Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notarin in Gütersloh

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ARBEITSRECHT

Ihre Rechte als Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Spezialisierte Vertretung für alle Fragen des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsrecht - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Es gibt sogenannte Arbeitgeber- oder auch Arbeitnehmeranwälte, die jeweils nur die Interessen auf Arbeitgeber- oder auf Arbeitnehmerseite vertreten. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Angestellte und Arbeiter als auch Firmen.

Wer wechselseitig für beide Seiten tätig ist, erlangt Einblicke in alle Bereiche und kann dadurch für den jeweiligen Mandanten eine optimale Vertretung gewährleisten.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind wir darauf spezialisiert, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis zu beraten und zu vertreten. Dabei gilt es nicht nur, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, sondern auch die individuellen Interessen und Bedürfnisse unserer Mandanten zu berücksichtigen. Dies erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei nicht nur die außergerichtliche Beratung und Vertretung, sondern auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten. Hierbei greifen wir auf langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse im Arbeitsrecht zurück, um unseren Mandanten eine effektive und erfolgreiche Vertretung zu gewährleisten.

Inhalt

Andre Paul Landherr Fachanwalt Verkehrsrecht Arbeitsrecht

Soforthilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Landherr ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist insbesondere beratend für Arbeitnehmer und kleine und mittelständische Unternehmen tätig.

Schnelles Handeln empfohlen

Kündigungen

Geht einem Arbeitnehmer eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu, ist in gewisser Weise Eile geboten. Das Kündigungsschutzgesetz schreibt vor, dass innerhalb einer kurzen Frist von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss, wenn gegen die Kündigung vorgegangen werden soll.

Nach Ablauf dieser Frist kann nicht mehr überprüft werden, ob die Kündigung tatsächlich wirksam war. Es ist deshalb Eile geboten. Unmittelbar nach Zugang der Kündigung sollte deshalb nach Möglichkeit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt werden, um die Kündigung einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Auch vom Arbeitgeber vorgelegte Aufhebungsverträge sollten vor der Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden. Das ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil es bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag auch zu Sanktionen der Bundesagentur für Arbeit kommen kann. So ist beispielsweise eine Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld denkbar, wenn ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der nicht zuvor von einem spezialisierten Rechtsanwalt geprüft worden ist.

Konfliktpotential im Arbeitsverhältnis

Urlaubsansprüche und Urlaubs­abgeltung

Die Gewährung von Urlaub stellt ebenso einen regelmäßigen Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar, wie der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage nach Ende eines Arbeitsverhältnisses.

Auch der Verfall von „alten“ Urlaubstagen ist, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des BAG und EuGH, ein Thema, bei dem es zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Sie auch bei sämtlichen Problemen rund um die schönste Zeit des Jahres, den Urlaub.

Die Rechte von Minijobbern:
Gleichgestellt mit Vollzeitbeschäftigten

Minijob

Nach dem sogenannten Grundsatz der Gleichbehandlung sind auch geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber, in fast allen Bereichen vollzeit­beschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt.

Egal ob Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz oder Mindestlohn – Minijobber genießen die gleichen Rechte wie ihre in Vollzeit beschäftigten Kollegen.

Es handelt sich beispielsweise um einen weitverbreiteten Irrglauben, dass im Minijob kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Dabei hat auch eine Minijobber für einen Zeitraum von sechs Wochen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wobei dieser nach dem zu ermittelnden Durchschnittsverdienst zu berechnen ist.

Erhalten Sie in Ihrem Minijob keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder wird Ihnen kein Urlaub gewährt, lohnt sich in jedem Fall der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ebenso wie bei vollzeitbeschäftigten Kollegen ist hier wichtig zu beachten, dass die allermeisten Arbeitsverträge sogenannte Ausschlussfristen enthalten.

Wenn also im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist wirksam vereinbart worden ist, können gewisse Ansprüche nach Ablauf verhältnismäßig kurzer Fristen nicht mehr geltend gemacht werden.

Deshalb empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber gewisse Ansprüche vorenthalten.

Wege aus der belastenden Situation

Mobbing am Arbeitsplatz

„Mobbing“ (auch: „Bullying) am Arbeitsplatz ist nach der Definition des BAG das gezielte Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (sog. Bossing).

Diese Handlungen haben oft negative Auswirkungen auf das Arbeits- und Leistungsverhalten der Betroffenen, führen häufig zu ernsthaften Erkrankungen, so dass der einzige Ausweg die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist.

Wer unter Mobbing am Arbeitsplatz leidet, sollte möglichst frühzeitig auch die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.

Betroffene Beschäftigte haben eine Reihe von Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren.

So können etwa mit anwaltlicher Unterstützung Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden. Auch die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts ist möglich.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch bei einer außerordentlichen Eigenkündigung behilflich sein und in diesem Zusammenhang eventuell einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung durchsetzen oder mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aushandeln.

Ulrike Weikert - Fachanwältin Arbeitsrecht Mietrecht Wohneigentumsrecht

Soforthilfe von der Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Weikert ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Zusätzlich ist sie auch beratend für Betriebsräte tätig, bietet hier bei Bedarf auch Inhouse-Seminare an.

Schulungen, gerichtliche Durchsetzung und Mitbestimmungsrechte

Vertretung von Betriebsräten

Wir sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht auch beratend für Betriebsräte tätig. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, Schulungen für Betriebsräte im Betrieb vorzunehmen, wobei unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten für notwendige Schulungen zu übernehmen.

Darüber hinaus stehen wir Betriebsräten auch für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere ihrer Mitbestimmungsrechte, zur Seite.

Sachkundige Beratung und effektive Vertretung

Vertretung von Arbeitgebern

Für Arbeitgeber, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, sind wir ebenfalls beratend tätig. Ebenso übernehmen wir die Vertretungen in Gerichtsverfahren.

Die Beratung und Vertretung umfasst auch die Überprüfung und / oder Erstellung von Arbeitsverträgen, die Vorbereitung von Arbeitgeberkündigungen und die Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen.

In Kürze

Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht

Für den Ablauf sollte man sich und den weiteren Beteiligten (inkl. Steuerberater) Zeit von 6 bis 8 Wochen einplanen. Uunter Umständen können 3 bis 4 Monate oder sogar 12 Monate sinnvoll sein, wenn den Beteiligten nach dem ersten Gespräch oder Lesen des Entwurfes klar wird, was alles in einen Übergabevertrag „hineingehört“ oder gehören sollte oder auf den ersten Blick vielleicht noch fehlt.

Bei Kündigungserklärungen können und werden viele Fehler gemacht, die oft sogar dazu führen, dass die Kündigungen unwirksam sind und dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht. Viele Kündigungen sind formell unwirksam, Fristen müssen eingehalten werden und die Verletzung von Hinweispflichten des Arbeitgebers kann einen Schadensersatzanspruch begründen. Arbeitgeber, die nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfügen, sollten sich deshalb vor Ausfertigung des Kündigungsschreibens an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Jede Kündigung, egal ob berechtigt oder unberechtigt, wird wirksam und rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer recht kurzen Frist von nur drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird. Sie sollten sich deshalb unbedingt nach Zugang der Kündigung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Immer wieder führt die Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. So ist die vereinbarte Abfindung oft schon aufgebraucht, wenn das Arbeitsamt für fast drei Monate kein Arbeitslosengeld zahlt. Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung sind zahlreiche Dinge zu beachten, um eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Sie sollten sich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung also unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Wenn der Arbeitgeber seit Jahren Sonderzahlungen geleistet hat, ist es in vielen Fällen nicht so einfach möglich, diese Leistungen zukünftig zu verweigern. Selbst wenn sich aus Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergibt, dass solche Gratifikationen auf freiwilliger Basis erfolgen, kann sich ein Rechtsanspruch auch auf zukünftige Leistungen begründet haben. Wenn Ihr Arbeitgeber also ankündigt, zukünftig keine Sonderzahlungen mehr zu leisten, sollten Sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, ob eine solche Kürzung überhaupt rechtmäßig ist.

Sehr viele Angestellte erhalten weniger Lohn, als ihnen tatsächlich zusteht. Manchmal ist der Lohnanspruch in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geregelt und der Arbeitnehmer weiß nicht einmal, dass dieser Vertrag auch für ihn einschlägig ist. In anderen Fällen werden Überstunden oder Bereitschaftsdienste nicht korrekt abgerechnet. Durch besondere Vereinbarungen versucht auch der eine oder andere Arbeitgeber, das Mindestlohngesetz zu umgehen. Haben Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Gehaltsabrechnungen, so lassen Sie diese von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen.

Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht, welches ihnen erlaubt, Angestellte ausnahmsweise auch einmal für andere Tätigkeiten einzusetzen. Dieses Direktionsrecht hat allerdings strenge Grenzen und führt nicht dazu, dass Facharbeiter ständig für einfache „Hilfsarbeiten“ beschäftigt werden dürfen. Wenn Sie also ständig nicht in dem Aufgabenbereich eingesetzt werden, der in Ihrem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, sollten Sie sich das nicht gefallen lassen und die Beratung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
SOFORTHILFE VON RECHTSANWÄLTEN FÜR ARBEITSRECHT

Unser Expertenteam für Arbeitsrecht

André Paul Landherr

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ulrike Weikert

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht