Regelung von Rechtsverhältnissen zwischen Privatpersonen sowie Unternehmen im allgemeinen Zivilverkehr
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Das Zivilrecht bildet das fundamentale Regelwerk für das tägliche Miteinander und den wirtschaftlichen Austausch. Es ordnet die Beziehungen zwischen Privatpersonen sowie Unternehmen auf der Ebene der Gleichordnung und definiert verbindlich, welche Rechte und Pflichten entstehen – sei es durch bewusste vertragliche Vereinbarungen oder unmittelbar durch gesetzliche Vorschriften.
Die Bedeutung der Rechtssicherheit Im Zentrum steht dabei der Ausgleich von Interessen. Dies beginnt bei klassischen Austauschverhältnissen wie dem Kauf von Waren, der Beauftragung von Handwerkern oder der Buchung von Reisen. Ein funktionierendes Zivilrecht sorgt dafür, dass Leistungen wie vereinbart erbracht werden. Doch das Regelwerk greift weit über den reinen Vertragsschluss hinaus: Es bietet differenzierte Instrumente für den Fall, dass Leistungsstörungen auftreten. Wenn Lieferungen ausbleiben, Mängel an einer Kaufsache sichtbar werden oder Zahlungen ins Stocken geraten, sieht das Gesetz klare Mechanismen zur Rückabwicklung oder Nacherfüllung vor.
Haftung und Schadensausgleich Nicht jede Rechtsbeziehung beruht auf einem Vertrag. Ein wesentlicher Teil des Zivilrechts befasst sich mit der außervertraglichen Haftung (Deliktsrecht). Werden Rechtsgüter wie Gesundheit, Eigentum oder Vermögen verletzt – etwa durch einen Unfall oder eine Unachtsamkeit –, entstehen gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Ziel ist hierbei stets die Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (Naturalrestitution).
Forderungsdurchsetzung und Vermögensschutz Recht zu haben und Recht zu bekommen, erfordert im Zivilrecht oft die Einhaltung strikter Formalien und Fristen. Themen wie Verjährung, Beweislastverteilung und ordnungsgemäße Mahnverfahren sind entscheidend, wenn es um die Realisierung von Ansprüchen geht. Dies gilt für das Inkasso offener Rechnungen ebenso wie für die Abwehr unberechtigter Forderungen. Ergänzend hierzu existieren spezielle Vorschriften, die finanzielle Risiken absichern, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen korrigieren oder die Übertragung von Werten (Schenkung) regeln.
Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Teilbereiche dieses Rechtsgebiets im Detail:
Viele Mandanten kommen zu uns, weil sie eine klare Linie und einen ruhigen Umgang mit Konflikten suchen. Wir ordnen die Lage, setzen Prioritäten und übernehmen die Kommunikation, damit Sie wieder Handlungssicherheit haben. Dabei bleiben wir realistisch und arbeiten lösungsorientiert – ohne leere Versprechen. In Gütersloh und Umgebung sind wir persönlich ansprechbar und pragmatisch in der Umsetzung.
Vertragsrecht ist der Ort, an dem sich entscheidet, ob ein Projekt „sauber läuft“ oder ob bei der ersten Abweichung Unsicherheit entsteht. Häufig sind es nicht die großen Begriffe, sondern die Lücken: Was genau ist geschuldet? Wann ist eine Leistung abgenommen? Was passiert bei Verzögerung? Wie werden Änderungen beauftragt und vergütet? Wer haftet wofür – und wie wird das praktisch nachgewiesen?
Ein guter Vertrag ist kein Misstrauensvotum, sondern eine Arbeitsgrundlage, die Streit vorbeugt und Entscheidungen erleichtert.
Wir unterstützen Sie beim Erstellen, Prüfen und Verhandeln von Verträgen – verständlich, durchdacht und passend zu Ihren Abläufen. Wir achten darauf, dass Sie nicht nur rechtlich korrekt, sondern vor allem praktisch geschützt sind.
