Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

ERSTELLUNG VON VERTRÄGEN UND AGB

Rechtssicherheit auf beiden Seiten.

Wie ich Ihnen als Notarin helfen kann

Erstellung und Prüfung von Verträgen

Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem Einzelnen frei, ob er einen Vertrag abschließen möchte, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird und ob ein Vertrag auch wieder beendet wird.

Neben den „klassischen“ Vertragstypen des BGB, wie z.B. Kauf- oder Werkvertrag, haben sich in der Wirtschaft neue spezielle Vertragsarten, wie z.B. Franchise-, Leasing- oder Lizenzverträge herausgebildet. Hierbei handelt es sich um Verträge, die Elemente verschiedener klassischer Vertragstypen miteinander verknüpfen. Es ist daher umfassende Kenntnis des Zivilrechts notwendig, um Sachverhalte und Rechtsfragen auf dem Gebiet allgemeines Vertragsrecht sicher zu beurteilen.

Das Vertragsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Vertragsanbahnung, den Vertragsschluss und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln.

Wir beraten als Rechtsanwälte und Notarin sowohl Privatleute als auch kleine und mittelständische Unternehmen in sämtlichen Vertragsangelegenheiten.

Inhalt

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Unkomplizierte, schnelle Hilfe bei der Vertragserstellung von der Notarin

Sie brauchen rechtliche Beratung für die Gestaltung Ihrer Verträge? Rufen Sie uns an für einen Beratungstermin oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Rechtssicher und nach Ihren Bedürfnissen ausgestaltet

Vertrags­er­stellung

Für viele Verträge gibt es unzählige Vertragsmuster. Formulare für die meisten Verträge kursieren auch im Internet oder sind beim Schreibwarenladen an der Ecke zu kaufen.

Wer sagt Ihnen aber, ob ein solcher Vertrag insgesamt wirklich wirksam ist? Oder sind einzelne Klauseln des Vertrages unwirksam? Kann vielleicht sogar dann, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind, der Rest des Vertrages unwirksam werden?

Vor dem Abschluss eines Vertrages mit erheblicher finanzieller oder langjähriger Verpflichtung sollten Sie sich daher von einem auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen Ihre Verträge.

Eine Überprüfung im Vorfeld erspart viel Ärger im Nachhinein

Vertrags­prüfung

Sie möchten einen Vertrag vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht überprüfen lassen?

Oder  möchten Sie sich aus einem Vertrag lösen und von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Vertrag überhaupt wirksam ist? Wer hat welche Rechte aus dem Vertrag?

Es kann gefährlich und teuer sein, sich hier ohne juristische Beratung durch einen im Vertragsrecht erfahrenen Anwalt auf selbst entworfene „Muster“ eines Vertrages einzulassen. Wir beantworten Ihre Fragen rund ums Thema Vertragsrecht!

Sprechen Sie mit unseren Rechtsanwälten – unabhängig davon, auf welchem Teilgebiet des Vertragsrechts Sie Unterstützung benötigen. Im Rahmen eines ausführlichen ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihre Fragen und versuchen, Ihr Problem zu lösen. Wir werden Ihnen ggf. erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die „Gegenseite“ hat und wie Ihr Problem möglicherweise gelöst werden kann. Gemeinsam entwickeln wir Ihre persönliche Strategie und verhelfen Ihnen zu einem bestmöglichen Ergebnis.

Sind Ihre AGB tatsächlich wirksam?

Allgemeine Geschäfts­beding­ungen

Die Bezeichnung der AGB ist für deren rechtliche Einordnung generell irrelevant. Ansonsten könnten sich z. B. Unternehmen den gesetzlichen Beschränkungen für AGB durch eine einfache Umbenennung ihrer Regelwerke entziehen.

Andere Bezeichnung dafür sind Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Richtlinien, Hausordnung, Mietvertrag etc..

Sind Sie wegen unwirksamer und / oder wettbewerbswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt worden? Oder wollen Sie vorsichtshalber Ihre Geschäftsbedingungen überprüfen lassen, bevor es so weit kommt?

Wir haben viele AGB erstellt und geprüft, und helfen Ihnen gerne dabei, eine Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Wenn Sie sich für das Thema "Verträge" interessieren:

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Bei einem Hausverkauf ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Meine Beratungsthemen sind neben der Beurkundung das Grundbuchsrecht, das Pachtrecht, Schenkung von Immobilien und das Erbbaurecht.

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