Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh
Ihre Rechte als Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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Es gibt sogenannte Arbeitgeber- oder auch Arbeitnehmeranwälte, die jeweils nur die Interessen auf Arbeitgeber- oder auf Arbeitnehmerseite vertreten. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Angestellte und Arbeiter als auch Firmen.
Wer wechselseitig für beide Seiten tätig ist, erlangt Einblicke in alle Bereiche und kann dadurch für den jeweiligen Mandanten eine optimale Vertretung gewährleisten.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir darauf spezialisiert, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis zu beraten und zu vertreten. Dabei gilt es nicht nur, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, sondern auch die individuellen Interessen und Bedürfnisse unserer Mandanten zu berücksichtigen. Dies erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei nicht nur die außergerichtliche Beratung und Vertretung, sondern auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten. Hierbei greifen wir auf langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht zurück, um unseren Mandanten eine effektive und erfolgreiche Vertretung zu gewährleisten.
Rechtsanwalt Landherr ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist insbesondere beratend für Arbeitnehmer und kleine und mittelständische Unternehmen tätig.
Geht einem Arbeitnehmer eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu, ist in gewisser Weise Eile geboten. Das Kündigungsschutzgesetz schreibt vor, dass innerhalb einer kurzen Frist von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss, wenn gegen die Kündigung vorgegangen werden soll.
Nach Ablauf dieser Frist kann nicht mehr überprüft werden, ob die Kündigung tatsächlich wirksam war. Es ist deshalb Eile geboten. Unmittelbar nach Zugang der Kündigung sollte deshalb nach Möglichkeit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt werden, um die Kündigung einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Auch vom Arbeitgeber vorgelegte Aufhebungsverträge sollten vor der Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden. Das ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil es bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag auch zu Sanktionen der Bundesagentur für Arbeit kommen kann. So ist beispielsweise eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld denkbar, wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der nicht zuvor von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft worden ist.
Die Gewährung von Urlaub stellt ebenso einen regelmäßigen Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar, wie der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage nach Ende eines Arbeitsverhältnisses.
Auch der Verfall von „alten“ Urlaubstagen ist, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des BAG und EuGH, ein Thema, bei dem es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Sie auch bei sämtlichen Problemen rund um die schönste Zeit des Jahres, den Urlaub.
Nach dem sogenannten Grundsatz der Gleichbehandlung sind auch geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber, in fast allen Bereichen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt.
Egal ob Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz oder Mindestlohn – Minijobber genießen die gleichen Rechte wie ihre in Vollzeit beschäftigten Kollegen.
Es handelt sich beispielsweise um einen weitverbreiteten Irrglauben, dass im Minijob kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Dabei hat auch eine Minijobber für einen Zeitraum von sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wobei dieser nach dem zu ermittelnden Durchschnittsverdienst zu berechnen ist.
Erhalten Sie in Ihrem Minijob keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder wird Ihnen kein Urlaub gewährt, lohnt sich in jedem Fall der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ebenso wie bei vollzeitbeschäftigten Kollegen ist hier wichtig zu beachten, dass die allermeisten Arbeitsverträge sogenannte Ausschlussfristen enthalten.
Wenn also im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist wirksam vereinbart worden ist, können gewisse Ansprüche nach Ablauf verhältnismäßig kurzer Fristen nicht mehr geltend gemacht werden.
Deshalb empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber gewisse Ansprüche vorenthalten.
„Mobbing“ (auch: „Bullying) am Arbeitsplatz ist nach der Definition des BAG das gezielte Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (sog. Bossing).
Diese Handlungen haben oft negative Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten der Betroffenen, führen häufig zu ernsthaften Erkrankungen, so dass der einzige Ausweg die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist.
Wer unter Mobbing am Arbeitsplatz leidet, sollte möglichst frühzeitig auch die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Betroffene Beschäftigte haben eine Reihe von Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren.
So können etwa mit anwaltlicher Unterstützung Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden. Auch die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts ist möglich.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch bei einer außerordentlichen Eigenkündigung behilflich sein und in diesem Zusammenhang eventuell einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung durchsetzen oder mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aushandeln.
Rechtsanwältin Weikert ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Zusätzlich ist sie auch beratend für Betriebsräte tätig, bietet hier bei Bedarf auch Inhouse-Seminare an.
Wir sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht auch beratend für Betriebsräte tätig. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, Schulungen für Betriebsräte im Betrieb vorzunehmen, wobei unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten für notwendige Schulungen zu übernehmen.
Darüber hinaus stehen wir Betriebsräten auch für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere ihrer Mitbestimmungsrechte, zur Seite.
Für Arbeitgeber, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, sind wir ebenfalls beratend tätig. Ebenso übernehmen wir die Vertretungen in Gerichtsverfahren.
Die Beratung und Vertretung umfasst auch die Überprüfung und / oder Erstellung von Arbeitsverträgen, die Vorbereitung von Arbeitgeberkündigungen und die Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen.
Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.
Sehr viele Angestellte erhalten weniger Lohn, als ihnen tatsächlich zusteht. Manchmal ist der Lohnanspruch in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geregelt und der Arbeitnehmer weiß nicht einmal, dass dieser Vertrag auch für ihn einschlägig ist. In anderen Fällen werden Überstunden oder Bereitschaftsdienste nicht korrekt abgerechnet. Durch besondere Vereinbarungen versucht auch der eine oder andere Arbeitgeber, das Mindestlohngesetz zu umgehen. Haben Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Gehaltsabrechnungen, so lassen Sie diese von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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