Zum Vertragsrecht gehören unter anderem folgende Aufgaben:
Nichts ist ärgerlicher als ein lang ersehnter Urlaub, der durch äußere Umstände oder mangelhafte Leistungen vor Ort überschattet wird. Das Reiserecht ist ein hochspezialisiertes Gebiet, das durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen sowie eine ständige Rechtsprechung geprägt ist. Viele Reisende wissen gar nicht, welche weitreichenden Ansprüche sie gegenüber Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften oder Buchungsportalen haben.
Wir helfen Ihnen dabei, im „Paragrafendschungel“ den Überblick zu behalten – sei es bei einer klassischen Pauschalreise oder einer individuell zusammengestellten Reise. Besonders wenn gesundheitliche Aspekte wie Angstzustände oder plötzliche Erkrankungen eine Reise verhindern, ist eine einfühlsame und rechtlich fundierte Beratung entscheidend, um hohe Stornokosten zu vermeiden oder Rückerstattungen zu erwirken.
Im Kaufrecht geht es im Kern darum, ob Leistung und Gegenleistung zusammenpassen: Was wurde vereinbart, was wurde geliefert, und wer trägt welches Risiko auf dem Weg dorthin? Das klingt abstrakt, wird aber sehr konkret, sobald Teillieferungen, abweichende Spezifikationen oder „Missverständnisse“ über Nebenleistungen auftreten – etwa Einbau, Verpackung oder Terminzusagen.
Typisch:
Ein Händler sagt eine Lieferung „bis Freitag“ zu, am Montag ist sie noch nicht da – und beim Weiterverkauf drohen eigene Vertragsstrafen. Dann zählt nicht das Bauchgefühl, sondern was sich aus Vertrag, Kommunikation und tatsächlichem Ablauf belegen lässt, insbesondere bei Lieferverzug.
Ein früher Blick auf Vertragstexte, E-Mails und Abläufe lohnt sich, weil die Weichen oft vor dem ersten Eskalationsschritt gestellt werden.
Kurzcheck:
Wenn Sie früh sortieren, welche Ansprüche realistisch sind, sparen Sie häufig Zeit und Reibung in der Durchsetzung.
Inkassorecht bedeutet nicht „Druck um jeden Preis“, sondern strukturierte Durchsetzung einer Forderung: eine saubere Anspruchsgrundlage, eine nachvollziehbare Forderungshöhe und ein Vorgehen, das vor Gericht tragfähig bleibt. Viele Konflikte entstehen, weil die Gegenseite verzögert, Teilzahlungen anbietet oder plötzlich Gegenforderungen entdeckt. Dann muss klar sein, welche Einwände rechtlich relevant sind – und welche lediglich Zeit gewinnen sollen.
Typisch:
Eine Rechnung ist fällig, der Kunde zahlt nicht, verweist aber auf „noch fehlende Unterlagen“. Gleichzeitig laufen Ihre eigenen Kosten weiter. In solchen Fällen entscheidet oft, wie sauber Sie Fälligkeit, Leistung und Kommunikation belegen können – und ab welchem Zeitpunkt ein Mahnbescheid sinnvoll ist.
Das Verbraucherrecht schützt Privatpersonen, wenn sie Verträge mit Unternehmen schließen – also immer dann, wenn Sie etwas für private Zwecke kaufen oder beauftragen (nicht als Firma oder Selbstständiger). Es geht dabei nicht um „Sonderrechte“, sondern um klare gesetzliche Regeln, die das Ungleichgewicht zwischen Kunde und Anbieter ausgleichen sollen: Unternehmen verfügen oft über AGB, Prozesse und Erfahrung – Verbraucher sollen dennoch fair behandelt werden.
In der Praxis betrifft das Verbraucherrecht vor allem drei Bereiche:
1. Kauf & Reklamation
Wenn Ware mangelhaft ist, nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht, regelt das Verbraucherrecht, welche Schritte möglich sind – von Reparatur oder Ersatz über Minderung bis hin zum Rücktritt.
2. Widerruf & Vertragsabschluss
Gerade bei Online-Käufen, Telefon- oder Haustürgeschäften bestehen häufig Widerrufsrechte. Entscheidend ist dabei, ob korrekt belehrt wurde und welche Ausnahmen gelten (z. B. bestimmte digitale Inhalte oder individuell angefertigte Produkte).
