Notars die Beratung von Beteiligten, die Erstellung von Urkundsentwürfen sowie der Vollzug der jeweiligen Urkunde.

Sie können sich von einem Notar rechtlich beraten lassen. Bei anschließender Beurkundung ist diese Beratung kostenlos.

Sie können sich von einem Notar Unterschriften, Dokument-Abschriften beglaubigen lassen, womit die Echtheit bestätigt wird.

Notare erstellen Ihnen gesetzlich vorgeschriebene Beurkundungen oder solche, zu denen dringend anzuraten ist.

Ein Notar kann Ihnen wichtige Tatsachen bescheinigen, indem er Ihnen darüber eine Urkunde errichtet.

Um die Ihrem Interesse entsprechende Urkunde zu erstellen, bedarf es zunächst einiger Informationen, die telefonisch oder in einem persönlichen Termin abgefragt werden können. Auf Grundlage dieser Informationen erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, der den Beteiligten regelmäßig bereits vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird.

Erst im Zuge der notariellen Beurkundung geben die Beteiligten ihre Willenserklärungen rechtswirksam ab.

Mit der Beurkundung ist das notarielle Verfahren jedoch noch nicht beendet. Dem Notar obliegt die Amtspflicht des Vollzugs des beurkundeten Rechtsgeschäfts.

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Soforthilfe von Ihrer Notarin in Gütersloh

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IN DIESEN WICHTIGEN LEBENSBEREICHEN BIN ICH ALS NOTARIN FÜR SIE DA

Leistungs­spektrum

Immobilien

Immobilienkauf, Schenkung, Nießbrauch, Übertragung, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden

Familie & Partnerschaft

Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Adoption

Erben & Schenken

Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, Vermächtnis, Schenkungsvertrag, vorweggenommene Erbfolge

Gesellschaftsverträge

Gründung und Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Anmeldungen im Handelsregister

Hofübergabe

Übergabevertrag, Nießbrauch, Wohnrecht, Abfindung, Pflegevereinbarung

Vorsorge

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Generalvollmachten

WAS KOSTET EINE NOTARIELLE BEURKUNDUNG / WELCHE KOSTEN FALLEN BEIM NOTAR AN?

Gebühren­ordnung

Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jedes Geschäft sieht die bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor.

Gebührenvereinbarungen sind unzulässig. Es steht dem Notar bei Festsetzung der Gebühren kein Ermessensspielraum zu.

Unabhängig vom Gebührensatz steigt die Gebühr bei höherem Geschäftswert nicht linear, sondern degressiv. Von daher lassen sich die anfallenden Gebühren nicht als fester Prozentsatz des Geschäftswertes darstellen.

Eine konkrete Kostenaussage kann Ihnen aber nach einem klärenden Gespräch in meinem Notariat gegeben werden. Diese Auskunft ist als solches natürlich gebührenfrei.

Eine Kostenrechnung finden Sie auch auf der Webseite notar.de.

IN KÜRZE

Häufig gestellte Fragen zum Notar

Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.

Jeder kann den Notar frei wählen, der für ihn tätig werden soll. Zu beachten ist lediglich, dass der Notar nur Amtshandlungen in seinem Amtsbezirk, vorliegend dem gesamten Kreis Gütersloh, vornehmen darf. Dies bedeutet allerdings nur, dass die Beurkundung in diesem Amtsbezirk vorgenommen werden muss. Es kommt jedoch nicht darauf an, wo sich beispielsweise ein Grundstück befindet, das übertragen werden soll.

Beim Immobilienverkauf ist es i.d.R. der Käufer des Hauses, der die Notarkosten trägt. Dies kann allerdings auch vertraglich anders geregelt werden. Der Verkäufer trägt meistens nur die Kosten, die für die Löschung von Rechten Dritter anlässlich des Hausverkaufs anfallen.

In diesem Fall hat grundsätzlich derjenige, der den Notar beauftragt hat, dessen Kosten zu begleichen.