Die notarielle Beurkundung eines Vertrags ist in Deutschland in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Schenkungsversprechen, Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsverträgen. Wenn ein Vertrag erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben kann, wird sie angeraten.