3. Laufende Verträge & Forderungen
Dazu zählen Abos, Kündigungsfristen, automatische Verlängerungen, strittige Zusatzkosten sowie Mahnung und Inkasso, wenn Forderungen aus unserer Sicht zu hoch, falsch oder schlecht begründet sind.
Das Zivilrecht ist das Fundament vieler Konflikte: Forderungen, Schäden, Rückabwicklung, Fristen, Mahnungen, Gewährleistung. Häufig beginnt es unspektakulär – eine Rechnung bleibt offen, eine Leistung ist mangelhaft, ein Projekt gerät ins Stocken.
Was dann hilft, ist Struktur: Was wurde vereinbart? Was wurde dokumentiert? Welche Fristen laufen? Und welcher Schritt ist taktisch sinnvoll – Gespräch, Fristsetzung, Mahnung, Klage?
Wir achten darauf, dass Sie nicht in juristische Komplexität „hineinrutschen“, sondern klar verstehen, welche Optionen realistisch sind und welche Risiken bestehen. Gerade im regionalen Mittelstand sind Lösungen gefragt, die Beziehungen nicht unnötig zerstören – aber Ihre Position konsequent sichern. Wenn es erforderlich ist, setzen wir Ansprüche durch oder wehren unbegründete Forderungen ab – nachvollziehbar, mit belastbarer Argumentation und sauberer Beweisführung.
Typische Aufgabenstellungen sind unter anderem:
Bei der Mängelgewährleistung dreht sich vieles um zwei Fragen:
Liegt ein Sachmangel vor, und haben Sie ihn rechtlich „richtig“ behandelt?
Im Alltag scheitert es selten an der Existenz des Problems, sondern an der Dokumentation, der Reihenfolge der Schritte und daran, ob und wie der Mangel gerügt wurde – gerade im B2B-Bereich.
Beispiel:
Sie kaufen ein neues Smartphone. Nach zwei Wochen lädt es nur noch unzuverlässig. Der Händler meint, es liege am Ladekabel oder an falscher Nutzung – Sie vermuten einen Defekt. Dann wird entscheidend, wann der Fehler erstmals auftrat, was Sie dokumentiert haben und wie schnell Sie den Mangel gemeldet haben. Denn davon hängt ab, ob Reparatur, Ersatzgerät oder Rückgabe realistisch ist.
Wenn–dann-Orientierung:
Das Werkvertragsrecht spielt vor allem im Handwerk und im Baugewerbe eine zentrale Rolle. Im Kern geht es darum, dass ein Unternehmer die Herstellung eines versprochenen Werkes gegen eine Vergütung schuldet. Ob es um den Einbau einer neuen Heizung, die Programmierung einer Website oder den Bau eines Hauses geht: Der Erfolg ist geschuldet. Häufig entstehen jedoch Unstimmigkeiten über die Qualität der Ausführung, die Einhaltung von Zeitplänen oder die Endabrechnung. Unsere Kanzlei in Gütersloh unterstützt sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer dabei, rechtssichere Vereinbarungen zu treffen und im Falle von Leistungsstörungen schnell und effektiv zu reagieren, um langwierige Bauprozesse zu vermeiden.
Das Werkvertragsrecht spielt vor allem im Handwerk und im Baugewerbe eine zentrale Rolle. Im Kern geht es darum, dass ein Unternehmer die Herstellung eines versprochenen Werkes gegen eine Vergütung schuldet. Ob es um den Einbau einer neuen Heizung, die Programmierung einer Website oder den Bau eines Hauses geht: Der Erfolg ist geschuldet. Häufig entstehen jedoch Unstimmigkeiten über die Qualität der Ausführung, die Einhaltung von Zeitplänen oder die Endabrechnung. Unsere Kanzlei in Gütersloh unterstützt sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer dabei, rechtssichere Vereinbarungen zu treffen und im Falle von Leistungsstörungen schnell und effektiv zu reagieren, um langwierige Bauprozesse zu vermeiden.
