Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

WIRTSCHAFT & ARBEIT

Rechtliche Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Wirtschafts- und Arbeitsrecht im Überblick

Das Recht der Wirtschaft und der Arbeitswelt

Das Wirtschaftsleben erfordert ein stabiles Fundament aus gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Bindungen. Rechtssicherheit ist dabei sowohl für die interne Organisation als auch für den Markterfolg entscheidend. Einen Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ordnet – von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Auf unternehmerischer Ebene regeln das Gesellschafts- und Handelsrecht die Firmenstruktur, Haftungsfragen und den kaufmännischen Geschäftsverkehr. Für die operative Abwicklung von Liefer- und Leistungsbeziehungen bilden zudem das Wirtschaftsrecht im Zivilrecht und das AGB-Recht die notwendige Basis, um Prozesse effizient und risikominimiert zu gestalten.

Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Teilbereiche dieses Rechtsgebiets:

Inhalt

Kanzlei-Team - Potthoff, paul und Kollegen in Gütersloh

In Gütersloh – und in der Region für Sie da

Wenn Vertrag, Zahlung, Zusammenarbeit oder Arbeitsverhältnis kippen, hilft ein klarer Plan: Welche Fristen sind relevant, welche Unterlagen sind wichtig und welche Kommunikation bringt Sie dem Ziel näher? Wir sortieren den Fall, benennen die rechtlichen Stellschrauben und legen mit Ihnen fest, was als Nächstes sinnvoll ist – ohne unnötige Eskalation, aber mit der nötigen Konsequenz.

Juristische Basis für den allgemeinen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B)

Wirtschaftsrecht im Zivilrecht

Im Wirtschaftsrecht im zivilrechtlichen Kontext geht es um die Fragen, die im Tagesgeschäft wirklich wehtun:
Wer trägt welches Risiko? Was passiert bei Lieferverzug, Preisänderungen, Projektscheitern oder Zahlungsverzug? Viele Konflikte entstehen nicht, weil jemand „böse“ handelt, sondern weil Verträge zu viel offenlassen – oder weil Abläufe nicht zu den Klauseln passen.

Unser Ansatz ist, komplexe Risiken in klare Regeln zu übersetzen. Wir prüfen und gestalten Vertragsstrukturen so, dass sie zum Betrieb passen: Einkauf, Vertrieb, Projektabwicklung, Reklamation, Zahlungswege, Eskalationsstufen. Damit senken Sie Streitpotenzial und gewinnen Handlungsfähigkeit, wenn es darauf ankommt. Für Unternehmen ist das besonders relevant, weil Geschäftsbeziehungen häufig langfristig sind: Rechtssicherheit soll nicht blockieren, sondern Planbarkeit schaffen.

Häufige Anliegen unserer Mandanten in diesem Bereich:

  • Risikoprüfung bestehender Vertragsmuster und Prozesse
  • Durchsetzung offener Forderungen und Abwehr von Gegenansprüchen
  • Lieferverzug, Leistungsstörungen und Vertragsstrafen-Strategie
  • Haftungskonzepte (Beschränkung, Freistellung, Versicherungsschnittstellen)
  • Vergleichs- und Eskalationsmanagement ohne Gesichtsverlust

Das Sonderprivatrecht für Kaufleute mit spezifischen Vorschriften für Handelsgeschäfte, Vertriebsstrukturen und Handelsvertreter

Handelsrecht

Im Handelsrecht zählt oft die richtige Reaktion im richtigen Moment: Lieferung, Rüge, Nachlieferung, Zahlung, Rückabwicklung. Gerade im B2B-Bereich können kaufmännische Besonderheiten und kurze Reaktionsfenster die Lage prägen. Wer Mängel falsch rügt, zu spät reagiert oder unklar kommuniziert, verliert nicht selten Argumente, bevor der Streit überhaupt „groß“ wirkt. Gleichzeitig geht es häufig darum, die Geschäftsbeziehung nicht unnötig zu beschädigen.

