Als Notarin kann ich Ihnen auf Ihren Antrag auch wichtige Tatsachen bescheinigen, indem ich über von mir wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichte. Diese sog. Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.
Auch die notarielle Beglaubigung ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, so beispielsweise für Erklärungen, die gegenüber dem Handels- und Vereinsregister abzugeben sind (z.B. die Änderung einer Satzung). Die Beglaubigung von Unterschriften ist eine Amtshandlung ohne erheblichen Zeitaufwand.
Selbstverständlich können Sie auch eine notarielle Beratung in Anspruch nehmen, ohne eine Beurkundung vornehmen zu lassen. Die Gebühr für die „notarielle Auskunft” ist gesetzlich festgelegt. Sollten Sie sich zu einer Beurkundung entscheiden, fällt keine Gebühr für die Beratungsleistung an. Sie ist in der Gebühr für die Beurkundung bereits enthalten.
Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsverträgen. Wenn ein Vertrag erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann, wird sie angeraten.