Ein Darlehen wirkt oft „fair“: Geld wird ausgezahlt, später soll es zurückgezahlt werden. Stress entsteht, wenn Zahlungen ausbleiben oder plötzlich über Zinsen, Laufzeit oder Kündigung gestritten wird. Das gilt im privaten Bereich ebenso wie im Unternehmen, etwa bei Gesellschafterdarlehen.
Beispiel:
Sie geben Ihrer Firma ein Darlehen, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken. Später kommt es zu Streit im Gesellschafterkreis. Dann stellt sich die Frage: War das wirklich ein Darlehen? Gibt es Belege für die Auszahlung? Und unter welchen Voraussetzungen darf gekündigt werden?
Kurzcheck:
Mit Klarheit lässt sich oft besser verhandeln als mit Druck.
Eine Schenkung ist rechtlich weit mehr als eine bloße Gefälligkeit. Insbesondere wenn es um größere Vermögenswerte, Immobilien oder die vorweggenommene Erbfolge geht, müssen formelle und steuerliche Aspekte zwingend beachtet werden. Ein Schenkungsversprechen bedarf in der Regel der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein.
Da Sie bei uns sämtliche juristischen Kompetenzen für die Beratung und die formelle Abwicklung gebündelt vorfinden, bieten wir Ihnen eine effiziente Lösung aus einer Hand an. Wir helfen Ihnen dabei, Schenkungen so zu gestalten, dass sie Ihren persönlichen Willen widerspiegeln und gleichzeitig rechtlich unangreifbar sind – beispielsweise durch die Aufnahme von Rückforderungsrechten oder Auflagen.
Das Bürgschaftsrecht regelt, was gilt, wenn Sie sich als Bürge verpflichten, für die Schulden einer anderen Person oder eines Unternehmens (Hauptschuldner) einzustehen. Zahlt der Hauptschuldner nicht, kann der Gläubiger – je nach Bürgschaftsart – Zahlung von Ihnen verlangen. Besonders relevant ist die selbstschuldnerische Bürgschaft: Dann darf der Gläubiger häufig direkt auf den Bürgen zugreifen, ohne zuvor alles beim Hauptschuldner ausschöpfen zu müssen.
Für Privatleute sind vor allem drei Punkte wichtig: Erstens ist eine Bürgschaft in der Regel nur wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben wurde. Zweitens kann die Haftung schnell weiter reichen als gedacht – oft inklusive Zinsen und Kosten. Drittens entscheidet der genaue Text darüber, ob Sie nur bis zu einer klaren Höchstsumme haften, wie lange die Bürgschaft läuft und ob Einwände (z. B. zur Forderungshöhe) möglich bleiben.
Wenn Sie in Gütersloh oder in der Region OWL eine Bürgschaft prüfen lassen möchten – etwa für Kredit, Miete oder eine geschäftliche Finanzierung – unterstützen wir Sie dabei, Risiken, Umfang und Formulierungen rechtssicher einzuordnen.
Das Schuldrecht ist der Teil des Zivilrechts, der regelt, welche Pflichten und Ansprüche zwischen zwei (oder mehr) Personen bestehen. Gemeint sind nicht nur „Schulden“ im Alltagssinn, sondern ein rechtliches Verhältnis, in dem eine Seite etwas leisten muss und die andere Seite dafür eine Gegenleistung erbringt oder bestimmte Mitwirkungspflichten hat.
Beispiel:
Sie kaufen in einem Geschäft eine neue Kaffeemaschine. Der Verkäufer muss Ihnen eine funktionierende Maschine übergeben, Sie müssen den Kaufpreis zahlen. Wenn die Maschine nach wenigen Tagen nicht mehr funktioniert, regelt das Schuldrecht, welche Rechte Sie haben – zum Beispiel Reparatur, Austausch oder bei anhaltenden Problemen Rücktritt bzw. Preisnachlass.
Das Deliktsrecht regelt, wann jemand für einen Schaden haften muss, obwohl zwischen den Beteiligten kein Vertrag besteht. Es geht also um Fälle, in denen durch ein rechtswidriges Verhalten ein anderer einen Nachteil erleidet – etwa durch Unfälle, Sachbeschädigungen, Beleidigungen oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts oder gefährliche Pflichtverletzungen im Alltag.