Beispiele aus der täglichen Praxis:

  • Prüfung und Durchsetzung von Rechten bei Mängeln und Lieferverzug
  • Umgang mit Untersuchungs- und Rügepflichten im B2B
  • Gestaltung und Prüfung von Eigentumsvorbehaltsklauseln
  • Streit um Zahlungsziele, Skonto und Zurückbehaltungsrechte
  • Außergerichtliche Klärung mit Lieferanten und Kunden

Rechtliche Organisation von Unternehmen – von der Gründung und Haftungsfragen bis hin zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht ist selten nur „Gründung“. Es geht um die Struktur, die Ihr Unternehmen tragfähig macht: Zuständigkeiten, Stimmrechte, Geschäftsführung, Haftung, Ein- und Austritte, Nachfolge, Konfliktprävention. Gerade in inhabergeführten Betrieben im Mittelstand entstehen Risiken oft nicht durch bösen Willen, sondern durch fehlende Klarheit: unpräzise Gesellschaftsverträge, unklare Vertretungsregelungen, fehlende Regelungen zur Abfindung oder zur Konfliktlösung. Wenn dann Druck entsteht – etwa durch Krise, Trennung, Krankheit oder Verkauf – wird aus einem Strukturthema schnell ein Existenzthema.

Typische Aufgabenstellungen im Gesellschaftsrecht sind:

  • Gestaltung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen (GmbH, GbR etc.)
  • Gesellschafterwechsel, Anteilsübertragungen und Nachfolgegestaltung
  • Konflikte zwischen Gesellschaftern, Stimmrechten und Geschäftsführung
  • Haftungs- und Vertretungsfragen (einschließlich Organhaftung)
  • Strukturierung von Beschlussfassungen und rechtssichere Dokumentation

Gestaltung und rechtliche Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Absicherung standardisierter Massenverträge

AGB-Recht

AGB sind dann gut, wenn sie zwei Dinge gleichzeitig leisten: Sie müssen rechtlich wirksam sein – und im Alltag tatsächlich funktionieren.

Viele Probleme entstehen, weil AGB „aus dem Internet“ stammen, nicht sauber einbezogen werden oder Regelungen enthalten, die in der Praxis nie gelebt werden. Zudem unterscheiden sich die Anforderungen je nachdem, ob Sie gegenüber Verbrauchern oder Unternehmen auftreten. Unwirksame Klauseln sind nicht nur ärgerlich – sie können Haftungsrisiken erhöhen, Zahlungsansprüche schwächen oder Abwehrmöglichkeiten nehmen.

Wir entwickeln und prüfen AGB so, dass sie zu Ihrem Geschäft passen: Leistungsbeschreibung, Haftung, Gewährleistung, Zahlungsbedingungen, Kündigung, Änderungen und Reklamation. Als Rechtsanwaltskanzlei in Gütersloh achten wir auf eine saubere Einbeziehung (Website, Angebot, Auftragsbestätigung) und darauf, dass Ihre AGB nicht „abschrecken“, sondern Klarheit schaffen. Das reduziert Nachfragen, Missverständnisse und Streit – und gibt Ihnen ein spürbares Plus an Sicherheit im täglichen Geschäft.

Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsgestaltungen

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht betrifft nicht nur Kündigungen. Es betrifft Führung, Prozesse und den täglichen Umgang miteinander: Vertragsgestaltung, Arbeitszeit, Krankheit, Leistung, Abmahnung, Vergütung, Datenschutz, Wettbewerbsverbote – und immer häufiger auch Fragen rund um hybride Arbeit und Konflikte im Team. Gerade weil Arbeitsverhältnisse persönlich sind, eskalieren Streitigkeiten schnell, wenn rechtliche Leitplanken fehlen oder Kommunikation misslingt.

Wir unterstützen Sie dabei, arbeitsrechtliche Themen so zu lösen, dass Sie handlungsfähig bleiben – ohne unnötige Eskalation, aber mit klarer Linie. Als Rechtsanwälte in Gütersloh beraten wir Arbeitgeber im Mittelstand ebenso wie Arbeitnehmer, wenn es um die Sicherung von Rechten, faire Lösungen und tragfähige Vereinbarungen geht. Ziel ist nicht „mehr Streit“, sondern mehr Klarheit: Was ist zulässig, was ist beweisbar, welche Fristen gelten, welche Strategie passt zur Situation? Wo Vereinbarungen rechtssicher gestaltet werden sollen, denken wir strukturiert und praxisnah.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen und Klauseln
  • Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen
  • Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit und Entgeltfortzahlung
  • Konflikte im Betrieb (Leistung, Verhalten, Compliance-nahe Themen)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, Fristen- und Prozessstrategie

Unser Expertenteam

Anja Paul LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Testaments­vollstreckerin

Jörg Pen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht

Maximilian Meyerhoff

Rechtsanwalt

Mandana Sangi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht