Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

BEURKUNDUNG BEI IMMOBILIEN­KAUF

Beratung und Beurkundung von Immobilien-Kaufverträgen

Rechtssicherheit durch den Notar

Was ich als Notarin beim Immobilien­kauf für Sie tun kann

Bei einem Immobilienkauf investieren Sie in der Regel erhebliche Beträge Ihres ersparten Vermögens, häufig müssen zusätzliche Darlehen aufgenommen werden.

Die Aufgabe des Notars ist es, für eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung zu sorgen und den Beteiligten behilflich zu sein, etwaige Risiken zu erkennen und so weit wie möglich zu vermeiden. Ich überwache die Eigentumsumschreibung und verhindere, dass der Kaufpreis bezahlt wird, ohne dass im Gegenzug auch das Eigentum vertragsgemäß umgeschrieben werden kann. Der Notar besorgt auch sämtliche für den Vollzug des Geschäfts erforderlichen Unterlagen und erledigt die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt und den Behörden.

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Die Beurteilung wirtschaftlicher oder steuerlicher Fragen gehört ausdrücklich nicht zu unseren Aufgaben. Hier empfehle ich, anderweitig fachkundigen Rat einzuholen.

Dreh- und Angelpunkt der notariellen Tätigkeit ist die Beurkundung Ihres Kaufvertrages. Doch sowohl im Vorfeld der Beurkundung als auch danach ist der Notar für Sie tätig, um eine reibungslose Abwicklung Ihres Kaufvertrages zu gewährleisten.

Inhalt

Notariat Notar Gütersloh Anja Paul

Termin für Beurkundung bei der Notarin in Gütersloh

Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Für einen Termin zu einer umfassenden Beratung und zur Gestaltung des Kaufvertrags rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Vor der Beurkundung

Ziele, Regelungen, Details zur Gestaltung des Kaufvertrags

Vor der Beurkundung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zielvorstellungen mit dem Notar genau zu besprechen. Der Notar informiert Sie dabei als unabhängiger und unparteilicher Berater bei Bedarf über die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten.

Zudem hat der Notar das Grundbuch eingesehen und geprüft. Das Grundbuch gibt Auskunft über den Eigentümer und etwaige eingetragene Belastungen. Rechtliche Besonderheiten bei der Person des eingetragenen Eigentümers fallen hier ebenso auf wie Belastungen, welche nicht vom Käufer übernommen werden und somit im Zuge der Abwicklung des Kaufvertrages gelöscht werden müssen.

Auf diesen Erkenntnissen aufbauend hat der Notar den Entwurf des Kaufvertrages erstellt. Hierbei hat er kraft Amtes auf eine unparteiliche, sachgerechte und ausgewogene Gestaltung zu achten. Insbesondere soll grundsätzlich kein Vertragsbeteiligter bei der Abwicklung des Grundstückskaufes eine ungesicherte Vorleistung erbringen müssen.

Der Entwurf soll Ihnen grundsätzlich so rechtzeitig ausgehändigt werden, dass Sie sich mit dem Gegenstand der Beurkundung ausreichend vertraut machen können.

Etwaige hierbei entstehende Fragen können Sie auch im Vorfeld der Beurkundung mit dem Notar oder seinen Mitarbeitern klären. Wenn der Käufer ein Bankdarlehen zur Bezahlung des Kaufpreises benötigt, das durch Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) abgesichert werden muss, sollten Sie dies dem Notar rechtzeitig vor der Beurkundung mitteilen und etwaige Unterlagen der Bank an den Notar aushändigen. Dieser bereitet dann zur Beurkundung alles für die Eintragung der Grundschuld Erforderliche vor, so dass die Grundschuld parallel mit dem Kaufvertrag beurkundet werden kann. So können Verzögerungen in der späteren Abwicklung des Kaufvertrages vermieden werden.

Nach der Beurkundung

Vollzug des Kaufvertrags

Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar – ohne dass Sie das besonders merken – um den reibungslosen Vollzug Ihres Vertrages. Hierzu sind regelmäßig folgende Schritte erforderlich:

Das Wichtigste zu den benötigten Unterlagen

Häufig gestellte Fragen zum Kaufvertrag für Immobilien

Folgende Angaben werden für die Erstellung ein Kaufvertrages für Immobilien benötigt:

  1. Name und Adresse von Käufer und Verkäufer
  2. Art und Anschrift der zu verkaufenden Immobilie
  3. Kaufpreis
  4. Liste des Inventars, das vom Käufer übernommen wird
  5. Räumungstermin
  6. Ggf. Name und Kontaktdaten des Maklers
  7. Ihre Steuer-ID (nicht die normale Steuernummer)
  8. Mietobjekt

Der Notar benötigt einen Grundbuchauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Diesen kann ich grundsätzlich unproblematisch aus dem elektronischen Grundbuch ziehen.

Im Falle eine ererbten Immobilie, bringen Sie bitte den Erbschein mit, falls der Eigentümerwechsel noch nicht im Grundbuch vermerkt ist. Oder das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

  • Belege zur Löschung von finanziellen Lasten im Grundbuch (Grundschuld)
  • Auskunft über Eintragungen aus dem Baulastenverzeichnis, falls diese vorliegen
  • Grundrisse und Baupläne der Immobilie sowie Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Im Falle einer ererbten Immobilie: Erbschein, sofern der Eigentümerwechsel noch nicht im Grundbuch vermerkt ist, oder das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • den letzten Bescheid über die Grundsteuer
  • Energieausweis
  • Vertragsunterlagen zur Gebäudeversicherung
  • Nachweise über Modernisierungen oder Sanierungen
  • Aufstellung der Betriebskosten
  • bei Bedarf eine beurkundete Baugenehmigung
  • gegebenenfalls einen genehmigten Bebauungsplan
  • bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärungen, Wohngeldabrechnungen
  • sowie Jahreswirtschaftspläne und Aufstellungen über die Wohngeldabrechnung und Sanierungsmaßnahmen

Die Steuer-ID finden Sie im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnabrechnung. Sollten Sie sie nicht finden, dann können Sie sich Ihre ID-Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern erneut mitteilen lassen. Bitte kalkulieren Sie dafür mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit ein. Sie können die Mitteilung online anfordern:

https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html

Für den Energieausweis wenden Sie sich bitte an Ihren Schornsteinfeger.

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