Rechtliche Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte
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Das Wirtschaftsleben erfordert ein stabiles Fundament aus gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Bindungen. Rechtssicherheit ist dabei sowohl für die interne Organisation als auch für den Markterfolg entscheidend. Einen Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ordnet – von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Auf unternehmerischer Ebene regeln das Gesellschafts- und Handelsrecht die Firmenstruktur, Haftungsfragen und den kaufmännischen Geschäftsverkehr. Für die operative Abwicklung von Liefer- und Leistungsbeziehungen bilden zudem das Wirtschaftsrecht im Zivilrecht und das AGB-Recht die notwendige Basis, um Prozesse effizient und risikominimiert zu gestalten.
Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Teilbereiche dieses Rechtsgebiets:
Wenn Vertrag, Zahlung, Zusammenarbeit oder Arbeitsverhältnis kippen, hilft ein klarer Plan: Welche Fristen sind relevant, welche Unterlagen sind wichtig und welche Kommunikation bringt Sie dem Ziel näher? Wir sortieren den Fall, benennen die rechtlichen Stellschrauben und legen mit Ihnen fest, was als Nächstes sinnvoll ist – ohne unnötige Eskalation, aber mit der nötigen Konsequenz.
Im Wirtschaftsrecht im zivilrechtlichen Kontext geht es um die Fragen, die im Tagesgeschäft wirklich wehtun:
Wer trägt welches Risiko? Was passiert bei Lieferverzug, Preisänderungen, Projektscheitern oder Zahlungsverzug? Viele Konflikte entstehen nicht, weil jemand „böse“ handelt, sondern weil Verträge zu viel offenlassen – oder weil Abläufe nicht zu den Klauseln passen.
Unser Ansatz ist, komplexe Risiken in klare Regeln zu übersetzen. Wir prüfen und gestalten Vertragsstrukturen so, dass sie zum Betrieb passen: Einkauf, Vertrieb, Projektabwicklung, Reklamation, Zahlungswege, Eskalationsstufen. Damit senken Sie Streitpotenzial und gewinnen Handlungsfähigkeit, wenn es darauf ankommt. Für Unternehmen ist das besonders relevant, weil Geschäftsbeziehungen häufig langfristig sind: Rechtssicherheit soll nicht blockieren, sondern Planbarkeit schaffen.
Häufige Anliegen unserer Mandanten in diesem Bereich:
Im Handelsrecht zählt oft die richtige Reaktion im richtigen Moment: Lieferung, Rüge, Nachlieferung, Zahlung, Rückabwicklung. Gerade im B2B-Bereich können kaufmännische Besonderheiten und kurze Reaktionsfenster die Lage prägen. Wer Mängel falsch rügt, zu spät reagiert oder unklar kommuniziert, verliert nicht selten Argumente, bevor der Streit überhaupt „groß“ wirkt. Gleichzeitig geht es häufig darum, die Geschäftsbeziehung nicht unnötig zu beschädigen.
Beispiele aus der täglichen Praxis:
Gesellschaftsrecht ist selten nur „Gründung“. Es geht um die Struktur, die Ihr Unternehmen tragfähig macht: Zuständigkeiten, Stimmrechte, Geschäftsführung, Haftung, Ein- und Austritte, Nachfolge, Konfliktprävention. Gerade in inhabergeführten Betrieben im Mittelstand entstehen Risiken oft nicht durch bösen Willen, sondern durch fehlende Klarheit: unpräzise Gesellschaftsverträge, unklare Vertretungsregelungen, fehlende Regelungen zur Abfindung oder zur Konfliktlösung. Wenn dann Druck entsteht – etwa durch Krise, Trennung, Krankheit oder Verkauf – wird aus einem Strukturthema schnell ein Existenzthema.
Typische Aufgabenstellungen im Gesellschaftsrecht sind:
AGB sind dann gut, wenn sie zwei Dinge gleichzeitig leisten: Sie müssen rechtlich wirksam sein – und im Alltag tatsächlich funktionieren.
Viele Probleme entstehen, weil AGB „aus dem Internet“ stammen, nicht sauber einbezogen werden oder Regelungen enthalten, die in der Praxis nie gelebt werden. Zudem unterscheiden sich die Anforderungen je nachdem, ob Sie gegenüber Verbrauchern oder Unternehmen auftreten. Unwirksame Klauseln sind nicht nur ärgerlich – sie können Haftungsrisiken erhöhen, Zahlungsansprüche schwächen oder Abwehrmöglichkeiten nehmen.
Wir entwickeln und prüfen AGB so, dass sie zu Ihrem Geschäft passen: Leistungsbeschreibung, Haftung, Gewährleistung, Zahlungsbedingungen, Kündigung, Änderungen und Reklamation. Als Rechtsanwaltskanzlei in Gütersloh achten wir auf eine saubere Einbeziehung (Website, Angebot, Auftragsbestätigung) und darauf, dass Ihre AGB nicht „abschrecken“, sondern Klarheit schaffen. Das reduziert Nachfragen, Missverständnisse und Streit – und gibt Ihnen ein spürbares Plus an Sicherheit im täglichen Geschäft.
Arbeitsrecht betrifft nicht nur Kündigungen. Es betrifft Führung, Prozesse und den täglichen Umgang miteinander: Vertragsgestaltung, Arbeitszeit, Krankheit, Leistung, Abmahnung, Vergütung, Datenschutz, Wettbewerbsverbote – und immer häufiger auch Fragen rund um hybride Arbeit und Konflikte im Team. Gerade weil Arbeitsverhältnisse persönlich sind, eskalieren Streitigkeiten schnell, wenn rechtliche Leitplanken fehlen oder Kommunikation misslingt.
Wir unterstützen Sie dabei, arbeitsrechtliche Themen so zu lösen, dass Sie handlungsfähig bleiben – ohne unnötige Eskalation, aber mit klarer Linie. Als Rechtsanwälte in Gütersloh beraten wir Arbeitgeber im Mittelstand ebenso wie Arbeitnehmer, wenn es um die Sicherung von Rechten, faire Lösungen und tragfähige Vereinbarungen geht. Ziel ist nicht „mehr Streit“, sondern mehr Klarheit: Was ist zulässig, was ist beweisbar, welche Fristen gelten, welche Strategie passt zur Situation? Wo Vereinbarungen rechtssicher gestaltet werden sollen, denken wir strukturiert und praxisnah.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Testamentsvollstreckerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht