Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh
Beratung und Beurkundung von Immobilien-Kaufverträgen
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Bei einem Immobilienkauf investieren Sie in der Regel erhebliche Beträge Ihres ersparten Vermögens, häufig müssen zusätzliche Darlehen aufgenommen werden.
Die Aufgabe des Notars ist es, für eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung zu sorgen und den Beteiligten behilflich zu sein, etwaige Risiken zu erkennen und so weit wie möglich zu vermeiden. Ich überwache die Eigentumsumschreibung und verhindere, dass der Kaufpreis bezahlt wird, ohne dass im Gegenzug auch das Eigentum vertragsgemäß umgeschrieben werden kann. Der Notar besorgt auch sämtliche für den Vollzug des Geschäfts erforderlichen Unterlagen und erledigt die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt und den Behörden.
Die Beurteilung wirtschaftlicher oder steuerlicher Fragen gehört ausdrücklich nicht zu unseren Aufgaben. Hier empfehle ich, anderweitig fachkundigen Rat einzuholen.
Dreh- und Angelpunkt der notariellen Tätigkeit ist die Beurkundung Ihres Kaufvertrages. Doch sowohl im Vorfeld der Beurkundung als auch danach ist der Notar für Sie tätig, um eine reibungslose Abwicklung Ihres Kaufvertrages zu gewährleisten.
Vor der Beurkundung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zielvorstellungen mit dem Notar genau zu besprechen. Der Notar informiert Sie dabei als unabhängiger und unparteilicher Berater bei Bedarf über die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten.
Zudem hat der Notar das Grundbuch eingesehen und geprüft. Das Grundbuch gibt Auskunft über den Eigentümer und etwaige eingetragene Belastungen. Rechtliche Besonderheiten bei der Person des eingetragenen Eigentümers fallen hier ebenso auf wie Belastungen, welche nicht vom Käufer übernommen werden und somit im Zuge der Abwicklung des Kaufvertrages gelöscht werden müssen.
Auf diesen Erkenntnissen aufbauend hat der Notar den Entwurf des Kaufvertrages erstellt. Hierbei hat er kraft Amtes auf eine unparteiliche, sachgerechte und ausgewogene Gestaltung zu achten. Insbesondere soll grundsätzlich kein Vertragsbeteiligter bei der Abwicklung des Grundstückskaufes eine ungesicherte Vorleistung erbringen müssen.
Der Entwurf soll Ihnen grundsätzlich so rechtzeitig ausgehändigt werden, dass Sie sich mit dem Gegenstand der Beurkundung ausreichend vertraut machen können.
Etwaige hierbei entstehende Fragen können Sie auch im Vorfeld der Beurkundung mit dem Notar oder seinen Mitarbeitern klären. Wenn der Käufer ein Bankdarlehen zur Bezahlung des Kaufpreises benötigt, das durch Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) abgesichert werden muss, sollten Sie dies dem Notar rechtzeitig vor der Beurkundung mitteilen und etwaige Unterlagen der Bank an den Notar aushändigen. Dieser bereitet dann zur Beurkundung alles für die Eintragung der Grundschuld Erforderliche vor, so dass die Grundschuld parallel mit dem Kaufvertrag beurkundet werden kann. So können Verzögerungen in der späteren Abwicklung des Kaufvertrages vermieden werden.
Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar – ohne dass Sie das besonders merken – um den reibungslosen Vollzug Ihres Vertrages. Hierzu sind regelmäßig folgende Schritte erforderlich:
Folgende Angaben werden für die Erstellung ein Kaufvertrages für Immobilien benötigt:
Der Notar benötigt einen Grundbuchauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Diesen kann ich grundsätzlich unproblematisch aus dem elektronischen Grundbuch ziehen.
Im Falle eine ererbten Immobilie, bringen Sie bitte den Erbschein mit, falls der Eigentümerwechsel noch nicht im Grundbuch vermerkt ist. Oder das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.
Die Steuer-ID finden Sie im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnabrechnung. Sollten Sie sie nicht finden, dann können Sie sich Ihre ID-Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern erneut mitteilen lassen. Bitte kalkulieren Sie dafür mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit ein. Sie können die Mitteilung online anfordern:
Für den Energieausweis wenden Sie sich bitte an Ihren Schornsteinfeger.
Notarin
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