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Eine Vielzahl der Deutschen verfügt in großem Umfang über private Versicherungen, um verschiedene Risiken des Alltags abzusichern. Während die Vertreter der Versicherungsgesellschaft vor Abschluss der Verträge mehr als freundlich sind, ist es mit der Freundlichkeit oft vorbei, wenn die Versicherungsnehmer Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen.
Regelmäßig werden Ansprüche als unbegründet zurückgewiesen, weil entweder die bedingungsgemäßen Voraussetzungen angeblich nicht vorliegen, oder aber ein Ausschlussgrund aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen greifen soll.
In vielen Fällen lohnt es sich, die Regulierungsentscheidung des Versicherers durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Bereich des Versicherungsrechts überprüfen zu lassen.
Sie haben eventuell einen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Versicherung, diese verweigert aber aus unterschiedlichen Gründen die Zahlung. Dazu beraten wir Sie gerne und machen Ihre Ansprüche, soweit erforderlich, gerne auch gerichtlich geltend.
Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten, noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Gerade in diesem Bereich des Versicherungsrechts geht es bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit um sehr viel Geld, sodass es regelmäßig vorkommt, dass Leistungen verweigert werden mit dem Hinweis darauf, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht gegeben sein soll. Die Versicherer stützen ihre Einschätzungen hier in der Regel auf von ihnen beauftragte Sachverständige.
Teilweise werden Zahlungen auch verweigert, der Versicherte von der Versicherung auf andere Berufe verwiesen, die alternativ zum erlernten Beruf ausgeübt werden könnten.
Nach der Ablehnung des Versicherungsfalls empfiehlt es sich deshalb, einen Spezialisten im Bereich des Versicherungsrechts zu konsultieren, um überprüfen zu lassen, ob die Leistungsansprüche nicht vielleicht doch durchgesetzt werden können.
Unter einer Unfallversicherung versteht man eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.
Eine erste Streitfrage kann hier schon dadurch entstehen, ob das auslösende Ereignis einen Unfall nach den Allgemeinen Bedingungen der Versicherung darstellt.
Ein Leistungsanspruch besteht dann, wenn als Unfallfolge Invalidität beim Versicherungsnehmer eingetreten ist, also eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Die konkrete Bezifferung des Anspruchs findet dann anhand der Versicherungssumme und der sog. Gliedertaxe statt.
Da oft hohe Versicherungssummen vereinbart sind, lohnt es sich, die Abrechnung der Versicherung durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen. Schon geringe, prozentuale Abweichungen bei der Bemessung der Gesamtinvalidität können einen Unterschied von einigen Tausend Euro ausmachen.
Die Verletzung von Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag können dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei wird bzw. ihm im Falle einer Leistungspflicht gegenüber einem Dritten ein Regressanspruch gegen den eigenen Versicherungsnehmer zusteht.
Beispielsweise das Führen eines Kfz in alkoholisiertem Zustand ist eine Verletzung einer Obliegenheit vor dem Versicherungsfall, die dazu führen kann, dass der Schaden am eigenen Fahrzeug durch die Kaskoversicherung nicht ersetzt wird und man hinsichtlich Zahlungen, die an den Unfallgegner geleistet wurden, bis zu einem bestimmten Betrag in Regress genommen wird.
Nicht immer ist in solchen Fällen von einer Leistungsfreiheit des Versicherers auszugehen. Insbesondere bei einer relativen Fahruntüchtigkeit, also einer BAK von weniger als 1,1 Promille, bedarf es zur Leistungskürzung weiterer Umstände, die die Alkoholbedingtheit des Unfalls belegen.
Verweigert ihre Kaskoversicherung also die Leistung und beruft sich dabei auf eine grob fahrlässige Herbeiführung des Verkehrsunfalls, empfiehlt es sich, die Angelegenheit von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Gleiches kann für Fälle gelten, wenn Sie von Ihrer Haftpflichtversicherung nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Regress genommen werden.
Eine Restschuldversicherung ist eine Absicherung des Kreditnehmers für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Bei derartigen Versicherungen enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zumeist umfangreiche Ausschlüsse. So entsteht bei vielen Versicherern kein Leistungsanspruch, wenn die Versicherungsnehmer aufgrund psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig sind.
Ob diese sogenannte „Psychoklausel“ im Einzelfall wirksam sind, sollten Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, insbesondere dann, wenn es sich um längerfristige Erkrankungen handelt.
Eine Reiserücktrittsversicherung kommt für die Kosten eines Reiserücktritts auf. Reiserücktritt bedeutet im Weiteren, dass eine gebuchte Urlaubsreise aus speziellen Gründen, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, nicht angetreten werden kann.
Auch bei derartigen Versicherungen führen zahlreiche Leistungsausschlüsse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Streitigkeiten über die Leistungspflicht des Versicherers.
Die Auslegung der Versicherungsbedingungen stellte sich in vielen Fällen als unkompliziert dar.
Die Versicherer legen ihre Bedingungen naturgemäß zunächst einmal im eigenen Interesse aus.
Auch in diesen Fällen kann es sich lohnen, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der eventuellen Leistungsansprüche zu beauftragen.
Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.
Oft ist die Abgrenzung schwierig, ob bei einem derartigen Schadensfall die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung einschlägig ist. Es kommt deshalb nicht selten vor, dass die Regulierung des Schadens durch die Versicherung verweigert wird. Machen Sie bei Ihrer Versicherung einen Schaden geltend und eine Regulierung wird verweigert, gerät die Versicherung dadurch in Verzug. Ergibt sich aus einer anwaltlichen Überprüfung, dass der Versicherer sehr wohl einstandspflichtig ist, folgt daraus, dass die Versicherung auch die anfallenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten hat. Werden Versicherungsleistungen abgelehnt, empfiehlt sich deshalb immer die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.
Die Versicherungsbedingungen der verschiedenen Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen sind oft sehr unterschiedlich und für den juristischen Laien kaum nachvollziehbar. In aller Regel ist auch die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen ein Grund, der eine Eintrittspflicht des Versicherers auslöst. Andere Gründe sind z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes. Auch eine Trennung von Eheleuten vor einer geplanten Reise kann ebenso Rücktrittsgrund sein, wie die Krankheit eines Mitreisenden. Verweigert der Versicherer die Leistung, lassen Sie die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt überprüfen.
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