Typisch ist die Frage: Wer muss den Schaden ersetzen – und in welchem Umfang?
Im Kern gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, kann zu Schadensersatz verpflichtet sein. Das betrifft nicht nur Reparaturkosten, sondern je nach Fall auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Folgekosten.
Entscheidend sind dabei oft die Details: Was genau ist passiert? Wer trägt welche Verantwortung? Gibt es Zeugen, Fotos, Protokolle oder ärztliche Unterlagen? Und wie lässt sich der Schaden belegen und beziffern?
Das Leistungsstörungsrecht regelt, was passiert, wenn eine vertraglich geschuldete Leistung nicht, zu spät oder mangelhaft erbracht wird. Typisch ist das im Alltag bei Kaufverträgen, Handwerkeraufträgen, Dienstleistungen oder Lieferungen: Ware kommt nicht an, die Reparatur ist schlecht ausgeführt, der Termin wird mehrfach verschoben oder eine zugesagte Eigenschaft fehlt. Dann stellt sich die Frage, welche Rechte Sie haben – und wie Sie diese sauber durchsetzen.
Je nach Situation kommen verschiedene Ansprüche in Betracht: Sie können eine Nachbesserung oder Ersatzleistung verlangen, eine Frist setzen und – wenn sich nichts bewegt – unter Umständen vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern. Entscheidend ist dabei oft weniger „Gefühl“, sondern der Ablauf: Was war vereinbart? Was ist tatsächlich passiert? Wurde eine angemessene Frist gesetzt? Und sind Schäden oder Mehrkosten nachweisbar dokumentiert?
Wenn es zum Streit über verspätete, ausgebliebene oder mangelhafte Leistungen kommt, lohnt sich häufig eine frühe rechtliche Einordnung. So lässt sich klären, welche Schritte sinnvoll sind – bevor Fristen versäumt werden oder sich die Situation unnötig verhärtet.
Bereicherungsrecht klingt kompliziert, meint aber oft etwas sehr Alltägliches: Jemand hat Geld oder einen Vorteil erhalten, obwohl dafür kein rechtlicher Grund (mehr) besteht. Das passiert zum Beispiel bei Doppelzahlungen, falschen Überweisungen, Zahlungen an falsche Kontodaten oder wenn ein Geschäft storniert wird und Geld zurückfließen müsste. Entscheidend ist am Ende eine einfache Frage: Darf der Empfänger das Geld behalten – oder muss er es zurückzahlen?
In der Praxis gewinnt meist nicht derjenige, der am lautesten diskutiert, sondern derjenige, der den Vorgang sauber belegen kann: Zahlungsnachweis, Zweck der Zahlung (Rechnung, Verwendungszweck) und der Punkt, warum die Zahlung ohne Grundlage war. Je klarer diese „Spur“ ist, desto einfacher lässt sich eine Rückforderung begründen – und desto schwieriger wird es für die Gegenseite, mit Ausreden oder angeblichen Verrechnungen zu blocken.
Beispiel:
Sie zahlen doppelt, obwohl nur einmal gezahlt werden musste. Der Empfänger hat dann ohne rechtliche Grundlage zu viel erhalten und muss den Betrag in der Regel zurückgeben. Entscheidend ist, dass sich „eine Rechnung – zwei Überweisungen“ eindeutig belegen lässt.
Obwohl der Tauschvertrag im modernen Wirtschaftsleben seltener ist als der Kaufvertrag, behält er in bestimmten Nischen – etwa im Immobilientausch oder bei spezialisierten Gütergeschäften – seine Bedeutung. Rechtlich gesehen ist der Tausch dem Kaufrecht sehr ähnlich, da jede Partei gleichzeitig Käufer und Verkäufer der jeweils anderen Sache ist. Die Komplexität entsteht hier oft bei der Bewertung der Tauschobjekte und der Abwicklung von Gewährleistungsrechten, falls eines der Objekte Mängel aufweist. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Durchführung von Tauschgeschäften und sorgen dafür, dass beide Seiten fair und abgesichert aus dem Geschäft hervorgehen.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Testamentsvollstreckerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht