Als Notarin kann ich Ihnen auf Ihren Antrag auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem ich über von mir wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichte. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.